Versicherte Ereignisse und Leistungen Musterklauseln

Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Die ERV übernimmt die nachstehenden Kosten, wenn das von der versicherten Person ab Wohnort benützte Fahrzeug innerhalb Europas einen Verkehrsunfall oder eine Panne erleidet oder gestohlen wird: a) das Abschleppen und die Reparatur bis CHF 400.– (inkl. vom Pannenhelfer mitgeführter Kleinteile, die für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig sind, jedoch exkl. anderer Materialkosten). Die Kosten für die in der Garage ausgeführten Arbeiten sowie für Ersatzteile werden nicht über- nommen; b) Standgebühren (Einstellkosten) bis CHF 300.–; c) die Bergung des Motorfahrzeuges bis CHF 2000.–; d) die Spedition von Ersatzteilen, wenn diese an Ort und Stelle nicht beschafft werden können; e) eine Expertise bis CHF 200.– bei ungerechtfertigt erscheinender Reparatur- rechnung; f) die Mehrkosten für die Rückkehr an den Wohnort oder für die Fortsetzung der Reise inkl. Mietwagen, Unterkunft, Verpflegung und Kommunikationskos- ten für die Gespräche mit der ALARMZENTRALE (während höchstens 7 Tagen) bis zum Betrag von CHF 2000.– pro Person; g) eine durch die ERV organisierte Rückholung des Fahrzeuges, wenn • dieses nicht innert 48 Stunden repariert werden kann, • das gestohlene Fahrzeug erst nach 48 Stunden wieder aufgefunden wird oder • die versicherte Person infolge des versicherten Ereignisses mit einem anderen Transportmittel reisen und ihr Fahrzeug zurücklassen muss oder wenn sie erkrankt, verletzt wird oder stirbt und keine mitreisende Person einen gültigen Führerausweis besitzt; diese Kosten werden höchstens bis zum Zeitwert des zurückzuholenden Fahrzeuges übernommen; h) die Bahnreise zum Standort des Motorfahrzeuges, wenn die versicherte Per- son dieses selbst zurückholt; i) die Zollgebühren für das Fahrzeug, wenn dieses nach einem Totalschaden oder infolge Diebstahl nicht mehr in den Wohnstaat der versicherten Person zurückgeführt werden kann. B Die ERV stellt der versicherten Person ausserdem bei hohen Reparaturrechnun- gen im Ausland einen Kostenvorschuss bis CHF 2000.– zur Verfügung. Dieser ist innert 30 Tagen nach Rückkehr an den Wohnort zurückzuerstatten.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERV im Nachgang zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Krankenpflegeversicherung, Unfallversicherung etc.) und unter Berücksichtigung der Leistungen von allfälligen anderen Zusatzversiche- rungen die im Ausland entstandenen Kosten für a) medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen (inkl. Heilmitteln), die von einem patentierten Arzt/Chiropraktiker angeordnet bzw. durchgeführt werden; b) ärztlich angeordnete Spitalaufenthalte (inkl. Verpflegungskosten) und Dienste von diplomiertem Pflegepersonal während der Dauer der Heilungsmass- nahmen; c) erstmalige Anschaffung, Miete, Ersatz oder Reparatur medizinischer Hilfs- mittel wie Prothesen, Brillen, Hörapparate, sofern diese die Folge eines Unfalls und ärztlich angeordnet sind; d) medizinisch notwendige Rettungs- und Transportkosten bis ins nächstgele- gene für die Behandlung geeignete Spital, im Maximum 10% der Versiche- rungssumme.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug, wie in der Vertragsbestätigung beschrieben, einen Unfall oder eine Panne erleidet. Leistungsberechtigt sind der Halter des Fahrzeuges oder die ermächtigten Fahrer und Beifahrer (der jeweilige Erstantragssteller). Anhalter sind generell ausgeschlossen. Folgende Leistungen werden erbracht: - Abschleppen bis zum Verkäufer des Fahrzeuges, zu einem Konzessionär oder einem offiziellen Vertragshändler der Fahrzeugmarke oder Reparatur am Pannen-/Unfallort bis zusammen maximal EUR 200 (inkl. vom Pannenhelfer mitgeführter Kleinteile, die für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig sind, jedoch exkl. anderer Materialkosten); - Standgebühren (Einstellkosten); - Kosten der Bergung des Fahrzeuges bis EUR 1'330; - Spedition von Ersatzteilen; - Mietwagen gleicher Klasse bis EUR 67 pro Tag oder die Rückreisekosten der Insassen an den Wohnort, wenn das Fahrzeug ausfällt und nicht innert 48 Std. wieder instandgesetzt werden kann. Die Entschädigung beträgt höchstens EUR 670 pro Ereignis; - eine durch den Versicherer organisierte Rückholung des Fahrzeuges, wenn dieses nicht innert 48 Std. repariert werden kann. Diese Kosten werden höchstens bis zum Zeitwert des zurückzuholenden Fahrzeuges übernommen; - Bahnreise zum Standort des Fahrzeuges, wenn der/die Versicherte dieses selber zurückholen möchte; - Zollgebühren für das Fahrzeug, wenn dieses nach einem Totalschaden nicht mehr in den Wohnstaat der versicherten Person zurückgeführt werden kann.