Common use of Art und Herkunft von Interessenkonflikten Clause in Contracts

Art und Herkunft von Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können dabei insbesondere entstehen: • beim Erhalt und der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen oder geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen; • durch erfolgsbezogene Vergütung oder sonstige Anreizstrukturen von Mitarbeitern; • bei Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter; • aus anderen Geschäftstätigkeiten der Raisin Bank, insbesondere dem Interesse der Raisin Bank an Eigenhandelsgewinnen; • aus Beziehungen der Raisin Bank mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Kooperationen; • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; • bei Mitarbeitergeschäften; • aus persönlichen Beziehungen und der Wahrnehmung von Mandaten der Raisin Bank Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen. Um das Risiko zu vermeiden, dass unterschiedliche Interessen die Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder die Anlageberatung für die Kunden beeinflussen, hat sich die Raisin Bank und deren Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Die Raisin Bank bewahrt jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Die Raisin Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Raisin Bank ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten sowie die Vermeidung des Missbrauchs von Insiderinformationen bzw. der Marktmanipulation obliegt. Im Einzelnen ergreift die Raisin Bank unter anderem folgende Maßnahmen: • Regelungen über die Identifizierung konfliktträchtiger Tätigkeiten und Konstellationen; • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und, sofern eine Annahme durch die Raisin Bank nicht zulässig ist, über deren Auskehrung an den Kunden; • Regelungen zu Vertriebsvorgaben und im Rahmen der Vergütung; • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichen und/oder räumliche Trennung („chinese walls“); • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient; • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäftsverbote zu begegnen; • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können; • Schulungen der Mitarbeiter. • Es ist den Mitarbeitern der Raisin Bank im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit untersagt, Geschenke, Einladungen oder Dienstleistungen von Dritten anzunehmen, es sei denn, die Annahme entspricht dem Gebot der Höflichkeit, die Zuwendung ist nicht unverhältnismäßig, übersteigt in ihrem Wert einen Betrag von EUR 150,00 nicht und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ist ausgeschlossen; • Definition eines Eskalationsprozesses für erkannte Interessenkonflikte. Die Raisin Bank hat mithin Vorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass Interessenkonflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, wird die Raisin Bank gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss offenlegen. Auf folgende Punkte weist die Raisin Bank insbesondere hin: Die Raisin Bank darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen grundsätzlich keine Zuwendungen (Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie nichtmonetäre Vorteile) von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht im Wege. Zuwendungen werden dem Kunden gegenüber offengelegt. Soweit die Raisin Bank verpflichtet ist, Zuwendungen an den Kunden auszukehren, informiert sie ihn über die diesbezüglichen Verfahren. Die Raisin Bank investiert laufend in die Bereitstellung, die Verbesserung und den Ausbau ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen, um diese effizient und hohen Qualitätsstandards entsprechend anbieten zu können, sowie in die Bereitstellung und Funktionalität ihres Internetangebots und der Erweiterung ihrer Produkt- und Angebotspalette und setzt hierzu auch erhaltene Zuwendungen ein. Im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung darf die Raisin Bank im gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausschließlich geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen annehmen und behalten. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Investmentanteilen oder anderen Finanzinstrumenten erhält die Raisin Bank in der Regel Zuwendungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften und/oder Zwischenkommissionären oder Emittenten. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die vereinnahmten Verwaltungsgebühren an die Raisin Bank bzw. an Zwischenkommissionäre gezahlt werden. An unabhängige Berater/Vermittler, die der Raisin Bank mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlt die Raisin Bank zum Teil Provisionen, die auch erfolgsbezogenen Charakter haben können. Auf Nachfrage werden weitere Einzelheiten über den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen mitgeteilt. von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften aus den von ihnen Die Raisin Bank ist verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für die Kunden führt. Die Raisin Bank ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente) nachfolgenden Grundsätzen:

