Aufstellung Musterklauseln

Aufstellung. Gas-Druckregel- und -Messanlagen sind vor Witterungseinflüssen und vor Zugriff Unbe- fugter durch Unterbringung in Räumen (Gebäuden/Schutzgehäusen) zu schützen, die den Vorschriften entsprechen. Die Raumtemperaturen müssen die zulässigen Temperaturbereiche der Messgeräte einhalten. Elektrische Geräte ohne Ex-Schutz (z. B. elektronische Mengenumwerter oder Leistungsregistriergeräte) sind außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches in einem abgetrennten Raum unterzubringen. Gasdruckregelung und Gasmengenmessung können in getrennten Räumen errichtet werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies erfordern.
Aufstellung. 1. Der Besteller oder Auftraggeber hat sämtliche erforderlichen Vorleistungen auf der Baustelle so abzuschließen, dass die Gebäudeaufstellung unmittelbar nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Aufstellung. 1. Ist die Aufstellung des Liefergegenstandes vereinbart, so hat der Kunde uns für jeden Aufsteller entstehende Aufwendungen gemäß unserer Montagesätze zu erstatten.
Aufstellung. Wenn wir den Transport der Ware übernehmen, muss die Zufahrt zum Bestimmungsort für Schwerlastkraftfahrzeuge, Spezialtieflader und für Autokräne mit einer Achslast bis zu 12 Tonnen durch den Besteller geeignet sein und der Besteller muss zur Durchfahrt und Nutzung der Wege einschließlich des Grundstücks zur Anlieferung berechtigt sein. Hierbei sind Durchfahrtshöhen, Durchfahrtsbreiten und Radien insbesondere auf der Baustellenzufahrt und auf dem Baustellengelände zu berücksichtigen. Wir werden dem Besteller auf Anfrage die notwendigen Maße mitteilen. Der Stellplatz für den Kran ist unter Beachtung der im Angebot genannten Kranausladung bauseits ausreichend zu befestigen (ggf. nach Stützdruckangaben durch den Kranunternehmer) und für die Aufstellung fertig vorzubereiten. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Besteller dies unverzüglich, spätestens jedoch 8 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin, mitzuteilen. Die für die Herstellung von örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten, die die Lieferung ermöglichen, erforderlichen Kosten von uns, dem Besteller oder Dritten sind vom Besteller zu tragen (einschließlich der Kosten für den Einsatz anderer Kräne, den Transport und die Umstellung der Kräne am Aufstellort, der Kosten für die durch die Herstellung eines geeigneten Anliefer- und Aufstellorts entstandenen Flur- und Straßenschäden oder von dem eingesetzten Transportunternehmen, das die Ware nicht ordnungsgemäß entladen kann, berechnete Standkosten oder Umsatzausfälle). In jedem Falle, auch wenn wir für den Transport zum Bestimmungsort verantwortlich sind, trägt der Besteller die Kosten behördlicher Auflagen für Transport, Anlieferung und Aufstellung (z.B. für Transportgenehmigungen einschließlich der Auflagen, auch für Einzelfahrgenehmigungen, Begleitfahrzeuge, Polizeibegleitung, Straßensperrungen, Beschilderungen) und alle sonstigen auf Grund des Transports, der Aufstellung und Anlieferung entstehenden Kosten (z.B. Kosten für Umwege aufgrund von Änderungen der Streckenführung, Kosten von Ausgabe: 1.0 | Stand: 01.01.2023 Seite 5 von 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Baustellenräumungen) mit Ausnahme der Kosten für das Transportunternehmen. Ist der Besteller im Verzug mit der Annahme der Ware oder der Leistung, so trägt er die Kosten für die Mehraufwendungen, die wir für das erfolglose Anbieten der Ware sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Ware machen mussten, und darüber hinaus, wenn er den Verzug der Annahme zu vertreten hat, alle durch...
Aufstellung. 1 Für industrielle Betriebe ist eine Betriebsordnung aufzustellen.
Aufstellung. (1) Der Regionalverband hat einen Regionalplan aufzustellen. Der Regionalverband kann sachliche oder räumliche Abschnitte des Regionalplans gesondert aufstellen, so- weit gewährleistet bleibt, dass diese sich in die Grundzüge des Regionalplans einfügen.
Aufstellung. 11.1. Auf besonderen Wunsch wird das Aufstellen der Erzeugnisse von erfahrenen Monteuren des Lieferers übernommen.
Aufstellung der EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE (Verpächter) (Pächter) NEBENLEISTUNGEN (Verpächter) (Pächter) SCHIEDSVERTRAG zwischen und (Verpächter) (Pächter)
Aufstellung. Mit der Rechnung erhält der Auftragnehmer eine detaillierte Aufschlüsselung des Tätigkeitsumfangs mit Zeitauf‐ wand. Ort / Datum / Unterschrift Auftraggeber Auftraggeber Name / Vorname / Straße / PLZ / Ort Herrn Versicherungsberater Xxxxx Xxxxx wird hiermit Vollmacht zu meiner / unserer außergerichtlichen Ver‐ tretung in der Angelegenheit „Versicherungen“ erteilt. Diese Vollmacht gilt für nachfolgenden Vertrag (Private Krankenversicherung): Versicherungsgesellschaft: Versicherungsscheinnummer: Xxxx Xxxxx Xxxxx ist berechtigt, mich / uns in allen privatversicherungsrechtlichen Angelegenheiten zu vertre‐ ten die nachfolgenden Aufgaben beinhalten: • Einholung von Vertragsdaten insbesondere vollständige Leistungs‐ und Bestandsübersichten bestehender Verträge • Änderungen, Prüfungen sowie Vereinbarungen zu bestehenden Versicherungsverträgen • Einholung von Versicherungsangeboten • Anfragen bezüglich Risikovorabeinschätzungen
Aufstellung. 7.1. Für jede Art von Aufstellung gelten folgende Bestimmungen: