Arbeitszeit / Mehrarbeit / Zeiterfassung. 3.1 Die zu leistende Arbeitszeit ist die ar- beits- oder tarifvertraglich bzw. beamten- rechtlich festgelegte durchschnittliche re- gelmäßige Arbeitszeit.
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Arbeitszeit / Mehrarbeit / Zeiterfassung. 3.1 Die zu leistende Arbeitszeit ist die ar- beits- arbeits- oder tarifvertraglich bzw. beamten- rechtlich beamtenrechtlich festgelegte durchschnittliche re- gelmäßige regelmäßige Arbeitszeit.
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Arbeitszeit / Mehrarbeit / Zeiterfassung. 3.1 Die zu leistende Arbeitszeit ist die ar- beits- oder arbeits- und tarifvertraglich bzw. beamten- rechtlich beamtenrechtlich festgelegte durchschnittliche re- gelmäßige regelmäßige Arbeitszeit.
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