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Art und Herkunft von Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können dabei insbesondere entstehen: beim Erhalt und der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen oder geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder WertpapiernebendienstleistungenWert- papiernebendienstleistungen; durch erfolgsbezogene Vergütung oder sonstige Anreizstrukturen von Mitarbeitern; bei Gewährung von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter; aus anderen Geschäftstätigkeiten der Raisin Bankunseres Hauses, insbesondere dem Interesse der Raisin Bank an Eigenhandelsgewinnen; aus Beziehungen der Raisin Bank unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Kooperationen; durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; bei Mitarbeitergeschäften; aus persönlichen Beziehungen und der Wahrnehmung von Mandaten der Raisin Bank unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung Geschäfts- leitung oder der mit diesen verbundenen Personen. Um das Risiko zu vermeiden, dass unterschiedliche Interessen die AuftragsausführungAuftrags- ausführung, die Vermögensverwaltung oder die Anlageberatung für die unsere Kunden beeinflussen, hat sich die Raisin Bank haben wir uns und deren unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Die Raisin Bank bewahrt Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges recht- mäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Die Raisin Bank erbringt Wir erbringen, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Wertpapiernebendienstleis- tungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der unserer Kunden und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Raisin Bank In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der die Identifikation, die Vermeidung Vermei- dung und das Management von Interessenkonflikten sowie die Vermeidung des Missbrauchs von Insiderinformationen bzw. der Marktmanipulation obliegt. Im Einzelnen ergreift die Raisin Bank ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: Regelungen über die Identifizierung konfliktträchtiger Tätigkeiten und Konstellationen; Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und, sofern eine Annahme durch die Raisin Bank nicht zulässig ist, über deren Auskehrung an den Kunden; Regelungen zu Vertriebsvorgaben und im Rahmen der Vergütung; Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von InformationsbarrierenInforma- tionsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichen und/oder räumliche Trennung („chinese walls“); Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient; Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäftsverbote zu begegnen; • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können; • Schulungen der Mitarbeiter. • Es ist den Mitarbeitern der Raisin Bank im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit untersagt, Geschenke, Einladungen oder Dienstleistungen von Dritten anzunehmen, es sei denn, die Annahme entspricht dem Gebot der Höflichkeit, die Zuwendung ist nicht unverhältnismäßig, übersteigt in ihrem Wert einen Betrag von EUR 150,00 nicht und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ist ausgeschlossen; • Definition eines Eskalationsprozesses für erkannte Interessenkonflikte. Die Raisin Bank hat mithin Vorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass Interessenkonflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, wird die Raisin Bank gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss offenlegen. Auf folgende Punkte weist die Raisin Bank insbesondere hin: Die Raisin Bank darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen grundsätzlich keine Zuwendungen (Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie nichtmonetäre Vorteile) von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht im Wege. Zuwendungen werden dem Kunden gegenüber offengelegt. Soweit die Raisin Bank verpflichtet ist, Zuwendungen an den Kunden auszukehren, informiert sie ihn über die diesbezüglichen Verfahren. Die Raisin Bank investiert laufend in die Bereitstellung, die Verbesserung und den Ausbau ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen, um diese effizient und hohen Qualitätsstandards entsprechend anbieten zu können, sowie in die Bereitstellung und Funktionalität ihres Internetangebots und der Erweiterung ihrer Produkt- und Angebotspalette und setzt hierzu auch erhaltene Zuwendungen ein. Im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung darf die Raisin Bank im gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausschließlich geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen annehmen und behalten. