Betriebsgeheimnisse Musterklauseln

Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach seinem/ ihrem Ausscheiden Stillschweigen zu wahren.
Betriebsgeheimnisse alle Praxisvorgänge sowie den Personenkreis der Patienten geheim zu halten (§ 203 StGB), und zwar auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses oder eines späteren Arbeitsverhältnisses;
Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren und die Interessen des Betriebes zu wahren.
Betriebsgeheimnisse. 48 Geheimhaltungspflicht 20 § 49 Lohnabrechnung und -zahlung 20 § 50 Gehaltsabrechnung und -zahlung 20 § 51 Abrechnungen 20 § 52 Barauszahlung, Bevollmächtigung 21 § 53 Bargeldlose Lohn-/Gehaltszahlung 21 § 54 Abtretungen, Verpfändungen 21 § 55 Bearbeitungskosten 21 § 56 Recht auf Akteneinsicht 22 § 57 Zeit, Ort und Art der Einsichtnahme 22 § 58 Erklärungen zur Personalakte 22
Betriebsgeheimnisse. 48 Geheimhaltungspflicht
Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens auch nach seinem/ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb Stillschweigen zu bewahren.
Betriebsgeheimnisse über alle Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr:ihm im Rah- men ihrer:seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, insbeson- dere über die personenbezogenen Daten der Patient:innen und Kund:innen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, während und nach Beendigung des Berufsausbildungsver- hältnisses gegenüber jedermann Stillschweigen zu bewahren. einen vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit ordnungsgemäß zu führen, regelmäßig der:dem Ausbildenden und der zuständigen Stelle zum An- trag auf Prüfungszulassung vorzulegen. Der Ausbildungsnachweis ist zu führen in
Betriebsgeheimnisse. 6. Aufgabe des Betriebs, Wegfall der Ausbildungseignung (s. F) dieses Berufsausbildungsvertrages getroffen werden.
Betriebsgeheimnisse der Ausbilder das Zeugnis aufzunehmen.