Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene im Sinne des kantona- len und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie Behör- den sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen Ein- richtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Samples: www.gesetzessammlung.sg.ch, www.gesetzessammlung.sg.ch
Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich ein- schliesslich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- Be- zirks- und Gemeindeebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie Behör- den sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen Ein- richtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeitengewerbli- xxxx Xxxxxxxxxxx.
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Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie Be- hörden sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene Gemeindee- bene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Samples: www.rrgr-service.apps.be.ch, www.rrgr-service.apps.be.ch
Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie Be- hörden sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene Gemeinde- ebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Samples: www.gr-lex.gr.ch, gr.lexwork.naz.ch
Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen Einrichtun- gen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Samples: gesetzessammlungen.ag.ch, www.ag.ch
Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie Be- hörden sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene Gemein- deebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer ih- rer gewerblichen Tätigkeiten.
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Samples: www.bern.ch
Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene Gemein- deebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Samples: www.kaio.fin.be.ch
Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich einschliess- lich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme Aus- nahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Samples: gesetzessammlungen.ag.ch
Auftraggeber. 1 Im Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung die staatlichen Behörden so- wie sowie zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene im Sinne des kantona- len kantonalen und kommunalen Rechts, mit Ausnahme Aus- nahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
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Samples: www.lexfind.ch