Auflösung durch den Vermieter Musterklauseln

Auflösung durch den Vermieter. Im Laufe der 9-Jahres-Laufzeit hat der Vermieter in drei Fällen die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen den Mietvertrag zu beenden. Diese Regeln sind nicht unabdingbar, so dass das Recht des Vermieters, den Vertrag in diesen drei Fällen aufzulösen, im Mietvertrag ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
Auflösung durch den Vermieter. Wenn mindestens die Hälfte der Mitmieter, die den ursprünglichen Mietvertrag unterzeichnet haben, gekündigt haben, kann der Vermieter die Mietverhältnisse beenden, indem er eine sechsmonatige Kündigung innerhalb von dem Monat, der auf die Notifizierung der letzten Kündigung eines Mitmieters folgt, erteilt.
Auflösung durch den Vermieter. Ab dem zweiten Jahr der Vermietung kann der Vermieter mittels einer Kündigung von drei Monaten und der Zahlung an den Mieter einer Entschädigung, die der Miete von einem Monat entspricht, und zwar wegen Eigennutzung oder Nutzung des Mietobjekts durch seine Familie (Verwandte oder Seitenverwandte bis zum zweiten Grad). den Mietvertrag jederzeit beenden.
Auflösung durch den Vermieter. Im Laufe der 9-Jahres-Laufzeit hat der Vermieter in drei Fällen die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen den Mietvertrag zu beenden. Diese Regeln sind nicht unabdingbar, so dass das Recht des Vermieters, den Vertrag in diesen drei Fällen aufzulösen, im Mietvertrag ausgeschlossen oder begrenzt werden kann. Der Vermieter kann den Mietvertrag unter Berücksichtigung einer sechs Monate im Voraus einzureichenden Kündigung jedoch jederzeit beenden, um das Gut persönlich zu beziehen. Um gültig zu sein, muss das Kündigungsschreiben den Grund und die Identität der Person, die das gemietete Gut persönlich und tatsächlich bewohnen wird, enthalten. Die Person, die das Gut bewohnt, kann der Vermieter selbst, sein Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnender, seine Kinder, Enkelkinder oder Adoptivkinder und die Kinder seines Ehepartners oder seines gesetzlichen Zusammenwohnenden, seine Vorfahren (Vater, Mutter, Großeltern) und diejenigen seines Ehepartners oder gesetzlich Zusammenwohnenden, seine Brüder, Schwester, Onkel, Xxxxxx, Neffen und Nichten und diejenigen seines Ehepartners oder gesetzlich Zusammenwohnenden sein. Falls die Kündigung erteilt wird, um eine Bewohnung des Gutes durch Seitenverwandte dritten Grades zu ermöglichen, darf die Kündigungsfrist jedoch nicht vor Ende der ersten 3-Jahres-Laufzeit ab Inkrafttreten des Mietvertrags ablaufen. Zum Ablauf des ersten und des zweiten Drittels der neunjährigen Mietdauer kann der Vermieter unter Berücksichtigung einer sechs Monate im Voraus einzureichenden Kündigung den Mietvertrag zwecks der Ausführung bestimmter Arbeiten auflösen. Das Kündigungsschreiben muss den Grund angeben und eine gewisse Anzahl strikter Bedingungen erfüllen. Zum Ablauf des ersten und des zweiten Drittels der neunjährigen Mietdauer kann der Vermieter unter Berücksichtigung einer sechs Monate im Voraus einzureichenden Kündigung und der Zahlung einer Entschädigung, die neun bzw. sechs Monatsmieten entspricht (je nachdem ob der Vertrag nach Ablauf des ersten oder des zweiten Drittels der neunjährigen Mietdauer gekündigt wird), zugunsten des Mieters, den Mietvertrag ohne Angabe eines Grundes beenden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.