Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Aufgabe des Betriebes oder bei Wegfall der Ausbildungseignung ist der/die Ausbildende verpflichtet, die gesetzlichen Vertreter und die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten und sich mit Hilfe der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemü- hen.
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Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Aufgabe des Betriebes Betriebsaufgabe oder bei Wegfall wegen Wegfalls der Ausbildungseignung ist verpflichtet sich der/die Ausbildende verpflichtetAusbildende, die gesetzlichen Vertreter und die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten und sich mit Hilfe der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemü- henbemühen.
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Samples: Berufsausbildungsvertrag
Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Aufgabe des Betriebes Betriebsaufgabe oder bei Wegfall wegen Wegfalls der Ausbildungseignung ist der/die Ausbildende verpflichtetverpflichtet sich der Ausbildende, die gesetzlichen Vertreter und die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten und sich mit Hilfe der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit Arbeitsagentur rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemü- henbemühen.
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Samples: Berufsausbildungsvertrag