Aufgegebenes Reisegepäck. Die Versicherer leisten Entschädigung a) wenn aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, einer Gepäckaufbewahrung oder eines Beherbergungsbetriebes befindet; b) für notwendige Ersatzkäufe bis zu 500,– Euro je Versicherungsfall, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort wegen verzögerter Be- förderung nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht. Versi- chert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen. § 3 Ausschlüsse/Einschränkungen
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Aufgegebenes Reisegepäck. Die Versicherer leisten Entschädigung
a) wenn aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines BeförderungsunternehmensBeförderungsunterneh- mens, einer Gepäckaufbewahrung oder eines Beherbergungsbetriebes befindet;
b) für notwendige Ersatzkäufe bis zu 500,– Euro je Versicherungsfall, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort wegen verzögerter Be- förderung verzö- gerter Beförderung nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreichter- reicht. Versi- chert Versichert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen. § 3 Ausschlüsse/Einschränkungen.
Appears in 1 contract
Aufgegebenes Reisegepäck. Die Versicherer leisten Entschädigung
a) wenn aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, einer Gepäckaufbewahrung oder eines Beherbergungsbetriebes befindet;
b) für notwendige Ersatzkäufe bis zu 500,– Euro je Versicherungsfall, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort wegen verzögerter Be- Be förderung nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht. Versi- Versi chert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen. § 3 Ausschlüsse/Einschränkungen
Appears in 1 contract