Reisegepäck-Versicherung. Wenn Ihr Reisegepäck während Ihrer Reise verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, gilt: Wir zahlen Ihnen den jeweils niedrigsten der folgenden Beträge (abzüglich etwaiger Rückerstattungen), höchstens jedoch die in Ihrer Leistungs-Übersicht angegebene maximale Versicherungs-Leistung bei Gepäckverlust:
i. die Kosten für die Reparatur des beschädigten Reisegepäcks oder
ii. die Kosten für den Ersatz des verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Reisegepäcks zum aktuellen Marktpreis durch einen identischen oder gleichartigen Gegenstand. Für jedes volle Jahr, in dem Ihnen der Gegenstand seit dem ursprünglichen Kaufdatum zur Nutzung zur Verfügung stand, wird die Erstattungssumme um 20 % gekürzt, maximal um 70 %. Wenn die Versicherungs-Summe bei Eintritt des Versicherungsfalles niedriger ist als der Zeitwert (Unterversicherung), kürzen wir die Entschädigung nicht (Unterversicherungsverzicht). Es gelten die folgenden Bedingungen (Obliegenheiten):
a. Sie haben alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um Ihr Reisegepäck sicher und unversehrt zu verwahren und wiederzuerlangen.
b. Sie haben innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken des Schadens bei den zuständigen Behörden vor Ort, dem Beförderungs- Unternehmen, Beherbergungs-Betrieb oder Reiseveranstalter eine Schadenanzeige mit einer Beschreibung der Gegenstände und deren Wert aufgegeben. Behalten Sie einen Nachweis davon ein.
c. Im Falle eines Diebstahls von Wertgegenständen sind Sie verpflichtet, dies zur Anzeige zu bringen und eine Kopie des Polizeiberichts aufzubewahren.
d. Sie müssen Originalquittungen oder andere Kaufbelege für die verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Gegenstände vorlegen. Bei Gegenständen ohne Originalquittung oder anderweitigen Kaufbeleg erstatten wir höchstens 50 % der Kosten für den Ersatz des verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Gegenstands durch einen identischen oder gleichartigen Artikel.
e. Sie müssen den Diebstahl oder Verlust eines Mobilfunkgeräts bei Ihrem Netzanbieter anzeigen und die Sperrung des Xxxxxx beantragen.
1. Tiere, einschließlich deren sterbliche Überreste
2. Autos, Motorräder, Motoren, Flugzeuge, Wasserfahrzeuge und andere Fahrzeuge sowie entsprechendes Zubehör und Ausrüstung
3. Hörgeräte, verschreibungspflichtige Brillen und Kontaktlinsen
4. künstliche Zähne, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel
5. Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
6. Güter des täglichen Bedarfs, Medikamente, medizinische Ausrüstung / Zubehör sowie verderbl...
Reisegepäck-Versicherung. 1 Versicherte Sachen § 2 Gegenstand der Versicherung
Reisegepäck-Versicherung. 1 Versicherte Sachen Versichert ist das Reisegepäck. Dazu gehören neben dem persönlichen Reise- bedarf der versicherten Person auch Geschenke und Reiseandenken. § 2 Gegenstand der Versicherung
Reisegepäck-Versicherung. Versicherer Vertragsgrundlage
1. Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persön- lichen Reisebedarfs, die während einer Reise mitge- führt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reisean- denken, die auf der Reise erworben werden. Gegen- stände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nicht versichert.
2. Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportgeräte je- weils mit Zubehör sind nur versichert, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. Außenbordmotoren sind stets ausgeschlossen.
3. Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, sind – unbeschadet der Entschä-
a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
b) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mit- geführt werden oder
c) einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder
d) sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, eines Passagierschiffes oder in einer bewachten Garderobe befinden; Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis unter- gebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet. Pelze, Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör sind auch dann versichert, wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind.
4. Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art, Auto- und Mobil- telefone sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, einschließlich Fahrräder, Hänge- gleiter und Segelsurfgeräte (Falt- und- Schlauchboo- te siehe aber Nr. 2). Ausweispapiere (§ 9 Nr. 1d) sind jedoch versichert. § 2 Versicherte Gefahren und Schäden
1. wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reise- gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunterneh- mens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet;
2. während der übrigen Reisezeit für die in Nr. 1 genannten Schäden durch
a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
b) Verlieren –h...
Reisegepäck-Versicherung. 1. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen Sie uns dieses im Original ein.
2. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein.
3. Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen Sie auch der Leitung dieses Betriebes melden. Bitte lassen Sie sich von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein.
4. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein.
Reisegepäck-Versicherung. Für bestimmte Sachen (z.B. Schmuck) wird nur ein prozen- tualer Anteil der Versicherungssumme gezahlt. ! Diebstähle aus Kraftfahrzeugen sind nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr versichert ! Wertsachen müssen sicher verwahrt werden Reiseschutz 3 Wir bieten Ihnen eine Reiseversicherung an. Mit dieser erhalten Sie Versicherungsschutz und Serviceleistungen auf Reisen. Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht für Reisen im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich Welche Verpflichtungen habe ich? Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie den Schaden so gering wie möglich halten. Dazu gehört unter anderem, dass Sie − in der Reise-Rücktrittsversicherung unverzüglich die Reise bei der Buchungsstelle stornieren. − uns in der Reise-Krankenversicherung unverzüglich informieren, wenn eine stationäre Behandlung erforderlich wird. − in der Reise-Gepäckversicherung einen Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden. Wann und wie zahle ich? − Die Prämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Sie zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsart. Ob und wann Sie weitere Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt − in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Vertragsschluss − in der Reiseabbruch-Versicherung sobald sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten − in der Reise-Krankenversicherung mit dem Grenzübertritt ins Ausland − in den übrigen Versicherungen mit Antritt der versicherten Reise. Der Versicherungsschutz endet − in der Reise-Rücktrittsversicherung sobald sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder sobald der Versicherungsfall eintritt − in den übrigen Versicherungen zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise. Wie kann ich den Vertrag kündigen? − Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Ein besonderes Kündigungs- recht ist nicht vorgesehen. Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RKS 2018 (T-5St-D) Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unser Vertragspartner, der sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Wenn Sie sich selbst versichert haben, sind Sie gleichzeitig auch der Versicherte. Sie können auch andere Pe...
Reisegepäck-Versicherung. 6.1 Die DZ BANK hat zugunsten des Karteninhabers einen Gruppen- versicherungsvertrag in Bezug auf eine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen. Der Beitrag für diese Versicherung ist durch Ihr Kartenentgelt abgedeckt.
6.2 Der Versicherer, der den Versicherungsschutz gewährt, ist die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxx- xxx 000, 00000 Xxxxxxx. Die Vertragsbetreuung erfolgt über die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft Frankfurt, Vol- tastraße 84, 60486 Frankfurt. Sie erreichen diese Tag und Nacht unter der Telefonnummer +49 (0) 000 000-000 oder per E-Mail an xxx@xxx.xx.
6.3 Die Voraussetzungen, Inhalt und der Umfang des Versicherungs- schutzes ergeben sich aus den R+V Versicherungsbedingungen (Anhang 1).
Reisegepäck-Versicherung. 1 Welche Ereignisse sind versichert?
Reisegepäck-Versicherung. Der Versicherer ersetzt Schäden am Reisegepäck, die durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen entstanden sind. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes sind den nachfolgenden Bestimmungen sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) je Versicherungsart zu entnehmen.
Reisegepäck-Versicherung. Versicherungssumme Bis zu 1.500,- EUR pro Versicherungsfall. Max. Erstattung pro Versicherungsjahr: 4.500,- EUR. Versichertes Reisegepäck Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Geschenke und Reiseandenken. Kostenerstattung für notwendige Ersatzkäufe bei Gepäckverspätung Bis 10% der Versicherungssumme. Selbstbehalt Der Selbstbehalt – außer bei Gepäckverspätung – beträgt 50,- EUR je Schadensfall.