Common use of Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung Clause in Contracts

Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder Weg- falls der Ausbildungseignung verpflichtet sich Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsbera- tung der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bishe- rigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. Der Ausbildende hat der/dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsver- hältnisses ein Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kennt- nisse und Fähigkeiten der/des Auszubildenden. Auf Verlangen der/des Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte. Rechtswirksame Nebenabreden, die sich auf das Berufsausbildungsverhältnis beziehen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen der Ziffer F dieses Berufs- ausbildungsvertrages getroffen werden. Es dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die mit dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung im Widerspruch stehen oder zuungunsten der Auszubildenden von den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes abweichen. * Die Buchstaben verweisen auf den entsprechenden Text der ersten Seite. Name der/des Auszubildenden: Name des Betriebes: Schulabschluss abgeschlossene Berufsvorberei- tung, berufliche Grundbildung von mindestens 6 Monaten Dauer Berufsausbildung ohne Hauptschulabschluss keine keine Hauptschulabschluss Berufsvorbereitungsmaßnahme Berufsausbildung mit Ausbil- dungsvertrag, erfolgreich beendet im Ausland erworbener Abschluss Betriebl. Qualifizierungsmaß- nahme (EQJ, Qualifizierungs- baustein, Betriebspraktika) Berufsausbildung mit Ausbil- dungsvertrag, nicht erfolgreich beendet Realschulabschluss Schulisches Berufsvorbereitungs- jahr (BVJ) rein schulische Berufsausbil- dung, erfolgreich beendet Hochschul-/ Fachhochschulreife Schulisches Berufsgrundbil- dungsjahr (BGJ) Berufsfachschule ohne voll qualifizierenden Berufsabschluss

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Samples: www.landkreis-sigmaringen.de, rp.baden-wuerttemberg.de

Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder Weg- falls wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsbera- tung Berufsberatung der zuständigen zustän- digen Agentur für Arbeit rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bishe- rigen bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. Der Ausbildende hat der/stellt dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsver- hältnisses Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossenaus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung Berufsausbil- dung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kennt- nisse Fertigkeiten und Fähigkeiten der/des Auszubildenden. Auf Verlangen der/Kenntnisse des Auszubildenden sind enthalten; auf Verlangen des Auszubildenden auch Angaben über Verhalten Führung, Leistung und Leistung aufzunehmenbesondere fachliche Fähigkeiten. Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts der bei der zuständigen Innung errichtete Ausschuss zur Schlichtung von Lehrlings- streitigkeiten anzurufen, falls ein solcher besteht. Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelung nach § 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 Nr. 5 in der genannten Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz bzw. den für die Ausbildung üblicherwei- se zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Wird der Jugendliche an eine dieser Stellen entsandt, bei der die tägliche Rückkehr unzumutbar ist, so gilt die Zustimmung zur auswärtigen Unterbringung durch den gesetzlichen Vertreter als erteilt. Der Auszubildende ermächtigt den Ausbildenden, ihn in seinem Namen zu Prüfungen im Rahmen der Ausbildung anzumelden, siehe näher § 2 Nr. 11 dieses Vertrages. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte. Rechtswirksame Nebenabreden, die sich auf das Berufsausbildungsverhältnis beziehenbetreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen der Ziffer F unter I¹ dieses Berufs- ausbildungsvertrages Berufsausbildungsvertrages getroffen werden. Es dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, Diesem Berufsausbildungsvertrag liegt eine Aufstellung über die mit dem Sinn sachliche und Zweck der Berufsausbildung im Widerspruch stehen oder zuungunsten der Auszubildenden von den Vorschriften zeitliche Gliederung des Berufsbildungsgesetzes abweichen. * Die Buchstaben verweisen auf den entsprechenden Text der ersten Seite. Name der/des Auszubildenden: Name des Betriebes: Schulabschluss abgeschlossene Berufsvorberei- tung, berufliche Grundbildung von mindestens 6 Monaten Dauer Berufsausbildung ohne Hauptschulabschluss keine keine Hauptschulabschluss Berufsvorbereitungsmaßnahme Berufsausbildung mit Ausbil- dungsvertrag, erfolgreich beendet im Ausland erworbener Abschluss Betriebl. Qualifizierungsmaß- nahme (EQJ, Qualifizierungs- baustein, Betriebspraktika) Berufsausbildung mit Ausbil- dungsvertrag, nicht erfolgreich beendet Realschulabschluss Schulisches Berufsvorbereitungs- jahr (BVJ) rein schulische Berufsausbil- dung, erfolgreich beendet Hochschul-/ Fachhochschulreife Schulisches Berufsgrundbil- dungsjahr (BGJ) Berufsfachschule ohne voll qualifizierenden BerufsabschlussBerufsausbildungsablaufs bei.

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder Weg- falls wegen Wegfall der Ausbildungseignung verpflichtet sich die/ der Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsbera- tung der Berufsberatung des zuständigen Agentur für Arbeit Arbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bishe- rigen bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. Der Die/ der Ausbildende hat der/stellt der/ dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsver- hältnisses ein Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossenaus. Hat die/ der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführtdurchge- führt, so soll auch die/ der Ausbilder oder die Ausbilderin Ausbilder*in das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Fertigkeiten und Kennt- nisse und Fähigkeiten der/der/ des Auszubildenden. Auf , auf Verlangen der/der/ des Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten Füh- rung, Leistung und Leistung aufzunehmenbesondere fachliche Fähigkeiten. Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes der nach § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes errichtete Ausschuss anzu- rufen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte. Rechtswirksame Nebenabreden, die sich auf das Berufsausbildungsverhältnis beziehen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen der Ziffer F dieses Berufs- ausbildungsvertrages getroffen werdenVorstehender Vertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen (bei Auszubildenden unter 18. Es dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die mit dem Sinn Lebensjahren 3-fach) ausgestellt und Zweck der Berufsausbildung im Widerspruch stehen oder zuungunsten der Auszubildenden von den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes abweichenVertragschließenden unterschrieben worden. * Die Buchstaben verweisen auf Hamburg, den entsprechenden Text Auszubildende/-r Unterschrift des/der ersten SeiteAusbildenden gesetzlicher Vertreter/-in (für Auszubildende unter 18. Name der/des Auszubildenden: Name des Betriebes: Schulabschluss abgeschlossene Berufsvorberei- tungLebensjah- ren) Hamburg, berufliche Grundbildung von mindestens 6 Monaten Dauer Berufsausbildung ohne Hauptschulabschluss keine keine Hauptschulabschluss Berufsvorbereitungsmaßnahme Berufsausbildung mit Ausbil- dungsvertrag, erfolgreich beendet im Ausland erworbener Abschluss Betrieblden Auszubildende/-r Dieser Vertrag ist am geprüft worden und unter der Nr. Qualifizierungsmaß- nahme in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden. (EQJ, Qualifizierungs- baustein, Betriebspraktika) Berufsausbildung mit Ausbil- dungsvertrag, nicht erfolgreich beendet Realschulabschluss Schulisches Berufsvorbereitungs- jahr (BVJ) rein schulische Berufsausbil- dung, erfolgreich beendet Hochschul-/ Fachhochschulreife Schulisches Berufsgrundbil- dungsjahr (BGJ) Berufsfachschule ohne voll qualifizierenden BerufsabschlussStempel der zuständigen Stelle)

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Samples: www.hamburg.de