Auftragsänderung Musterklauseln

Auftragsänderung. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsinhalt und/oder -umfang im Pro- jektverlauf zu ändern. Dazu dient das folgende Auftragsänderungs-Verfahren. Das Verfahren gilt für sämtliche Teilprojekte. SMARTSTEP CONSULTING wird einen Änderungsvorschlag des Auftragge- bers sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Ände- rungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. Ist eine umfangreiche Prüfung erforderlich, wird SMARTSTEP CONSULTING dem Auftraggeber in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die für die Prüfung anfallende Vergütung mitteilen. Der Auftragge- ber wird innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum des neuen Vergütungsan- gebotes den ggf. neuen Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird SMARTSTEP CONSULTING dem Auftraggeber entweder • ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Ände- rungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbeson- dere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswir- kungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine und die Ver- gütung. Das Angebot berücksichtigt explizit auch mögliche Ersparnisse durch Minderaufwendungen oder mögliche Zusatzzahlungen infolge von notwendigen Mehraufwendungen oder • mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für SMARTSTEP CONSULTING nicht durchführbar ist. Der Auftraggeber wird ein Änderungsangebot innerhalb der dort genannten Annahmefrist (Bindefrist), ersatzweise der Frist nach Ziffer VIII.8.2, entweder annehmen oder schriftlich ablehnen. SMARTSTEP CONSULTING und der Auftraggeber können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung oder - soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. Bis zur Annahme des Änderungsangebotes werden die Arbeiten auf der Grund- lage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungs- zeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unter- brochen wurden. SMARTSTEP CONSULTING kann für die Dauer der Unterbre- chung eine angemessene Vergütung verlangen – außer soweit sie ihre von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzu- setzen böswillig unterlassen hat. Soweit SMARTST...
Auftragsänderung. NAME DES ANTRAGSTELLERS: DATUM: BESCHREIBUNG UND UMFANG DER VORGESEHENEN ÄNDERUNG: BESCHREIBUNG DER AUSWIRKUNGEN AUF: ● LIEFERGEGENSTÄNDE (DELIVERABLES) ● MILESTONES
Auftragsänderung. Bei einer Auftragsänderung seitens des Auftraggebers ist uns eine angemessene Reaktionszeit zu gewähren. Wir behalten uns in diesem Fall eine Nachkalkulation und Nachberechnung sowie eine Verschiebung der Fertigungs- und Liefertermine vor.
Auftragsänderung. Sollten sich Änderungen ergeben, die einen Auftrag betreffen oder betreffen könnten, teilt jede Partei dies der jeweils anderen Partei schriftlich mit. Nach Erhalt (oder Ausstellung) einer solchen Benachrichtigung informiert Yokogawa den Kunden schriftlich darüber, (i) ob solche Änderungen akzeptiert werden können oder nicht, (ii) welche Auswirkungen sie (gegebenenfalls) auf den Preis und/oder den Zeitplan haben und (iii) welche wirtschaftlichen oder technischen Folgen oder Bedingungen dies (gegebenenfalls) nach sich zieht. Erst nach Erhalt der schriftlichen Annahmebestätigung des Kunden bezüglich der von Yokogawa mitgeteilten/vorgeschlagenen Auswirkungen und Bedingungen und nach Erfüllung (eventueller) resultierender Verpflichtungen des Kunden, wie z.B. Vorauszahlungen, Änderung der Zahlungsart oder Vorlage zusätzlicher Information, wird Yokogawa nach Unterzeichnung der entsprechenden Auftragsänderung durch beide Parteien die oben genannten Änderungen einarbeiten und durchführen. Sollten solche Änderungen zu Zeitverlust und/oder Zusatzkosten führen, ist Yokogawa berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern und/oder Erstattung der Zusatzkosten zu verlangen, selbst wenn der Kunde diese Änderungen später wieder zurücknimmt.
Auftragsänderung. Sollten sich Änderungen ergeben, die einen AUFTRAG betreffen oder betreffen könnten, teilt der KUNDE Yokogawa dies schriftlich mit. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung informiert Yokogawa den KUNDEN schriftlich darüber, (i) ob solche Änderungen akzeptiert werden können oder nicht, (ii) welche Auswirkungen sie gegebenenfalls auf den Preis und/oder den Zeitplan haben und
Auftragsänderung. Vereinbarungen über vom Auftrag abweichende Leistungsänderungen, die während der Auftragsabwicklung zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggeber getroffen werden sollen, sind nicht ohne Zustimmung der Vergabestelle zulässig. Zur Beseitigung von Problemstellungen, die sich während der Auftragsabwicklung ergeben und die ggf. zu Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen führen können, hat sich der Auftragnehmer schriftlich mit der Vergabestelle in Verbindung zu setzen: Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) Bereich Finanzen/Vergabe Xxxxxxxxxxxx 0X 00000 Xxxxxxxx ⮚ Aussagekräftige Verfahrensbeschreibung ⮚ Gültige Verfahrensvalidierung nach DIN 32701 ⮚ Nachweis einer letzten durchgeführten, ggf. anonymisierten Routinekontrolle aus einer anderen Angebotseinreichung nach DIN 32701 ⮚ Angaben zu grundsätzlichen Nebenwirkungen des Verfahrens ⮚ Nachweis restauratorischer Fachkompetenz ⮚ Bescheinigung der Eintragung in das Handels- und Berufsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung ⮚ Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen ⮚ Nachweis dass der Bieter sich nicht in Konkurs, Liquidation oder im Vergleich befindet oder Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens ist ⮚ Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht
Auftragsänderung. 1. Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden nur berücksichtigt, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Besteller Übernommen werden und eine ausrechende Verlängerung der Lieferfrist zugebilligt wird.
Auftragsänderung. Solange der AN seine Verpflichtungen noch nicht vollständig erfüllt hat, kann der AG im Rahmen der Zumutbarkeit Bestelländerungen hinsichtlich konstruktiver Auslegung, technischer Umsetzung und Ausführung, bis hin zu veränderten Lieferzeiten verlangen. Die resultierenden Auswirkungen hinsichtlich Mehr- oder Minderkosten, Verschiebungen der Liefertermine sind angemessen einvernehmlich zu regeln.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.