Common use of Art und Inhalt der Leistung Clause in Contracts

Art und Inhalt der Leistung. Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Sie können in Form eines Einzelangebots oder Gruppenangebots oder im Rahmen einer gemeinsamen Leistungserbringung durchgeführt werden (§ 116 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 104 SGB IX). Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen, einschließlich der jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Leistungen und der Beratung der Erziehungsberechtigten. Die Erbringung heilpädagogischer Leistungen in der Kindertagespflege setzt sich zusammen aus der Leistung am Kind und der Inanspruchnahme regelmäßiger Fachberatung. Die Leistung durch eine Tagespflegeperson umfasst unter anderem folgende Aufgaben: - Unterstützung beim Aufbau sozialer Beziehungen insbesondere zur Teilhabe am gemeinsamen Spiel - Förderung der Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion und Kommunikation - Weiterentwicklung der lebenspraktischen Fähigkeiten - Förderung der Aufmerksamkeit und Motivation - Förderung der sensomotorischen Entwicklung - Anregung zur eigenständigen Handlungsplanung - Förderung der Eigeninitiative und Selbstständigkeit - Förderung der intellektuellen Entwicklung/Kognition - Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren im inklusiven Feld (z.B. Frühförderstellen, Therapiepraxen, Kindertageseinrichtung) - Beobachtung und Dokumentation Heilpädagogische Leistungen werden

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Samples: Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix, www.lvr.de

Art und Inhalt der Leistung. Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur Sozialen sozialen Teilhabe. Sie können in Form eines Einzelangebots oder Gruppenangebots oder im Rahmen einer gemeinsamen Leistungserbringung durchgeführt werden (§ 116 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 104 SGB IX). Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen, einschließlich der jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Leistungen und der Beratung der Erziehungsberechtigten. Die Erbringung heilpädagogischer Leistungen in der Kindertagespflege setzt sich zusammen aus der Leistung am Kind und der Inanspruchnahme regelmäßiger Fachberatung. Die Leistung durch eine Tagespflegeperson umfasst unter anderem folgende Aufgaben: - Heilpädagogische Diagnostik (im Sinne einer Beobachtung/Dokumentation) - Unterstützung beim Aufbau sozialer Beziehungen insbesondere zur Teilhabe am gemeinsamen Spiel - Förderung der Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion und Kommunikation - Weiterentwicklung der lebenspraktischen Fähigkeiten - Förderung der Aufmerksamkeit und Motivation - Förderung der sensomotorischen Entwicklung - Anregung zur eigenständigen Handlungsplanung - Förderung der Eigeninitiative und Selbstständigkeit - Förderung der intellektuellen Entwicklung/Kognition - Beratung und Unterstützung sowie Anleitung im Sinne des § 12 Eingliederungshilfeverordnung der Bezugspersonen zur Verbesserung und Stabilisierung der Teilhabe im häuslichen Umfeld - Vernetzung und Professionalisierung der Kooperation mit anderen Akteuren im inklusiven Feld (z.B. Frühförderstellen, Therapiepraxen, KindertageseinrichtungSchulen) - Beobachtung und Dokumentation Heilpädagogische Leistungen werden

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Samples: Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix, www.lvr.de

Art und Inhalt der Leistung. Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur Sozialen sozialen Teilhabe. Sie können in Form eines Einzelangebots oder Gruppenangebots oder im Rahmen einer gemeinsamen Leistungserbringung durchgeführt werden (§ 116 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 104 SGB IX). Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen, einschließlich der jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Leistungen und der Beratung der Erziehungsberechtigten. Die Erbringung heilpädagogischer Leistungen in der Kindertagespflege setzt sich zusammen aus der Leistung am Kind und der Inanspruchnahme regelmäßiger Fachberatung. Die Leistung durch eine Tagespflegeperson umfasst unter anderem folgende Aufgaben: - Heilpädagogische Diagnostik - Unterstützung beim Aufbau sozialer Beziehungen insbesondere zur Teilhabe am gemeinsamen Spiel - Förderung der Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion und Kommunikation - Weiterentwicklung der lebenspraktischen Fähigkeiten - Förderung der Aufmerksamkeit und Motivation - Förderung der sensomotorischen Entwicklung - Anregung zur eigenständigen Handlungsplanung - Förderung der Eigeninitiative und Selbstständigkeit - Förderung der intellektuellen Entwicklung/Kognition - Beratung und Unterstützung sowie Anleitung im Sinne des § 12 Eingliederungshilfeverordnung der Bezugspersonen zur Verbesserung und Stabilisierung der Teilhabe im häuslichen Umfeld - Vernetzung und Professionalisierung der Kooperation mit anderen Akteuren im inklusiven Feld (z.B. FrühförderstellenKindertagesstätten, Therapiepraxen, KindertageseinrichtungSchulen) - Beobachtung und Dokumentation Heilpädagogische Leistungen werden

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