Service description Musterklauseln

Service description. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die vorgenannten Leistungen die Vergütung entsprechend den Leistungsscheinen zu entrichten.
Service description. Bei Bandbreitenangaben ist mit dem erstgenannten Wert immer „downstream“ und mit dem zweitgenannten Wert „upstream“ definiert.
Service description. 2.1 MB X provides the Customer with the B2B Connect App on a trial basis for the duration of the Agreement. 2.2 Customer has to register for the use of the B2B Connect App via B2B Connect. 2.3 The B2B Connect App enables the mobile use of specific B2B Connect functions on mobile devices in the workshop. The B2B Connect App provides for example the additional function of a VIN scan, with which a VIN can be recorded directly via the camera of the mobile device without manual entry into B2B Connect so that for example matching spare parts under consideration for the corresponding model are displayed directly in the B2B Connect App. 2.4 For parts search and selection in the B2B Connect App, there is an automated forwarding to the PartsInfo App which is also operated by MB X. For using the PartsInfo App in this context further terms and notices as provided in the PartsInfo App may apply. After the successful parts search and selection in the PartsInfo App, Customer is automatically forwarded back to the B2B Connect App. 2.5 The Customer acknowledges that the B2B Connect App provided is a trial version. The Customer may use the B2B Connect App in his operational business. 2.6 In this respect, MB X has the right to revise the functionalities of the B2B Connect App from time to time, especially where necessary for improvement purposes. 2.7 MB X reserves the right to interrupt the availability of the B2B Connect App temporarily and also at short notice. Consequently, the Customer acknowledges that during the use there may be a temporary unavailability of the additional functions provided with the B2B Connect App. In such a case, the respective functions of B2B Connect shall continue to be available to the Customer via the previous usage channels, so that B2B Connect can continue to be used in workshop operation in accordance with the provisions of the Terms of Use. 2.8 The provision of the B2B Connect App for testing purposes shall take place without additional remuneration. 2.9 MB X provides a support channel for Customers via email. Support requests are processed during business hours at the place of MB X between 9am – 5pm. Customer acknowledges that it may take some time to respond to such requests, which may take several business days depending on the volume of requests. 2.10 Customer agrees to participate in user interviews on site or electronically in order to share its experience, feedback, change proposals, suggestions and other information on its use of th...
Service description. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Cloudleistungen eine monatliche Gebühr ("Cloudgebühr") entsprechend dem Leistungsschein zu entrichten. Die Cloudgebühr ist jeweils zum Monatsersten fällig.
Service description. (1) Subject of the agreement of wherever SIM's services are so-called M2M services. M2M (Machine-to-Machine) means the automated exchange of information between end devices (“M2M device”) such as machines, vending machines, vehicles or containers with each other or with a central control center, increasingly using the Internet and access networks such as the mobile network. These result from the order form(s) and the coverage list valid at the time. These regulate - in conjunction with the telecommunications laws of the respective countries - the use of the M2M services of wherever SIM. The scope of services includes the provision of SIM cards for the transmission of data, voice and SMS for M2M projects, as well as the wherever SIM web portal for the management of SIM cards and their services by the customer.
Service description. Die bloße Überlassung des Evaluierungssystems erfolgt unentgeltlich. Für den mit der Zurverfügungstellung des Evaluierungssystems entstehenden Aufwand, insbesondere durch die Betreuung des PoCs, ist an EXASOL allerdings eine Aufwandsentschädigung entsprechend den/m Leistungsschein(en) zu entrichten.
Service description. 3.1 Die mobile App KidsGroFo versteht sich als Service zur Berechnung, Prognose und Anzeige von Kleidergrößen von durch Nutzer angelegten Kindern zwischen 0 und 18 Jahren, sowie zum Teilen dieser Daten mit den Kontakten des Nutzers. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen stellt der Anbieter dem Nutzer die Funktionen von KidsGroFo zur Nutzung zur Verfügung. 3.1 The KidsGroFo mobile app is intended as a service for calculating, forecasting and displaying clothing sizes of children between 0 and 18 years of age created by users, and for sharing this data with the user's contacts. In accordance with these Terms of Use, the provider makes the functions of KidsGroFo available to the user for use. 3.2 KidsGroFo umfasst verschiedene Funktionen, die der Nutzer nach erfolgreicher Registrierung nutzen kann. Der Nutzer kann ein Profil erstellen und dort persönliche Profile seiner Kinder anlegen. In das persönliche Profil eines Kindes kann er Informationen zu Person, Eltern, Geburtsdatum und zu Maßen (Körpergröße, Brust-, Taillen- 3.2 KidsGroFo includes various functions which the User can use after successful registration. The user can create a profile and set up personal profiles of his children. In the personal profile of a child he can include information on the person, parents, date of birth and on measurements (height, chest, waist and hip circumference, head und Hüftumfang, Kopfumfang und Fußlänge, …) der angelegten Kinder aufnehmen. KidsGroFo ermöglicht auch den Aufbau eines persönlichen Netzwerks, in das andere Nutzer mit ihren Profilen aufgenommen werden und innerhalb dessen Messdaten angelegter Kinder geteilt werden können. circumference and foot length, ...) of the created children. KidsGroFo also enables the creation of a personal network, in which other users are included with their profiles and within which measurement data of created children can be shared. 3.3 Der Anbieter bemüht sich, KidsGroFo stets verfügbar zu halten. Er gewährleistet jedoch keine durchgehende Verfügbarkeit und ist jederzeit berechtigt, KidsGroFo ganz, teilweise, allgemein oder für einzelne Nutzer oder Nutzergruppen zu sperren. Nach Möglichkeit weist der Anbieter auf geplante Wartungszeiten hin, die eine länger andauernde Nichtverfügbarkeit bedingen. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Verfügbarkeit von KidsGroFo insgesamt oder den Zugang zu einzelnen Anwendungen für bestimmte Zeiten einzuschränken. 3.3 The provider shall endeavor to keep KidsGroFo available at all times. However,...
Service description. Verkauft der Vertragspartner die in Ziffer 2.1 genannten Leistungen weiter, so ist er verpflichtet die Vertragsbedingungen "Lizenz- und Servicebedingungen für Software der EXASOL Europa Vertriebs GmbH", die unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx/XXX-000 abrufbar sind, an den Endkunden weiterzugeben. Werden die Leistungen nicht weiter verkauft bzw. nutzt der Vertragspartner – ggf. vor dem Weiterverkauf - die Software selbst und nimmt die Leistungen selbst in Anspruch, so gelten diese Lizenz- und Servicebedingungen entsprechend für den Vertragspartner.

Related to Service description

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • ISSUE SPECIFIC SUMMARY Section 1 – Introduction containing warnings

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.