ASIEN Musterklauseln

ASIEN. Afghanistan 20,1 17,4 24,2 21,1 27,7 24,0 31,8 27,7 Armenien 23,3 19,6 28,1 23,5 32,0 26,8 36,8 31,0 Aserbaidschan 23,3 19,6 28,1 23,5 32,0 26,8 36,8 31,0 Bahrain 34,2 23,8 41,2 28,6 46,9 32,5 54,1 37,5 Bangladesch 20,1 21,6 24,2 26,2 27,7 29,7 31,8 34,2 Brunei 20,9 26,6 25,3 32,0 28,8 36,6 33,1 42,1 China 22,2 19,2 26,8 23,3 30,5 26,6 35,1 30,5 Georgien 23,3 19,6 28,1 23,5 32,0 26,8 36,8 31,0 Hongkong 29,4 24,0 35,5 29,0 40,3 32,9 46,4 37,9 Indien 20,1 25,3 24,2 30,5 27,7 34,7 31,8 39,9 Indonesien 24,9 20,3 29,9 24,4 34,0 27,9 39,2 32,0 Irak 34,2 22,9 41,2 27,7 46,9 31,6 54,1 36,4 Iran 23,3 18,3 28,3 22,2 32,3 25,3 37,1 29,0 Israel 23,3 20,5 28,3 24,9 32,3 28,1 37,1 32,5 Japan 41,4 27,0 50,1 32,7 56,9 37,3 65,6 42,9 Jemen 34,2 23,8 41,2 28,6 46,9 32,5 54,1 37,5 Jordanien 23,3 20,5 28,3 24,9 32,3 28,1 37,1 32,5 Kambodscha 19,8 19,8 24,0 24,0 27,3 27,3 31,4 31,4 Kasachstan 23,3 19,6 28,1 23,5 32,0 26,8 36,8 31,0 Katar 34,2 23,8 41,2 28,6 46,9 32,5 54,1 37,5 Kirgisistan 23,3 19,6 28,1 23,5 32,0 26,8 36,8 31,0 Korea, Demokratische Volksrepublik 20,5 20,5 24,9 24,9 28,1 28,1 32,5 32,5 Korea, Republik 28,6 20,5 34,7 24,9 39,5 28,1 45,3 32,5 Kuwait 34,2 23,8 41,2 28,6 46,9 32,5 54,1 37,5 Libanon 20,1 22,2 24,4 26,8 27,7 30,5 31,8 35,1 Malaysia 27,5 28,6 33,4 34,4 37,9 39,2 43,6 45,1 Mongolei 18,5 18,5 22,5 22,5 25,5 25,5 29,4 29,4 Myanmar 18,5 18,5 22,5 22,5 25,5 25,5 29,4 29,4 Nepal 20,1 21,6 24,2 26,2 27,7 29,7 31,8 34,2 Oman 34,2 23,8 41,2 28,6 46,9 32,5 54,1 37,5 Pakistan 17,4 15,9 21,1 19,2 24,0 21,8 27,7 25,1 Philippinen 20,5 20,5 24,9 24,9 28,1 28,1 32,5 32,5 Saudi-Arabien 34,2 23,8 41,2 28,6 46,9 32,5 54,1 37,5 Singapur 27,5 28,1 33,4 34,0 37,9 38,8 43,6 44,7 Sri Lanka 20,1 20,7 24,2 24,9 27,7 28,3 31,8 32,7 Syrien 20,7 18,3 24,9 22,2 28,3 25,3 32,7 29,0 Tadschikistan 23,3 19,6 28,1 23,5 32,0 26,8 36,8 31,0 Taiwan 24,9 23,8 29,9 28,6 34,0 32,5 39,2 37,5 Thailand 24,9 26,6 29,9 32,0 34,0 36,6 39,2 42,1 Turkmenistan 23,3 19,6 28,1 23,5 32,0 26,8 36,8 31,0 Usbekistan 23,3 19,6 28,1 23,5 32,0 26,8 36,8 31,0 Vereinigte Arabische Emirate 34,2 23,8 41,2 28,6 46,9 32,5 54,1 37,5 Vietnam 19,8 19,8 24,0 24,0 27,3 27,3 31,4 31,4 V. AUSTRALIEN Australien 29,9 25,3 36,2 30,5 41,0 34,7 47,3 39,9 Neuseeland 20,5 22,9 24,9 27,7 28,1 31,6 32,5 36,4 JETZT Mitglied werden! Familienname .................................................................................. Vorname ............................................................. ❒ Frau ❒ Herr Geburtsdatum Titel........
ASIEN. Brunei, Kambodscha, China, Hongkong, Indien, Indonesien, Japan, Laos, Macao, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Südkorea, Xxxxxxxx, Xxx Xxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxx
ASIEN. Afghanistan 24.2 21.1 27.7 24.0 Armenien 28.1 23.5 32.0 26.8 Aserbaidschan 28.1 23.5 32.0 26.8 Bahrain 41.2 28.6 46.9 32.5 Tarif Land 1 2 Tages- gebühr (TG) Nächti- gungs- gebühr (NG) Tages- gebühr (TG) Nächti- gungs- gebühr (NG) Bangladesch 24.2 26.2 27.7 29.7 Brunei 25.3 32.0 28.8 36.6 China 26.8 23.3 30.5 26.6 Georgien 28.1 23.5 32.0 26.8 Hongkong 35.5 29.0 40.3 32.9 Indien 24.2 30.5 27.7 34.7 Indonesien 29.9 24.4 34.0 27.9 Irak 41.2 27.7 46.9 31.6 Iran 28.3 22.2 32.3 25.3 Israel 28.3 24.9 32.3 28.1 Japan 50.1 32.7 56.9 37.3 Jemen 41.2 28.6 46.9 32.5 Jordanien 28.3 24.9 32.3 28.1 Kambodscha 24.0 24.0 27.3 27.3 Kasachstan 28.1 23.5 32.0 26.8 Katar 41.2 28.6 46.9 32.5 Kirgisistan 28.1 23.5 32.0 26.8 Korea, Dem. Volksrepublik 24.9 24.9 28.1 28.1 Korea, Republik 34.7 24.9 39.5 28.1 Kuwait 41.2 28.6 46.9 32.5 Laos 24.0 24.0 27.3 27.3 Libanon 24.4 26.8 27.7 30.5 Malaysia 33.4 34.4 37.9 39.2 Mongolei 22.5 22.5 25.5 25.5 Myanmar 22.5 22.5 25.5 25.5 Nepal 24.2 26.2 27.7 29.7 Oman 41.2 28.6 46.9 32.5 Pakistan 21.1 19.2 24.0 21.8 Philippinen 24.9 24.9 28.1 28.1 Saudi-Arabien 41.2 28.6 46.9 32.5 Singapur 33.4 34.0 37.9 38.8 Sri Lanka 24.2 24.9 27.7 28.3 Syrien 24.9 22.2 28.3 25.3 Tadschikistan 28.1 23.5 32.0 26.8 Taiwan Thailand 29.9 29.9 28.6 32.0 34.0 34.0 32.5 36.6 Turkmenistan 28.1 23.5 32.0 26.8 Usbekistan 28.1 23.5 32.0 26.8 Vereinigte Arabische Emirate 41.2 28.6 46.9 32.5