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Ist am versicherten Standort die Elektroinstallation einer eingebauten, fest mit dem Gebäude verbundenen haustechnischen Anlage defekt, organisiert die Gesellschaft Hilfe rund um die Uhr und bezahlt die notwendigen Sofortmassnahmen, um die Funktionsfähigkeit dieser Elektroinstallation bis zur definitiven Schadenbehebung sicherzustellen.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Die Helvetia entschädigt die versicherte Person im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Ereignisse, die während der versicherten Geschäftsreise aufgrund folgender Umstände eintreten: • Tötung, Körperverletzung oder andere Gesundheitsschädigung einer anderen Person (Personenschäden); • Zerstörung, Verlust oder Schaden am Eigentum einer anderen Person (Sach- schäden). B Die Entschädigung erfolgt bis zu dem in der Versicherungspolice oder in der Leistungsübersicht festgehaltenen Maximalbetrag, bei dem es sich um den Gesamtbetrag für alle Verluste während der versicherten Geschäftsreise handelt. Eingeschlossen in diesen Gesamtbetrag sind alle Kosten und Aufwendungen, die – mit schriftlicher Zustimmung von der Helvetia – im Zusammenhang mit dem Vorbringen von Ansprüchen gegen die versicherte Person im Rahmen der vorliegenden Deckung entstehen.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Die ERV gewährt Versicherungsschutz infolge unvorhersehbarer schwerer Krankheit, schwerer Verletzung oder Tod einer versicherten Person. B Bei Eintritt des versicherten Ereignisses übernimmt die ERV a) die Kosten eines medizinisch betreuten Nottransports in das für die Be- handlung geeignete Spital am Wohnort der versicherten Person. Es entscheiden allein die Ärzte der ERV über die Notwendigkeit sowie die Art und den Zeitpunkt dieser Leistung; b) die Organisation und die Kosten für die behördlich verfügten Formalitäten, wenn eine versicherte Person auf der Reise stirbt. Zudem übernimmt die ERV die Kosten der Kremation ausserhalb des Wohnstaates oder die Mehrkosten zur Erfüllung des internationalen Abkommens über Leichen- beförderungen (Mindestvorschriften wie Zinksarg oder -auskleidung) so- wie die Rückschaffung des Sarges oder der Urne an den letzten Wohnort der versicherten Person.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Ist der versicherte Standort von Schädlingen bzw. Ungeziefer befallen, organisiert die Gesellschaft Hilfe rund um die Uhr und übernimmt folgende Leistungen:
Versicherte Ereignisse und Leistungen. A Die ERV gewährt Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer seine Reise annullieren, abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss infolge un- vorhersehbarer schwerer Erkrankung, schwerer Verletzung oder Tod des bei der ERV versicherten Tieres. Die Leistungen der ERV richten sich dabei nach den gültigen Versicherungsbedingungen der bestehenden Versicherungspolice gemäss Ziff. 3.1 und sind pro Ereignis auf folgende Summen limitiert: • Annullierungskosten: pro Person maximal CHF 5000.– bzw. pro Familie maximal CHF 10 000.–; • SOS­Schutz: maximal CHF 5000.–. B Fällt der Ferientierbetreuer, der sich während der reisebedingten Abwesenheit des Tierhalters um das versicherte Tier kümmern sollte, wegen unvorherseh- barer schwerer Erkrankung, schwerer Verletzung oder Tod aus und eine Ersatz- person steht nicht zur Verfügung, leistet die ERV einen Beitrag von CHF 20.– pro Tag an die Unterbringungskosten des versicherten Tieres in einer Tierpension während maximal 20 Tagen.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Die Gesellschaft organisiert Hilfe rund um die Uhr und bezahlt innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, wenn dieser oder eine andere versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung in eine Klinik oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert ist und eine andere versicherte Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit am versicherten Standort.
Versicherte Ereignisse und Leistungen. Befinden sich Bienenstöcke, Wespen- oder Hornissennester im Bereich des versicherten Standortes, organisiert die Gesellschaft Hilfe rund um die Uhr und bezahlt die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung.