Aufgabenbereich Musterklauseln

Aufgabenbereich. Ein Aufgabenbereich ist durch verschiedene Aufgaben/Aufgabengebiete gekennzeichnet, die sich sach- lich nicht zusammenfassen lassen.
Aufgabenbereich. Der Arbeitnehmer wird von dem Arbeitgeber als studentische/r Mitarbeiter/in im Be- reich der Redaktionsassistenz angestellt.
Aufgabenbereich. 4.1 Anwendung des GAV Die BK überwacht die innerbetriebliche Anwendung des GAV und setzt sich für die in Art. 2 dieses Reglements genannten Ziele ein.
Aufgabenbereich. Dem Programmausschuss obliegt folgendes:
Aufgabenbereich. § 4. (1) Aufgabe der Bundesstelle für Sektenfragen ist die Dokumentation und Information über Gefährdungen, die von Programmen oder Aktivitäten von Sekten oder von sektenähnlichen Aktivitäten ausgehen können, sofern ein begründeter Verdacht vorliegt und diese Gefährdungen allgemein
Aufgabenbereich. Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen, Trennungs- und Scheidungs- angelegenheiten sowie Umgangsfragen und Wegweiserberatung. Ebenso Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung (gem. SGB VIII), Jugendgerichtshilfe und Erwachsenenberatung.
Aufgabenbereich. Die Arbeitsnehmerin wird als Säuglings- und Kinderbetreuerin eingestellt.
Aufgabenbereich. Der NAGUS ist das zuständige Arbeitsgremium des DIN für die Normung von fachge- bietsübergreifenden Grundlagen des Umweltschutzes auf nationaler, europäischer und inter- nationaler Ebene; hierzu gehören u. a. die Gebiete Terminologie, Umweitmanagement und Ökobilanzen. Bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen und Normenausschüssen bei fachbezogenen umweltschutzrelevanten Normungsvorhaben siehe Richtlinie für Normen- ausschüsse/06.90, Abschnitte 12.7 und 12.8.
Aufgabenbereich. Das ZkE unterstützt mit seinen Angeboten Kinder und Jugendliche unter anderem mit Bedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung und daraus resultierenden Beeinträchtigungen hin zu einer erfolgreichen schulischen und sozialen Integration. Sie sollen bei der Entwicklung und Verbesserung ihrer schulischen und beruflichen Perspektive nachhaltig unterstützt werden.
Aufgabenbereich. Schulärztliche Tätigkeiten nach • Schulgesetz • Landesverordnung für schulärztliche Aufgaben • Infektionsschutzgesetz • Gesundheitsdienstgesetz TÄTIGKEITEN • Beratung und Untersuchung von Xxxxxxx*innen, • Kontaktaufnahme mit behandelnden Ärzt*innen und Therapeut*innen aus dem niedergelassenen und stationären Bereich, • Empfehlung von weiterer Diagnostik und/oder Therapie, • Vermittlung an kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde (Xxxx Xxxxxxx) im Gesundheitshaus, • Beratung von Lehrkräften und Eltern bei gesundheitlichen Fragen, • Erstellung von Gutachten (z.B. bei sonderpädagogischer Überprüfung, Frage der Behinderung)