Common use of Auftragsbearbeitung Clause in Contracts

Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der per Internet- und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Bei- spiel Überweisung) im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimm- ten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf- folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.

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Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der per Internet- und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Bei- spiel Überweisung) im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen gegebe- nen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen ArbeitsablaufesArbeitsab- laufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimm- ten bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf- folgenden darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.

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Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der per Internet- und Telebanking erteilten Internetbanking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Bei- spiel Beispiel Überweisung) im Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsver- zeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimm- ten bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf- darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.

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Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der per Internet- Internet­ und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Bei- spiel Beispiel Überweisung) im Preis- Preis­ und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen gege­ benen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen ArbeitsablaufesArbeits­ ablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- Preis­ und Leistungsverzeichnis bestimm- ten bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf- darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.

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