Service description Musterklauseln

Service description. 2.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die vorgenannten Leistungen die Vergütung entsprechend den Leistungsscheinen zu entrichten.
Service description. Bei Bandbreitenangaben ist mit dem erstgenannten Wert immer „downstream“ und mit dem zweitgenannten Wert „upstream“ definiert. Sprachtelefonie kann von A1 nicht mehr nur über einen POTS Fernsprechanschluss, sondern alternativ auch über Next Generation Voice (NGV) hergestellt werden. Die Kombination der Realisierung von Sprachtelefonie auf Basis NGV mit einem breitbandigen Internetzugang für den ISP/VoB-only Vertragspartner erfolgt gemäß den Regelungen im Anhang 8 Betriebliches Handbuch sowie unter den nachfolgend geregelten Bedingungen: Abhängig von den technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie von der Endkundenbestellung kann die Realisierung von Sprachtelefonie durch A1 auf Basis POTS oder auf Basis NGV erfolgen. Bei der Realisierung von Sprachtelefonie auf Basis NGV durch A1 wird dem Endkunden ein Telefonservice auf einer Anschlussleitung am Kundenstandort zur Verfügung gestellt, bei dem der Transport der Sprache über paketvermittelte Technologie erfolgt. Bei NGV handelt es sich somit um eine IP-Transportdienstleistung zum Transport sowohl von Sprache als auch sprachähnlichen Diensten (analoges Signal; z.B. Fax). Die zum Transport von Sprache transferierten IP-Pakete im Netz von A1 werden dabei priorisiert behandelt und von der für den breitbandigen Internetzugang zur Verfügung stehenden Festnetz-Brandbreite in Abzug gebracht. Sprachtelefonie auf Basis NGV wird von A1 österreichweit hergestellt, sofern technisch und betrieblich verfügbar. Sprachtelefonie auf Basis NGV kann von A1 sowohl auf glasfaserbasierenden als auch auf kupferbasierenden Teilnehmeranschlüssen hergestellt werden. Bei einem glasfaserbasierenden Teilnehmeranschluss mit oder ohne Sprachtelefonie auf Basis NGV von A1 erfolgt die Herstellung durch A1 zusätzlich noch mit Optical Network Termination (ONT). An die ONT wird in weiterer Folge dann das Modem angeschlossen. Die ONT wird immer von A1 zur Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum von A1. Ob Sprachtelefonie von A1 auf Basis NGV hergestellt wird bzw. bereits hergestellt worden ist und ob die Herstellung mittels ONT erfolgt (bzw. erfolgt ist), ist für den ISP/VoB-only Vertragspartner jeweils anschlussbezogen über den Feasibility-Check erkennbar. Wird Sprachtelefonie auf Basis NGV von A1 hergestellt, gelten bei Kombination mit einem breitbandigen Internetzugang für den ISP/VoB-only Vertragspartner folgende Regelungen: • Die für die Sprachtelefonie auf Basis NGV benötigte Bandbreite wird von der gesamten auf der (Festnetz-)T...
Service description. Bei Bandbreitenangaben ist mit dem erstgenannten Wert immer „downstream“ und mit dem zweitgenannten Wert „upstream“ definiert.
Service description. 2.2 Verkauft der Vertragspartner die in Ziffer 2.1 genannten Leistungen weiter, so ist er verpflichtet die Vertragsbedingungen "Lizenz- und Servicebedingungen für Software der EXASOL Europa Vertriebs GmbH", die unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx/XXX-000 abrufbar sind, an den Endkunden weiterzugeben. Werden die Leistungen nicht weiter verkauft bzw. nutzt der Vertragspartner – ggf. vor dem Weiterverkauf - die Software selbst und nimmt die Leistungen selbst in Anspruch, so gelten diese Lizenz- und Servicebedingungen entsprechend für den Vertragspartner.
Service description. 2.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Cloudleistungen eine monatliche Gebühr ("Cloudgebühr") entsprechend dem Leistungsschein zu entrichten. Die Cloudgebühr ist jeweils zum Monatsersten fällig.
Service description. 2.1 MB X provides the Customer with the B2B Connect App on a trial basis for the duration of the Agreement.
Service description. 3.1 Die mobile App KidsGroFo versteht sich als Service zur Berechnung, Prognose und Anzeige von Kleidergrößen von durch Nutzer angelegten Kindern zwischen 0 und 18 Jahren, sowie zum Teilen dieser Daten mit den Kontakten des Nutzers. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen stellt der Anbieter dem Nutzer die Funktionen von KidsGroFo zur Nutzung zur Verfügung. 3.1 The KidsGroFo mobile app is intended as a service for calculating, forecasting and displaying clothing sizes of children between 0 and 18 years of age created by users, and for sharing this data with the user's contacts. In accordance with these Terms of Use, the provider makes the functions of KidsGroFo available to the user for use.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.