Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung. Kann im Einzelfall, insbesondere bei Einstellung einer Professorin bzw. eines Professors (bspw. im Rahmen der Heisenberg-Professur oder Mercator Fellows), bei Personal, wel- ches üblicherweise verbeamtet wird, kein Beamtenverhältnis begründet werden, ist ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag zu schließen, der sich im Hinblick auf die zu vereinba- rende Vergütung nach dem jeweils geltenden Landesbesoldungs-/Bundesbesoldungs- gesetz richtet.
Appears in 5 contracts
Samples: Fördervertrag, Fördervertrag, Fördervertrag
Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung. Kann im Einzelfall, insbesondere bei Einstellung einer Professorin bzw. eines Professors (bspw. im Rahmen der Heisenberg-Professur Heisenbergprofessur oder Mercator Fellows), bei Personal, wel- ches üblicherweise verbeamtet wird, kein Beamtenverhältnis begründet werden, ist ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag zu schließen, der sich im Hinblick auf die zu vereinba- rende Vergütung nach dem jeweils geltenden Landesbesoldungs-/Bundesbesoldungs- gesetz richtet.
Appears in 2 contracts
Samples: Fördervertrag, Fördervertrag