Aufgabenerfüllung Musterklauseln

Aufgabenerfüllung. Der o. g. Dienst erfüllt alle Aufgaben der Förderrichtlinie Regionale OBA Ja Nein; die Tätigkeit des Dienstes beschränkt sich vorwiegend auf die Erfüllung der Aufgaben: a) Allgemeine trägerneutrale Beratung, insbesondere über Angebote im Sozialraum Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen b) Organisation und Sicherstellung c) Durchführung Familienentlastender Dienst/Familienunterstützender Dienst d) Organisation und Sicherstellung e) Durchführung f) Öffentlichkeitsarbeit g) Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern h) Einbindung in bestehende Netzwerke (innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe) i) Fachliche Leitung des Dienstes sowie Anleitung und Betreuung des sonstigen Personals des Dienstes und der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Einarbeitung und Fortbildung
Aufgabenerfüllung. Für die Erhaltung und die Anpassung im Angebot öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen entsprechend der fortschreitenden Entwicklung und den jeweiligen Bedürfnissen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Aufgabenerfüllung. Im Rahmen der Wahrnehmung behördlicher Aufgaben nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) und nach den aufgrund dieser Gesetze erlassener straßenverkehrsrechtlicher Rechtsverordnungen (StVZO, FZV, GebOst u. a.) sowie der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (EG-FGV) werden folgende Aufgaben aus dem Bereich der Kfz-Zulassung gemeinsam an den Regionalstandorten der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung Neubrandenburg er- füllt: Neuzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel, Umschreibungen ohne Halterwechsel, Umschreibungen innerhalb des Zulassungsbezirkes, Umschreibungen und Umkennzeichnungen, Zulassungen gebrauchter Fahrzeuge, Wiederzulassungen mit Halterwechsel, Wiederzulassungen ohne Halterwechsel, Ausstellungen von Ersatzpapieren, Technikänderungen, Änderungen von Angaben zum Halter, Abmeldungen, Zuteilungen von Kurzzeitkennzeichen, Versicherung an Ei- des statt nach § 5 StVG, Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen. Im Rahmen der Wahrnehmung behördlicher Aufgaben nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG), des Fahrlehrergesetzes (FahrlG), der Fahr- erlaubnis-Verordnung (FeV) und nach den aufgrund dieser Gesetze erlassener straßenverkehrs- rechtlicher Rechtsverordnungen (GebOst u. a.) werden folgende Aufgaben aus dem Bereich der Führerscheinstelle in der Stadtverwaltung Neubrandenburg erfüllt: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, Erweiterung einer Fahrerlaubnis, Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, Führerscheinersatz bei Verlust, Namensänderungen oder Änderung von Auflagen, Umtausch alter Führerscheindokumente, Umtausch ausländischer und Dienstführer- scheine, Eintragung Schlüsselzahl 95, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (ohne Ortskunde- prüfung), Internationaler Führerschein, Fahrerkarten, Versicherung an Eides statt nach § 5 StVG.
Aufgabenerfüllung. Der Durchführungsverpflichtete kann die Rechte und Pflichten aus dieser Zweckvereinbarung gemäß § 1 auf einen anderen ganz oder teilweise nur mit Zustimmung des Aufgabenübertragenden übertragen.
Aufgabenerfüllung. Vom Inkrafttreten dieser Vereinbarung an wird die Gemeinde Steinheim am Albuch alle ihr obliegenden kommunalen Aufgaben im Wohnbezirk Söhnstetten übernehmen und zwar mindestens in demselben Umfang wie die bisherige Gemeinde Söhnstetten.
Aufgabenerfüllung. Vom Inkrafttreten dieser Vereinbarung an, wird die Stadt Ditzingen alle derzeitigen und künftigen kommunalen Aufgaben in dem neuen Stadtteil Schöckingen übernehmen und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten erfüllen.
Aufgabenerfüllung. Der Landkreis ist für die sachgerechte und rechtmäßige Durchführung der von ihm auf- grund dieses Vertrages übernommenen Aufgaben verantwortlich. Der Landkreis stellt dies ab dem Abrechnungsmonat Januar 2020 für die Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten und sonstigen Zahlfälle sicher.
Aufgabenerfüllung. In Ausübung ihres für den Stadtteil Heimerdingen übernommenen Sorgerechts hat die Stadt Ditzingen den Standard im Angebot öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen dem ihren anzugleichen und seine Erhaltung und Anpassung an die fortschreitende Entwicklung und den jeweiligen Bedürfnissen zu gewährleisten.
Aufgabenerfüllung 

Related to Aufgabenerfüllung

  • Aufgaben Die ZAK ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

  • Bereitstellung Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und sonstiger Maßnahmen für Zahnprophylaxe nach dem Abschnitt der Gebührenordnung für Zahnärzte, der prophylaktische Leistungen regelt,

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.