Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der Internetbanking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) im Preis- und Leistungsver- zeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: › Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. › Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wert- papierorder) liegt vor. › Das Internetbanking-Datenformat ist eingehalten. › Das vereinbarte Internetbanking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. › Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, reicht das Guthaben, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden aus. › Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die Internet- banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftrags- art geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überwei- sungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die ING den Internetbanking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer mittels Inter- netbanking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. (4) Die ING unterrichtet den Kontoinhaber über die mittels Internetbanking getätig- ten Verfügungen in der für Kontoinformationen vereinbarten Art und Weise. (5) Der Kunde hat die ihm im Internetbanking mitgeteilten Umsatzinformationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. (6) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Zahlungsaufträgen oder Auf- trägen sonstiger Art von der Ausführung des Auftrags durch die ING unverzüglich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge hat der Kunde der ING unverzüglich anzuzeigen. Dabei zu beachtende Fristen richten sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen.
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Samples: Immobilienfinanzierung
Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der Internetbanking-per Internet- und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Bei- spiel Überweisung) im Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten bestimm- ten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf darauf- folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.
(2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen Ausführungs- bedingungen vorliegen: › • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. › • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wert- papierorderWertpapierorder) liegt vor. › • Das Internetbanking-Datenformat ist eingehalten. › • Das für das Internet- und Telebanking vereinbarte Internetbanking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. › • Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren Wert- papieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, reicht das Guthaben, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden aus. › • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichende aus- reichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den ÜberweisungsverkehrÜberwei- sungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die per Internet- banking-oder Telebanking erteilten Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftrags- art Auftragsart geltenden Sonderbedingungen Sonderbedin- gungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überwei- sungsverkehrÜberweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die ING den Internetbanking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer mittels Inter- netbanking Internetbanking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
(4) Die ING unterrichtet den Kontoinhaber über die mittels Internetbanking getätig- ten Verfügungen in der für Kontoinformationen vereinbarten Art und Weise.
(5) Der Kunde hat die ihm im Internetbanking mitgeteilten Umsatzinformationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Zahlungsaufträgen oder Auf- trägen sonstiger Art von der Ausführung des Auftrags durch die ING unverzüglich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge hat der Kunde der ING unverzüglich anzuzeigen. Dabei zu beachtende Fristen richten sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen.
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Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der Internetbanking-per Internet und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) im Preis- Preis und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen gege benen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen ArbeitsablaufesArbeits ablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- Preis und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.
(2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen Ausführungs bedingungen vorliegen: › • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. › • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wert- papierorderWertpapierorder) liegt vor. › • Das Internetbanking-Datenformat InternetbankingDatenformat ist eingehalten. › • Das für das Internet und Telebanking vereinbarte Internetbanking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. › • Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, reicht das Guthaben, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden aus. › • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den ÜberweisungsverkehrÜber weisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die Internet- banking-per Internet oder Telebanking erteilten Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftrags- art Auftragsart geltenden Sonderbedingungen Sonderbedin gungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überwei- sungsverkehrÜberweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die ING den Internetbanking-Auftrag InternetbankingAuftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer mittels Inter- netbanking Internetbanking eine Information zur Verfügung stellen stel len und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
(4) Die ING unterrichtet den Kontoinhaber über die mittels Internetbanking getätig- ten Verfügungen in der für Kontoinformationen vereinbarten Art und Weise.
(5) Der Kunde hat die ihm im Internetbanking mitgeteilten Umsatzinformationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Zahlungsaufträgen oder Auf- trägen sonstiger Art von der Ausführung des Auftrags durch die ING unverzüglich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge hat der Kunde der ING unverzüglich anzuzeigen. Dabei zu beachtende Fristen richten sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der Internetbanking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) im Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt angegebenen Zeit- punkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der INGING gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem TagGeschäftstag.
(2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: › Der Kunde hat den Auftrag autorisiertautorisiert (vgl. Nummer 5 Absatz 1 dieser Vereinbarun- gen). › Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wert- papierorder) liegt vor. › Das Internetbanking-Datenformat ist eingehalten. › Das vereinbarte Internetbanking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. › Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, Bezugsrechten reicht das Guthaben, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden aus. › Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die vorstehenden Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die Internet- banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftrags- art Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel z. B. Bedingungen für den Überwei- sungsverkehrÜberweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die ING den Internetbanking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer dem Kunden mittels Inter- netbanking Internetbanking eine Information Infor- mation zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten Möglich- keiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
(4) Die ING unterrichtet den Kontoinhaber über die mittels Internetbanking getätig- ten Verfügungen in der für Kontoinformationen vereinbarten Art und Weise.
(5) Der Kunde hat die ihm im Internetbanking mitgeteilten Umsatzinformationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Zahlungsaufträgen oder Auf- trägen sonstiger Art von der Ausführung des Auftrags durch die ING unverzüglich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge hat der Kunde der ING unverzüglich anzuzeigen. Dabei zu beachtende Fristen richten sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen.
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Samples: Immobilienfinanzierung
Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der Internetbanking-per Internet- und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Bei- spiel Überweisung) im Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten bestimm- ten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf darauf- folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.
(2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen Ausführungs- bedingungen vorliegen: › • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. › • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wert- papierorderWertpapierorder) liegt vor. › • Das Internetbanking-Datenformat ist eingehalten. › • Das für das Internet- und Telebanking vereinbarte Internetbanking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. › • Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren Wertpa- pieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, reicht das Guthaben, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden aus. › • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichende aus- reichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den ÜberweisungsverkehrÜberwei- sungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die Internet- banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftrags- art geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überwei- sungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die ING den Internetbanking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer mittels Inter- netbanking Internetbanking eine Information zur Verfügung stellen stel- len und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
(4) Die ING unterrichtet den Kontoinhaber über die mittels Internetbanking getätig- ten Verfügungen in der für Kontoinformationen vereinbarten Art und Weise.
(5) Der Kunde hat die ihm im Internetbanking mitgeteilten Umsatzinformationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Zahlungsaufträgen oder Auf- trägen sonstiger Art von der Ausführung des Auftrags durch die ING unverzüglich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge hat der Kunde der ING unverzüglich anzuzeigen. Dabei zu beachtende Fristen richten sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen.
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Samples: Komfort Depot Geschäftsbedingungen
Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der Internetbanking-per Internet- und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Bei- spiel Überweisung) im Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen gegebe- nen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen ArbeitsablaufesArbeitsab- laufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.
(2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen Ausführungs- bedingungen vorliegen: › • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. › • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wert- papierorderWertpapierorder) liegt vor. › • Das Internetbanking-Datenformat ist eingehalten. › • Das für das Internet- und Telebanking vereinbarte Internetbanking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. › • Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren Wert- papieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, reicht das Guthaben, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden aus. › • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichende aus- reichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den ÜberweisungsverkehrÜberwei- sungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die per Internet- banking-oder Telebanking erteilten Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftrags- art Auftragsart geltenden Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überwei- sungsverkehrÜberweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die ING den Internetbanking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer mittels Inter- netbanking Internetbanking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
(4) Die ING unterrichtet den Kontoinhaber über die mittels Internetbanking getätig- ten Verfügungen in der für Kontoinformationen vereinbarten Art und Weise.
(5) Der Kunde hat die ihm im Internetbanking mitgeteilten Umsatzinformationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Zahlungsaufträgen oder Auf- trägen sonstiger Art von der Ausführung des Auftrags durch die ING unverzüglich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge hat der Kunde der ING unverzüglich anzuzeigen. Dabei zu beachtende Fristen richten sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen.
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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen