Auflösung der Vereinbarung Musterklauseln

Auflösung der Vereinbarung. Die Vereinbarung endet mit Ablauf der unter A genannten Praktikumszeit ohne besondere Kündigung. Das Recht einer vorzeitigen Beendigung bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Eine vorzeitige Beendigung erfolgt schriftlich unter Angabe der Gründe. Das Praktikumsreferat der Erfurt School of Education ist vom Auflösenden unverzüglich zu verständigen.
Auflösung der Vereinbarung. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner. Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kann diese Vereinbarung von beiden Vertragspartnern jeweils mit Jahresende schriftlich gekündigt werden.
Auflösung der Vereinbarung. 12.1. Wird die Geräteverwaltung gemäß § 6 SchDigiG sowie § 10 IKT- Schulverordnung nicht zugelassen oder diese durch Umstände verhindert, die der Sphäre der Schülerin/des Schülers zuzurechnen sind, oder wird gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen, so ist der Bund berechtigt, die Vereinbarung über das betreffende digitale Endgerät mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 12.2. In diesem Fall hat die/der Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass das digitale Endgerät samt Zubehör an den Bund umgehend und entsprechend seinen Anweisungen zurückgegeben wird. 12.3. Auch für den Fall der Auflösung der Vereinbarung steht der Schülerin/dem Xxxxxxx kein Anspruch auf Rückzahlung des Eigenanteils zu. Die/der Erziehungsberechtigte verzichtet auf die Rückforderung des Eigenanteils gegen den Bund und auf dessen Einforderung gegen die Schülerin/den Xxxxxxx.
Auflösung der Vereinbarung. 12.1. Wird die Geräteverwaltung gemäß § 6 SchDigiG sowie § 10 IKT-Schulverordnung nicht zugelassen oder diese durch Umstände verhindert, die der Sphäre der Schülerin/des Schülers zuzurechnen sind, oder wird gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen, so ist der Bund berechtigt, die Vereinbarung über das betreffende digitale Endgerät mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 12.2. In diesem Fall hat die/der Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass das digitale Endgerät samt Zubehör an den Bund umgehend und entsprechend seinen Anweisungen zurückgegeben wird.
Auflösung der Vereinbarung. 1 Diese Vereinbarung kann durch einen Beschluss der strategischen Versammlung je- derzeit aufgelöst werden. 2 Die strategische Versammlung beschliesst über die Modalitäten der Auflösung so- wie die Fristen zur Einstellung der Arbeiten.
Auflösung der Vereinbarung. 12.1. Wird die Geräteverwaltung gemäß § 6 SchDigiG sowie § 10 IKT- Schulverordnung nicht zugelassen 12. A megállapodás megszűnése 12.1. A szövetségi kormány jogosult azonnali hatállyal felmondani az érintett digitális terminálra vonatkozó 12.2. In diesem Fall hat die/der Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass das digitale Endgerät samt Zubehör an den Bund umgehend und entsprechend seinen Anweisungen zurückgegeben wird. 12.3. Auch für den Fall der Auflösung der Vereinbarung steht der Schülerin/dem Schüler kein Anspruch auf Rückzahlung des Eigenanteils zu. Die/der Erziehungsberechtigte verzichtet auf die Rückforderung des Eigenanteils gegen den Bund und auf dessen Einforderung gegen die Schülerin/den Schüler. megállapodást, ha az iskolai oktatás digitalizálásának finanszírozásáról szóló szövetségi törvény 6. §, valamint az IT-iskolai rendelet 10. § szerinti eszközkezelés nem engedélyezett, vagy ha ezt a tanuló környezetének tulajdonítható körülmények akadályozzák, vagy ha a használati rendelkezéseket megsértik. 12.2. Ebben az esetben a szülő/gondviselő köteles gondoskodni arról, hogy a digitális eszközt és annak tartozékait a szövetségi kormánynak haladéktalanul, annak utasításai szerint visszaszolgáltassák. 12.3. A tanuló még abban az esetben sem jogosult az önrész visszatérítésére, ha a megállapodás megszűnik. A szülő/gondviselő lemond arról a jogáról, hogy a szövetségi kormánnyal szemben az önrészt visszakövetelje és azt a tanulóval szemben követelje.
Auflösung der Vereinbarung. 12.1. Wird die Geräteverwaltung gemäß § 6 SchDigiG sowie § 10 IKT- Schulverordnung nicht zugelassen oder diese durch Umstände verhindert, die der Sphäre der 12. Rozwiązanie umowy 12.1. Jeśli zarządzanie urządzeniem zgodnie z § 6 SchDigiG oraz § 10 rozporządzenia szkolnego IKT jest niedozwolone lub jeśli uniemożliwiają je okoliczności leżące po stronie 12.2. In diesem Fall hat die/der Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass das digitale Endgerät samt Zubehör an den Bund umgehend und entsprechend seinen Anweisungen zurückgegeben wird. 12.3. Auch für den Fall der Auflösung der Vereinbarung steht der Schülerin/dem Xxxxxxx kein Anspruch auf Rückzahlung des Eigenanteils zu. Die/der Erziehungsberechtigte verzichtet auf die Rückforderung des Eigenanteils gegen den Bund und auf dessen Einforderung gegen die Schülerin/den Xxxxxxx. ucznia lub jeśli naruszone zostają warunki użytkowania, federacja jest uprawniona do rozwiązania umowy dotyczącej danego cyfrowego urządzenia końcowego ze skutkiem natychmiastowym. 12.2. W takim przypadku rodzic lub opiekun prawny zapewni, aby cyfrowe urządzenie końcowe wraz z akcesoriami zostało zwrócone federacji niezwłocznie i zgodnie z jej instrukcjami. 12.3. Również w przypadku rozwiązania umowy uczniowi nie przysługuje prawo do xxxxxx xxxxxx xxxxxxxx. Rodzic lub opiekun prawny zrzeka się prawa do żądania xxxxxx xxxxxx xxxxxxxx od federacji oraz do żądania go od ucznia.
Auflösung der Vereinbarung. Die Vereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, jeweils auf Ende eines Monats auf- gelöst werden. Dies gilt auch für die Kündigung einzelner Tage. Die Kündigung ist schriftlich zuhanden der Kitaleitung einzureichen, es gilt der Poststempel. Die Eltern erhalten eine Eingangsbestätigung. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist kann nicht gewährt werden, bei zu spät eingereichten Kündigungen wird die verbleibende Zeit verrechnet.
Auflösung der Vereinbarung. 7.1 Die Auflösung des Arbeitsvertrages zwischen der Praxisorganisation und der Studentin/dem Studenten4 hat die Auflösung der Ausbildungsvereinbarung zur Folge. 7.2 Die Ausbildungsvereinbarung kann von den Vereinbarungsparteien vorzeitig aufgelöst werden. Es ist die Kündigungsfrist einzuhalten, welche zur Auflösung des Arbeitsvertrages gilt. 7.3 Die Verantwortlichen der Leitung Praxismodule und die Mentorin/der Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW sind frühzeitig über die beabsichtigte Auflösung des Arbeitsvertrages oder der Ausbildungsvereinbarung zu informieren. Grobe Missachtung der Bestimmungen der Ausbildungsvereinbarung durch eine 7.4 Vereinbarungspartnerin/einen Vereinbarungspartner hat die Auflösung der Vereinbarung zur Folge. Studienabbruch der Studentin/des Studenten oder Ausschluss und Wegweisung von der 7.5 Hochschule führen zur Auflösung der Ausbildungsvereinbarung. Muttenz/Olten, ……………… Ort: …………………. Datum: …………... Hochschule für Soziale Arbeit ……………………............................... ……………………........................................ Ort: …………………. Datum: …….. Ort:………………….. Datum:…………….. ……………………............................... ………………………………………………….
Auflösung der Vereinbarung. Die Vereinbarung endet mit Ablauf der unter A genannten Praktikumszeit ohne besondere Kündigung. Das Recht einer vorzeitigen Beendigung bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Eine vorzeitige Beendigung erfolgt schriftlich unter Angabe der Gründe. Das Praktikumsbüro ist vom Auflösenden unverzüglich zu verständigen.