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Investmentanteilen oder anderen Finanzinstrumenten erhält die Raisin Bank in der Regel Zuwendungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften und/oder Zwischenkommissionären oder Emittenten. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die vereinnahmten Verwaltungsgebühren an die Raisin Bank bzw. an Zwischenkommissionäre gezahlt werden. An unabhängige Berater/Vermittler, die der Raisin Bank mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlt die Raisin Bank zum Teil Provisionen, die auch erfolgsbezogenen Charakter haben können. Auf Nachfrage werden weitere Einzelheiten über den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen mitgeteilt. von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften aus den von ihnen Die Raisin Bank ist verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für die Kunden führt. Die Raisin Bank ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente) nachfolgenden Grundsätzen:;

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Art und Herkunft von Interessenkonflikten. Potenzielle und tatsächliche Interessenkonflikte können dabei insbesondere entstehen zwischen Interessen des Kunden einerseits und andererseits den Interessen • der MorgenFund bzw. ihrer Gesellschafter, • der Mitglieder der Geschäftsführung der MorgenFund, • der Mitarbeiter der MorgenFund oder anderer mit MorgenFund verbundenen Personen und Parteien (sog. relevante Personen), COI LUX 09/2022 Seite 1 von 3 • von MorgenFund beauftragter externer Dienstleister, • der Vertriebspartner (Vermittler) der MorgenFund bzw. deren Geschäftsleiter. Darüber hinaus können im Zusammenhang mit den von MorgenFund angebotenen Dienstleistungen auch Interes- senkonflikte zwischen Kunden untereinander auftreten. Interessenkonflikte und die daraus resultierende Gefahr einer Beeinträchtigung von Kundeninteressen können ins- besondere entstehen: • beim in der Anlageberatung und in der Finanzportfolio- verwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse der MorgenFund, bei der Ausführung von Kundenaufträgen, durch Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden, bei Erhalt und der Gewährung oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen oder geldwerten Vorteilenbspw. Vertriebsfolgepro- visionen/geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen; (Vertriebsanreize), • durch vertriebssteuernde Maßnahmen, • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und/ oder sonstige Anreizstrukturen von Mitarbeitern; Vertriebspartnern, • bei Gewährung der Gewähr von Zuwendungen an Mitarbeiter; • aus anderen Geschäftstätigkeiten der Raisin BankMitarbeiter und/ oder Vertriebspartner, insbesondere dem Interesse der Raisin Bank an Eigenhandelsgewinnen; • aus Beziehungen der Raisin Bank MorgenFund mit Emittenten von FinanzinstrumentenWertpapieren, etwa bei Kooperationen; • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; sind (Insiderinformationen), bei Mitarbeitergeschäften; aus privaten Wertpapiergeschäften von Mitarbeitern, • aus persönlichen Beziehungen und der Wahrnehmung von Mandaten der Raisin Bank Mitarbeiter Mitarbeitern oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen, oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten, • durch unterschiedliche Kostenstrukturen der über MorgenFund erhältlichen Fonds. Um das Risiko zu vermeiden, dass unterschiedliche sachfremde Interessen die Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder die Anlageberatung für die Kunden Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinflussen, hat haben sich die Raisin Bank MorgenFund und deren ihre Mitarbeiter auf hohe ethische sowie andere relevante Personen hohen ethischen Standards verpflichtet. Die Raisin Bank bewahrt MorgenFund erwartet jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles profes- sionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Die Raisin Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Raisin Bank ist MorgenFund hat unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätigein- gerichtet, der die Überwachung der Identifikation, die Vermeidung Vermei- dung und das Management des Managements von Interessenkonflikten sowie durch die Vermeidung des