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  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Mietzins 3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. Leistungsschein. 3.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %. 3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand, der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten. 3.4 Die Miete ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats frei Zahlstelle ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Anbieter gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Leistungsschein als monatliche Miete vereinbarten Betrages. 3.5 Die Zahlung der Miete ist auf eines der auf der Rechnung bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. 3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. 3.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann der Anbieter den Vertrag durch Kündigung fristlos beenden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 3.8 Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 3.9 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, soweit ihm tatsächlich Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln zustehen. Ziffer 8.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Anspruch verjährt ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde- liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. 3.10 Der Anbieter wird, das auf der Grundlage des Vertrages zu zahlende Entgelt nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anpassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, sofern und soweit sich z.B. seine für die Erhaltung des Vertragsgegenstandes anfallenden Miet-, Energie-, Personal- und Personalausstattungs-, Nutzungsrechtskosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Mietkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Anbieter die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Anbieter wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass den Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als den Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 3.11 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 3.1 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:

  • Fernwartung Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. B. mittels Datenfernübertragung). Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Bezeichnung) näher spezifiziert.

  • Parteien Emittentin Vontobel Financial Products Ltd., DIFC Dubai (kein Rating) Garantin Vontobel Holding AG, Zurich (Moody's Langfristiges Emittentenrating: A2) Keep-Well Agreement Mit der Bank Vontobel AG, Zurich (Moody's Langfristiges Depositenrating: Aa3) Lead Manager Bank Vontobel AG, Zurich Zahl- und Berechnungsstelle Bank Vontobel AG, Zurich Aufsicht Die Bank Vontobel AG ist als Bank in der Schweiz zugelassen und untersteht der prudentiellen Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Vontobel Financial Products Ltd. ist eine im Dubai International Financial Centre (DIFC) eingetragene Gesellschaft zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im oder vom DIFC aus und unterliegt der prudentiellen Aufsicht durch die Dubai Financial Services Authority (DFSA) als Firma der Kategorie 2, zugelassen für Eigenhandelsaktivitäten (Dealing in Investments as Principal). Die Vontobel Holding AG ist kein Finanzintermediär und untersteht keiner prudentiellen Aufsicht. Sowohl die Vontobel Holding AG als auch die Vontobel Financial Products Ltd. als Konzerngesellschaften unterliegen der ergänzenden, konsolidierten Gruppenaufsicht durch die FINMA.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Mietdauer 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart worden. 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen. 3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung der Mietsache. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete an Thiet zu zahlen. 4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.