Versicherte Ereignisse und Leistungen Musterklauseln

Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Die ERV übernimmt die nachstehenden Kosten, wenn das von der versicherten Person ab Wohnort benützte Fahrzeug innerhalb Europas einen Verkehrsunfall oder eine Panne erleidet oder gestohlen wird: a) das Abschleppen und die Reparatur bis CHF 400.– (inkl. vom Pannenhelfer mitgeführter Kleinteile, die für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig sind, jedoch exkl. anderer Materialkosten). Die Kosten für die in der Garage ausgeführten Arbeiten sowie für Ersatzteile werden nicht übernommen; b) Standgebühren (Einstellkosten) bis CHF 300.–; c) die Bergung des Motorfahrzeuges bis CHF 2000.–; d) die Spedition von Ersatzteilen, wenn diese an Ort und Stelle nicht beschafft werden können; e) eine Expertise bis CHF 200.– bei ungerechtfertigt erscheinender Reparatur- rechnung; f) die Kosten gemäss Ziff. 3.3 B h) für die Fortsetzung der Reise oder die Rück- kehr an den Wohnort (inkl. Miete eines Ersatzfahrzeuges gleicher Kategorie), wenn aus zwingenden Gründen – die nachzuweisen sind – die Instandstellung des Fahrzeuges nicht abgewartet werden kann; g) eine durch die ERV organisierte Rückholung des Fahrzeuges, wenn • dieses nicht innert 48 Stunden repariert werden kann, • das gestohlene Fahrzeug erst nach 48 Stunden wieder aufgefunden wird oder • die versicherte Person infolge des versicherten Ereignisses mit einem ande- ren Transportmittel reisen und ihr Fahrzeug zurücklassen muss oder wenn sie erkrankt, verletzt wird oder stirbt und keine mitreisende Person einen gültigen Führerausweis besitzt; diese Kosten werden höchstens bis zum Zeitwert des zurückzuholenden Fahr- zeuges übernommen; h) die Bahnreise zum Standort des Motorfahrzeuges, wenn die versicherte Per- son dieses selbst zurückholt; i) die Zollgebühren für das Fahrzeug, wenn dieses nach einem Totalschaden oder infolge Diebstahl nicht mehr in den Wohnstaat der versicherten Person zurückgeführt werden kann. B Die ERV stellt der versicherten Person ausserdem bei hohen Reparaturrech- nungen im Ausland einen Kostenvorschuss bis CHF 2000.– zur Verfügung. Dieser ist innert 30 Tagen nach Rückkehr an den Wohnort zurückzuerstatten.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug, wie in der Vertragsbestätigung beschrieben, einen Unfall oder eine Panne erleidet. Leistungsberechtigt sind der Halter des Fahrzeuges oder die ermächtigten Fahrer und Beifahrer (der jeweilige Erstantragssteller). Anhalter sind generell ausgeschlossen. Folgende Leistungen werden erbracht: - Abschleppen bis zum Verkäufer des Fahrzeuges, zu einem Konzessionär oder einem offiziellen Vertragshändler der Fahrzeugmarke oder Reparatur am Pannen-/Unfallort bis zusammen maximal EUR 200 (inkl. vom Pannenhelfer mitgeführter Kleinteile, die für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig sind, jedoch exkl. anderer Materialkosten); - Standgebühren (Einstellkosten); - Kosten der Bergung des Fahrzeuges bis EUR 1'330; - Spedition von Ersatzteilen; - Mietwagen gleicher Klasse bis EUR 67 pro Tag oder die Rückreisekosten der Insassen an den Wohnort, wenn das Fahrzeug ausfällt und nicht innert 48 Std. wieder instandgesetzt werden kann. Die Entschädigung beträgt höchstens EUR 670 pro Ereignis; - eine durch den Versicherer organisierte Rückholung des Fahrzeuges, wenn dieses nicht innert 48 Std. repariert werden kann. Diese Kosten werden höchstens bis zum Zeitwert des zurückzuholenden Fahrzeuges übernommen; - Bahnreise zum Standort des Fahrzeuges, wenn der/die Versicherte dieses selber zurückholen möchte; - Zollgebühren für das Fahrzeug, wenn dieses nach einem Totalschaden nicht mehr in den Wohnstaat der versicherten Person zurückgeführt werden kann.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERV im Nachgang zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Krankenpflegeversicherung, Unfallversicherung etc.) und unter Berücksichtigung der Leistungen von allfälligen anderen Zusatzversiche- rungen die im Ausland entstandenen Kosten für a) medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen (inkl. Heilmitteln), die von einem patentierten Arzt/Chiropraktiker angeordnet bzw. durchgeführt werden; b) ärztlich angeordnete Spitalaufenthalte (inkl. Verpflegungskosten) und Dienste von diplomiertem Pflegepersonal während der Dauer der Heilungsmass- nahmen; c) erstmalige Anschaffung, Miete, Ersatz oder Reparatur medizinischer Hilfs- mittel wie Prothesen, Brillen, Hörapparate, sofern diese die Folge eines Unfalls und ärztlich angeordnet sind; d) medizinisch notwendige Rettungs- und Transportkosten bis ins nächstgele- gene für die Behandlung geeignete Spital, im Maximum 10% der Versiche- rungssumme.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Kranken- und Unfallversicherung Die ERV übernimmt bei Unfall oder Krankheit des versicherten Tieres, nach Abzug der Franchise, 90% der nachstehenden Kosten bis zum vertraglich vereinbarten Höchstbetrag pro Ereignis und Jahr:
Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Die ERV gewährt Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer seine Reise annullieren, abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss infolge un- vorhersehbarer schwerer Erkrankung, schwerer Verletzung oder Tod des bei der ERV versicherten Tieres. Die Leistungen der ERV richten sich dabei nach den gültigen Versicherungsbedingungen der bestehenden Versicherungspolice gemäss Ziff. 3.1 und sind pro Ereignis auf folgende Summen limitiert: • Annullierungskosten: pro Person maximal CHF 5000.– bzw. pro Familie maximal CHF 10 000.–; • SOS­Schutz: maximal CHF 5000.–. B Fällt der Ferientierbetreuer, der sich während der reisebedingten Abwesenheit des Tierhalters um das versicherte Tier kümmern sollte, wegen unvorherseh- barer schwerer Erkrankung, schwerer Verletzung oder Tod aus und eine Ersatz- person steht nicht zur Verfügung, leistet die ERV einen Beitrag von CHF 20.– pro Tag an die Unterbringungskosten des versicherten Tieres in einer Tierpension während maximal 20 Tagen.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. A LOST&FOUND ist eine Dienstleistung zur Unterstützung des Versicherungsneh- mers bei der Suche vermisster, versicherter Tiere. Die NOTRUFZENTRALE leitet folgende Suchmassnahmen ein: a) Aufruf durch einen lokalen Radiosender; b) Schaltung eines Inserates in der Lokalpresse; c) Eingabe einer Vermisstmeldung beim kantonalen Tierfundbüro sowie in der Internet­Datenbank der STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG xxx.xxxx.xx. Gesamthaft sind diese Leistungen auf CHF 100.– pro Ereignis begrenzt. Die Suche nach dem vermissten Tier erstreckt sich dabei auf eine Zeitdauer von maximal 6 Monaten. Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist, dass die NOTRUFZENTRALE innerhalb von 5 Tagen seit Verschwinden des Tieres infor- miert wird. B Die NOTRUFZENTRALE steht Ihnen in Notfällen und für Auskünfte mit einem 24-Stunden-Service unter der Nummer +00 00 000 00 00 zur Verfügung. Sie erbringt die folgenden Dienstleistungen: a) Organisation der Bergung und Rettung verletzter Tiere; b) Beratung bei der Xxxx eines geeigneten Tierarztes oder einer Tierklinik, sowie die Organisation eines entsprechenden Tierarzttermins; c) Beratung vor der Abreise ins Ausland über Einreise- und Zollbestimmungen, erforderliche Impfungen etc.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Alpinsafety Wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls mit dem Wintersportgerät schwer verletzt wird, bezahlt und organisiert die ERV a) die Such- und Bergungskosten bis maximal CHF 5000.– pro Ereignis, b) den Nottransport ins nächstgelegene, für die Behandlung geeignete Kranken- haus, c) die medizinisch notwendige Überführung in ein anderes für die Behandlung geeignetes Krankenhaus. B Die ERV erbringt die Leistungen gemäss Ziff. 3.1 A im Nachgang zu allfälligen Privat- oder Sozialversicherungen (Unfallversicherung, Militärversicherung, Kran- kenversicherung usw.). C Gesamthaft sind diese Leistungen auf maximal CHF 10 000.– pro Ereignis be- grenzt. Die Ärzte der ERV Alarmzentrale entscheiden aufgrund des medizi- nischen Befundes über Art und Zeitpunkt des Transports. D Alpinsafety Plus Wurde Alpinsafety Plus abgeschlossen, wird die Liste der versicherten Ereig- nisse und Leistungen gemäss Ziff. 3.1 A – C um folgende Punkte erweitert: Wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls mit dem Wintersportgerät schwer verletzt wird oder unvorhersehbar schwer erkrankt, bezahlt die ERV die Kosten: a) des nicht benützten Teils des Skiverleihs, b) des nicht benützten Teils der Ski-Schule, c) des nicht benützten Skipasses.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Versichert ist: B 1.1.1 24-Stunden Hilfe in Notfällen Tritt infolge eines unvorhergesehenen und plötzlich eingetretenen Ereignisses ein Notfall ein, bei welchem ohne sofortiges Handeln weiterer Schaden an dem im Rahmen der Kombi-Haushaltversicherung versicherten Gebäude oder versicherten Hausrat entstehen würde, organisiert die Gesellschaft die Handwerker für die notwendigen Sofortmassnahmen rund um die Uhr. Die Kosten der Handwerker für die von der Gesellschaft in Auftrag gegebenen Sofortmassnahmen sind bis CHF 1'000 pro Ereignis versichert.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Versichert ist die Verletzung der Persönlichkeit der versicherten Person durch Dritte im Internet wie z.B. in sozialen Online-Netzwerken. a) Vermittlung von IT Spezialisten und Kostenübernahme für die Entfernung bzw. Löschung oder Verdrängung (sofern möglich) rufschädigender Online Beiträge über die versicherte Person. b) Bei Bedarf, Vermittlung von Psychologen und Kostenübernahme der psychologischen Betreuung zur Bewältigung der Erfahrungen der versicherten Person im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsverletzung. c) Xxxxxx aufgrund der Einschätzung eines Arztes, Psychiaters oder Psychologen bei der versicherten Person infolge der psychischen Auswirkungen der Persönlichkeitsverletzung ein Wechsel des Wohnorts notwendig erscheint, werden auch Umzugskosten übernommen.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Ist am versicherten Standort die Elektroinstallation einer eingebauten, fest mit dem Gebäude verbundenen haustechnischen Anlage defekt, organisiert die Gesellschaft Hilfe rund um die Uhr und bezahlt die notwendigen Sofortmassnahmen, um die Funktionsfähigkeit dieser Elektroinstallation bis zur definitiven Schadenbehebung sicherzustellen.