Missbrauchs von Insiderinformationen bzw. der Marktmanipulation Geschäftseinheiten obliegt. Im Einzelnen ergreift die Raisin Bank unter anderem MorgenFund folgende Maßnahmen: • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses, in der Anlageberatung und in der Finanzportfolioverwaltung, z. B. durch Genehmigungs- verfahren für neue Produkte, die Einrichtung eines am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahl- prozesses, die Prüfung und Dokumentation der Geeignet- heit von persönlichen Empfehlungen oder Überwachungs- handlungen durch Compliance; • Bearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bei MorgenFund nach den in den AGB darge- stellten Ausführungsgrundsätzen; • Regelungen über zum Vergütungssystem von Mitarbeitern: Das Vergütungssystem der MorgenFund sieht bspw. einen hohen Anteil fester Vergütungen der Mitarbeiter vor; hierdurch besteht ein geringer Anreiz für die Identifizierung konfliktträchtiger Tätigkeiten und KonstellationenMitarbeiter, unverhältnismäßige Risiken für die Kunden einzugehen; • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und, sofern eine Annahme der Zuwendungen durch die Raisin Bank MorgenFund nicht zulässig ist, über für deren Auskehrung an den Kunden; • Regelungen zu Vertriebsvorgaben und im Rahmen Vergütung: Vertriebspartner der VergütungMorgenFund erhalten bspw. Provi- sionen nur dann, wenn diese Provisionen dazu bestimmt sind, die Qualität der Dienstleistung für den Endkunden zu verbessern; • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die durch Trennung von Verantwortlichen Verant- wortlichkeiten und/oder räumliche Trennung sowie durch Regelungen zum bereichsüberschreitenden Informations- fluss („chinese walls“Need to Know“- Prinzip); • Führung einer Insider- von Beobachtungs- bzw. BeobachtungslisteSperrlisten, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient; • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäftsverbote zu begegnenInsiderinforma- tionen dienen; • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter allen Geschäften außerhalb des Auf- gabenbereichs eines Mitarbeiters, der sie für eigene oder fremde Rechnung tätigt (privat veranlasste Wert- papiergeschäfte) gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten könnenStelle (sog. Mitarbeitergeschäfte); • Schulungen Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. • Es ist Mitarbeiter der MorgenFund, um das Bewusstsein der Mitarbeiter und anderer rele- vanter Personen für den Mitarbeitern der Raisin Bank im Zusammenhang richtigen Umgang mit ihrer Tätigkeit untersagt, Geschenke, Einladungen oder Dienstleistungen von Dritten anzunehmen, es sei denn, die Annahme entspricht dem Gebot der Höflichkeit, die Zuwendung ist nicht unverhältnismäßig, übersteigt in ihrem Wert einen Betrag von EUR 150,00 nicht und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ist ausgeschlossenInteressen- konflikten zu schärfen; • Definition Interne Arbeitsanweisungen, Compliance-Leitlinien und Richtlinien (bspw. Richtlinien zu Einladungen und Geschenken, Leitsätze für Wertpapiergeschäfte von Mit- arbeitern); • Vorhalten eines Eskalationsprozesses für erkannte InteressenkonflikteHinweisgebersystems, das den Mit- arbeitern und Kunden der MorgenFund die Möglichkeit bietet – auch anonym – auf betrügerisches Verhalten und wirtschaftskriminelle Handlungen hinzuweisen. Die Raisin Bank MorgenFund hat mithin Vorkehrungen organisatorische und administrative Vor- kehrungen getroffen, welche in der Regel gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen gesteuert und vermieden werden kann. MorgenFund wird von einem Geschäft Abstand nehmen, welches einen Kon- flikt verursacht, wenn die Maßnahmen zur Vermeidung und zum Management von Konflikten nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass Interessenkonflikte frühzeitig erkannt eine Beein- trächtigung von Kundeninteressen vermieden wird. Eine Offenlegung wird nur dann erfolgen, wenn keine andere Möglichkeit zur Lösung des Interessenkonflikts besteht In diesen Ausnahmenfällen wird MorgenFund dem Kunden die allgemeine Art und vermieden werdenUrsache des Interessenkonflikts offen- legen. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, wird die Raisin Bank gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss offenlegen. Auf folgende Punkte weist die Raisin Bank insbesondere hin: Die Raisin Bank darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen grundsätzlich keine Zuwendungen (Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie nichtmonetäre Vorteile) von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht im Wege. Zuwendungen Außerdem werden dem Kunden gegenüber offengelegt. Soweit die Raisin Bank verpflichtet ist, Zuwendungen an den Kunden auszukehren, informiert sie ihn über daraus resul- tierenden Risiken und die diesbezüglichen Verfahren. Die Raisin Bank investiert laufend in die BereitstellungSchritte, die Verbesserung und den Ausbau ihrer Infrastruktur und Dienstleistungenunternommen wur- den, um diese effizient Risiken zu mindern, bevor die MorgenFund Geschäfte für diesen Kunden tätigt, mitgeteilt. Hierdurch ist gewährleistet, dass er seine Entscheidung bezüglich der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung auf infor- mierter Grundlage treffen kann. Offengelegt wird in aus- sagekräftiger, aber anonymisierter Form, da das Geschäfts- geheimnis und, soweit anwendbar, der gesetzliche Daten- schutz gegenüber anderen Kunden gewährt bleiben müssen. Entsprechend den Vorschriften zur Annahme und hohen Qualitätsstandards entsprechend anbieten zu können, sowie in die Bereitstellung und Funktionalität ihres Internetangebots und der Erweiterung ihrer Produkt- und Angebotspalette und setzt hierzu auch erhaltene Zuwendungen ein. Im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung darf die Raisin Bank im gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausschließlich geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen annehmen und behalten. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Investmentanteilen oder anderen Finanzinstrumenten erhält die Raisin Bank in der Regel Zuwendungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften und/oder Zwischenkommissionären oder Emittenten. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die vereinnahmten Verwaltungsgebühren an die Raisin Bank bzw. an Zwischenkommissionäre gezahlt werden. An unabhängige Berater/Vermittler, die der Raisin Bank mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlt die Raisin Bank zum Teil Provisionen, die auch erfolgsbezogenen Charakter haben können. Auf Nachfrage werden weitere Einzelheiten über den Erhalt oder die Gewährung Gewäh- rung von Zuwendungen mitgeteilt. von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften aus den von ihnen Die Raisin Bank ist verpflichtet, Aufträge ihrer (z.B. Provisionen) informiert die MorgenFund ihre Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für die Kunden führt. Die Raisin Bank ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere nachfolgende Regelungen und sonstige Finanzinstrumente) nachfolgenden GrundsätzenSachverhalte:

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Art und Herkunft von Interessenkonflikten. Potenzielle und tatsächliche Interessenkonflikte können dabei insbesondere entstehen zwischen Interessen des Kunden einerseits und andererseits den Interessen • der MorgenFund bzw. ihrer Gesellschafter, • der Mitglieder der Geschäftsführung der MorgenFund, • der Mitarbeiter der MorgenFund oder anderer mit MorgenFund verbundenen Personen und Parteien (sog. relevante Personen), • von MorgenFund beauftragter externer Dienstleister, COI FFM 09/2022 Seite 1 von 3 • der Vertriebspartner (Vermittler) der MorgenFund bzw. deren Geschäftsleiter. Darüber hinaus können im Zusammenhang mit den von MorgenFund angebotenen Dienstleistungen auch Interes- senkonflikte zwischen Kunden untereinander auftreten. Interessenkonflikte und die daraus resultierende Gefahr einer Beeinträchtigung von Kundeninteressen können ins- besondere entstehen: • beim in der Anlageberatung und in der Finanzportfolio- verwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse der MorgenFund, bei der Ausführung von Kundenaufträgen, durch Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden, bei Erhalt und der Gewährung oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen oder geldwerten Vorteilenbspw. Vertriebsfolgepro- visionen/geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen; (Vertriebsanreize), • durch vertriebssteuernde Maßnahmen, • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und/ oder sonstige Anreizstrukturen von Mitarbeitern; Vertriebspartnern, • bei Gewährung der Gewähr von Zuwendungen an Mitarbeiter; • aus anderen Geschäftstätigkeiten der Raisin BankMitarbeiter und/ oder Vertriebspartner, insbesondere dem Interesse der Raisin Bank an Eigenhandelsgewinnen; • aus Beziehungen der Raisin Bank MorgenFund mit Emittenten von FinanzinstrumentenWertpapieren, etwa bei Kooperationen; • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; sind (Insiderinformationen), bei Mitarbeitergeschäften; aus privaten Wertpapiergeschäften von Mitarbeitern, • aus persönlichen Beziehungen und der Wahrnehmung von Mandaten der Raisin Bank Mitarbeiter Mitarbeitern oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen, oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten, • durch unterschiedliche Kostenstrukturen der über MorgenFund erhältlichen Fonds. Um das Risiko zu vermeiden, dass unterschiedliche sachfremde Interessen die Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder die Anlageberatung für die Kunden Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinflussen, hat haben sich die Raisin Bank MorgenFund und deren ihre Mitarbeiter auf hohe ethische sowie andere relevante Personen hohen ethischen Standards verpflichtet. Die Raisin Bank bewahrt MorgenFund erwartet jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles profes- sionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Die Raisin Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Raisin Bank ist MorgenFund hat unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätigein- gerichtet, der die Überwachung der Identifikation, die Vermeidung Vermei- dung und das Management des Managements von Interessenkonflikten sowie durch die Vermeidung des Missbrauchs von Insiderinformationen bzw. der Marktmanipulation Geschäftseinheiten obliegt. Im Einzelnen ergreift die Raisin Bank unter anderem MorgenFund folgende Maßnahmen: • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses, in der Anlageberatung und in der Finanzportfolioverwaltung, z. B. durch Genehmigungs- verfahren für neue Produkte, die Einrichtung eines am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahl- prozesses, die Prüfung und Dokumentation der Geeignet- heit von persönlichen Empfehlungen oder Überwachungs- handlungen durch Compliance; • Bearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bei MorgenFund nach den in den AGB darge- stellten Ausführungsgrundsätzen; • Regelungen über zum Vergütungssystem von Mitarbeitern: Das Vergütungssystem der MorgenFund sieht bspw. einen hohen Anteil fester Vergütungen der Mitarbeiter vor; hierdurch besteht ein geringer Anreiz für die Identifizierung konfliktträchtiger Tätigkeiten und KonstellationenMitarbeiter, unverhältnismäßige Risiken für die Kunden einzugehen; • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und, sofern eine Annahme der Zuwendungen durch die Raisin Bank MorgenFund nicht zulässig ist, über für deren Auskehrung an den Kunden; • Regelungen zu Vertriebsvorgaben und im Rahmen Vergütung: Vertriebspartner der VergütungMorgenFund erhalten bspw. Provi- sionen nur dann, wenn diese Provisionen dazu bestimmt sind, die Qualität der Dienstleistung für den Endkunden zu verbessern; • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die durch Trennung von Verantwortlichen Verant- wortlichkeiten und/oder räumliche Trennung sowie durch Regelungen zum bereichsüberschreitenden Informations- fluss („chinese walls“Need to Know“- Prinzip); • Führung einer Insider- von Beobachtungs- bzw. BeobachtungslisteSperrlisten, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient; • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäftsverbote zu begegnenInsiderinforma- tionen dienen; • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter allen Geschäften außerhalb des Auf- gabenbereichs eines Mitarbeiters, der sie für eigene oder fremde Rechnung tätigt (privat veranlasste Wert- papiergeschäfte) gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten könnenStelle (sog. Mitarbeitergeschäfte); • Schulungen Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. • Es ist Mitarbeiter der MorgenFund, um das Bewusstsein der Mitarbeiter und anderer rele- vanter Personen für den Mitarbeitern der Raisin Bank im Zusammenhang richtigen Umgang mit ihrer Tätigkeit untersagt, Geschenke, Einladungen oder Dienstleistungen von Dritten anzunehmen, es sei denn, die Annahme entspricht dem Gebot der Höflichkeit, die Zuwendung ist nicht unverhältnismäßig, übersteigt in ihrem Wert einen Betrag von EUR 150,00 nicht und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ist ausgeschlossenInteressen- konflikten zu schärfen; • Definition Interne Arbeitsanweisungen, Compliance-Leitlinien und Richtlinien (bspw. Richtlinien zu Einladungen und Geschenken, Leitsätze für Wertpapiergeschäfte von Mit- arbeitern); • Vorhalten eines Eskalationsprozesses für erkannte InteressenkonflikteHinweisgebersystems, das den Mit- arbeitern und Kunden der MorgenFund die Möglichkeit bietet – auch anonym – auf betrügerisches Verhalten und wirtschaftskriminelle Handlungen hinzuweisen. Die Raisin Bank MorgenFund hat mithin Vorkehrungen organisatorische und administrative Vor- kehrungen getroffen, welche in der Regel gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen gesteuert und vermieden werden kann. MorgenFund wird von einem Geschäft Abstand nehmen, welches einen Kon- flikt verursacht, wenn die Maßnahmen zur Vermeidung und zum Management von Konflikten nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass Interessenkonflikte frühzeitig erkannt eine Beein- trächtigung von Kundeninteressen vermieden wird. Eine Offenlegung gemäß § 63 Absatz 2 WpHG wird nur dann erfolgen, wenn keine andere Möglichkeit zur Lösung des Interessenkonflikts besteht In diesen Ausnahmenfällen wird MorgenFund dem Kunden die allgemeine Art und vermieden werden. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, wird die Raisin Bank gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss Ursache des Interessenkonflikts offenlegen. Auf folgende Punkte weist die Raisin Bank insbesondere hin: Die Raisin Bank darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen grundsätzlich keine Zuwendungen (Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie nichtmonetäre Vorteile) von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht im Wege. Zuwendungen Außerdem werden dem Kunden gegenüber offengelegt. Soweit die Raisin Bank verpflichtet ist, Zuwendungen an den Kunden auszukehren, informiert sie ihn über daraus resultierenden Risiken und die diesbezüglichen Verfahren. Die Raisin Bank investiert laufend in die BereitstellungSchritte, die Verbesserung und den Ausbau ihrer Infrastruktur und Dienstleistungenunternommen wurden, um diese effizient Risiken zu mindern, bevor die MorgenFund Geschäfte für diesen Kunden tätigt, mitgeteilt. Hierdurch ist gewährleistet, dass er seine Entscheidung bezüglich der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung auf informierter Grundlage treffen kann. Offengelegt wird in aussagekräftiger, aber anonymisierter Form, da das Geschäftsgeheimnis und, soweit anwendbar, der gesetzliche Datenschutz gegenüber anderen Kunden gewährt bleiben müssen. Entsprechend den Vorschriften des WpHG zur Annahme und hohen Qualitätsstandards entsprechend anbieten zu können, sowie in die Bereitstellung und Funktionalität ihres Internetangebots und der Erweiterung ihrer Produkt- und Angebotspalette und setzt hierzu auch erhaltene Zuwendungen ein. Im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung darf die Raisin Bank im gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausschließlich geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen annehmen und behalten. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Investmentanteilen oder anderen Finanzinstrumenten erhält die Raisin Bank in der Regel Zuwendungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften und/oder Zwischenkommissionären oder Emittenten. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die vereinnahmten Verwaltungsgebühren an die Raisin Bank bzw. an Zwischenkommissionäre gezahlt werden. An unabhängige Berater/Vermittler, die der Raisin Bank mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlt die Raisin Bank zum Teil Provisionen, die auch erfolgsbezogenen Charakter haben können. Auf Nachfrage werden weitere Einzelheiten über den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen mitgeteilt. von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften aus den von ihnen Die Raisin Bank ist verpflichtet, Aufträge ihrer (z. B. Provisionen) (insbeson- dere § 70 WpHG) informiert die MorgenFund ihre Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für die Kunden führt. Die Raisin Bank ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere nachfolgende Regelungen und sonstige Finanzinstrumente) nachfolgenden GrundsätzenSachverhalte:

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Art und Herkunft von Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können dabei insbesondere entstehen: beim Erhalt und der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen oder geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder WertpapiernebendienstleistungenWert- papiernebendienstleistungen; durch erfolgsbezogene Vergütung oder sonstige Anreizstrukturen von Mitarbeitern; bei Gewährung von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter; aus anderen Geschäftstätigkeiten der Raisin Bankunseres Hauses, insbesondere dem Interesse der Raisin Bank an Eigenhandelsgewinnen; aus Beziehungen der Raisin Bank unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Kooperationen; durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; bei Mitarbeitergeschäften; aus persönlichen Beziehungen und der Wahrnehmung von Mandaten der Raisin Bank unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung Geschäfts- leitung oder der mit diesen verbundenen Personen. Um das Risiko zu vermeiden, dass unterschiedliche Interessen die AuftragsausführungAuftrags- ausführung, die