Common use of Aufstellung des Wirtschaftsplanes Clause in Contracts

Aufstellung des Wirtschaftsplanes. Die Hochschule stellt ihren Wirtschaftsplan (WPL) nach der Haushaltssystematik für den Landeshaus- halt und nach den Vorgaben des Ministeriums der Finanzen für die Anmeldung der Entwürfe zu den Haushaltsplänen in entsprechender Anwendung der Nr. 2.1 des Grundsatzerlasses zu den Landesbe- trieben pp. (RdErl. des MF vom 11. Juli 2012 – MBl. LSA 2012, S. 464) auf. Der Wirtschaftsplan wird als Anlage zu den Zuschusstiteln im Landeshaushalt vom Landtag beschlossen und veröffentlicht.

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Aufstellung des Wirtschaftsplanes. Die Hochschule stellt ihren Wirtschaftsplan (WPL) nach der Haushaltssystematik für den Landeshaus- halt Landes- haushalt und nach den Vorgaben des Ministeriums der Finanzen für die Anmeldung der Entwürfe zu den Haushaltsplänen in entsprechender Anwendung der Nr. 2.1 des Grundsatzerlasses zu den Landesbe- trieben Lan- desbetrieben pp. (RdErl. des MF vom 11. Juli 2012 11.7.2012 – MBl. LSA 2012, S. 464) auf. Der Wirtschaftsplan wird als Anlage zu den Zuschusstiteln im Landeshaushalt vom Landtag beschlossen und veröffentlicht.

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Aufstellung des Wirtschaftsplanes. Die Hochschule stellt ihren Wirtschaftsplan (WPL) nach der Haushaltssystematik für den Landeshaus- halt Landes- haushalt und nach den Vorgaben des Ministeriums der Finanzen für die Anmeldung der Entwürfe zu den Haushaltsplänen in entsprechender Anwendung der Nr. 2.1 des Grundsatzerlasses zu den Landesbe- trieben Lan- desbetrieben pp. (RdErl. des MF vom 11. Juli 2012 06.06.2005 – MBl. LSA 2012, S. 464321 ff i. V. mit RdErl. MF vom 04.06.2010) auf. Der Wirtschaftsplan wird als Anlage zu den Zuschusstiteln im Landeshaushalt vom Landtag beschlossen und veröffentlicht.

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Aufstellung des Wirtschaftsplanes. Die Hochschule stellt ihren Wirtschaftsplan (WPL) nach der Haushaltssystematik für den Landeshaus- halt und nach den Vorgaben des Ministeriums der Finanzen für die Anmeldung der Entwürfe zu den Haushaltsplänen in entsprechender Anwendung der Nr. 2.1 des Grundsatzerlasses zu den Landesbe- trieben pp. (RdErl. des MF vom 11. Juli 2012 – MBl. LSA 2012, S. 464) auf. Der Wirtschaftsplan wird als Anlage zu den Zuschusstiteln im Landeshaushalt vom Landtag beschlossen und veröffentlichtveröffentlicht .

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Aufstellung des Wirtschaftsplanes. Die Hochschule stellt ihren Wirtschaftsplan (WPL) nach der Haushaltssystematik für den Landeshaus- halt und nach den Vorgaben des Ministeriums der Finanzen für die Anmeldung der Entwürfe zu den Haushaltsplänen in entsprechender Anwendung der Nr. 2.1 des Grundsatzerlasses zu z u den Landesbe- trieben pp. (RdErl. des MF vom 11. Juli 2012 – MBl. LSA 2012, S. 464) auf. Der Wirtschaftsplan wird als Anlage zu den Zuschusstiteln im Landeshaushalt vom Landtag beschlossen und veröffentlicht.

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