Vermögensverwaltung oder die Anlageberatung für die unsere Kunden beeinflussen, hat sich die Raisin Bank haben wir uns und deren unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Die Raisin Bank bewahrt Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges recht- mäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Die Raisin Bank erbringt Wir erbringen, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Wertpapiernebendienstleis- tungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der unserer Kunden und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Raisin Bank In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der die Identifikation, die Vermeidung Vermei- dung und das Management von Interessenkonflikten sowie die Vermeidung des Missbrauchs von Insiderinformationen bzw. der Marktmanipulation obliegt. Stand: 01.01.2018 Im Einzelnen ergreift die Raisin Bank ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: Regelungen über die Identifizierung Identitifizierung konfliktträchtiger Tätigkeiten und Konstellationen; Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und, sofern eine Annahme durch die Raisin Bank nicht zulässig ist, über deren Auskehrung an den Kunden; Regelungen zu Vertriebsvorgaben und im Rahmen der Vergütung; Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von InformationsbarrierenInforma- tionsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichen und/oder räumliche Trennung („chinese walls“); Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient; Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäftsverbote zu begegnen; • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können; • Schulungen der Mitarbeiter. • Es ist den Mitarbeitern der Raisin Bank im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit untersagt, Geschenke, Einladungen oder Dienstleistungen von Dritten anzunehmen, es sei denn, die Annahme entspricht dem Gebot der Höflichkeit, die Zuwendung ist nicht unverhältnismäßig, übersteigt in ihrem Wert einen Betrag von EUR 150,00 nicht und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ist ausgeschlossen; • Definition eines Eskalationsprozesses für erkannte Interessenkonflikte. Die Raisin Bank hat mithin Vorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass Interessenkonflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, wird die Raisin Bank gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss offenlegen. Auf folgende Punkte weist die Raisin Bank insbesondere hin: Die Raisin Bank darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen grundsätzlich keine Zuwendungen (Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie nichtmonetäre Vorteile) von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht im Wege. Zuwendungen werden dem Kunden gegenüber offengelegt. Soweit die Raisin Bank verpflichtet ist, Zuwendungen an den Kunden auszukehren, informiert sie ihn über die diesbezüglichen Verfahren. Die Raisin Bank investiert laufend in die Bereitstellung, die Verbesserung und den Ausbau ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen, um diese effizient und hohen Qualitätsstandards entsprechend anbieten zu können, sowie in die Bereitstellung und Funktionalität ihres Internetangebots und der Erweiterung ihrer Produkt- und Angebotspalette und setzt hierzu auch erhaltene Zuwendungen ein. Im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung darf die Raisin Bank im gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausschließlich geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen annehmen und behalten. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Investmentanteilen oder anderen Finanzinstrumenten erhält die Raisin Bank in der Regel Zuwendungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften und/oder Zwischenkommissionären oder Emittenten. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die vereinnahmten Verwaltungsgebühren an die Raisin Bank bzw. an Zwischenkommissionäre gezahlt werden. An unabhängige Berater/Vermittler, die der Raisin Bank mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlt die Raisin Bank zum Teil Provisionen, die auch erfolgsbezogenen Charakter haben können. Auf Nachfrage werden weitere Einzelheiten über den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen mitgeteilt. von Kapitalverwaltungsgesellschaften, in- oder ausländischen Investment- oder Verwaltungsgesellschaften aus den von ihnen Die Raisin Bank ist verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für die Kunden führt. Die Raisin Bank ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente) nachfolgenden Grundsätzen:;

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