Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 6.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestim- mungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmun- gen enthalten. 6.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädi- gungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers. 6.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbe- haltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermit- telten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Ver- trages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet- zung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenan- sprüche haftet.
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Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 6.15.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestim- mungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmun- gen enthalten.
6.25.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädi- gungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
6.35.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbe- haltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermit- telten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Ver- trages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet- zung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenan- sprüche haftet.der
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Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 6.15.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestim- mungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmun- gen enthalten.
6.25.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädi- gungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
6.35.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbe- haltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermit- telten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Ver- trages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet- zung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenan- sprüche haftet.
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Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 6.15.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestim- mungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmun- gen Zahlungsbestimmungen enthalten.
6.25.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädi- gungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten LeistungserbringersLeis- tungserbringers.
6.35.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbe- haltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermit- telten vermittel- ten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Ver- tragesVertra- ges, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet- zung Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler Ver- mittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenan- sprüche Gegenansprü- che haftet.
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Samples: Reisevermittlungsbedingungen
Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 6.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- Leis- tungs- und Zahlungsbestim- mungen Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer Leistungser- bringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer Leistungs- erbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmun- gen Zah- lungsbestimmungen enthalten.
6.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten Storno- kosten (Rücktrittsentschädi- gungenRücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten LeistungserbringersLeistungser- bringers.
6.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbe- haltung Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhaltenentgegenhal- ten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermit- telten Leistungserbringervermittelten Leis- tungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Ver- tragesVertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet- zung Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenan- sprüche haftet.der
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen
Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 6.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestim- mungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmun- gen Zahlungsbestimmungen enthalten.
6.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädi- gungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten LeistungserbringersLei s- tungserbringers.
6.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbe- haltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermit- telten vermittel- ten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Ver- tragesVertra- ges, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet- zung Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler Ver- mittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenan- sprüche Gegenansprü- che haftet.
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Samples: Reisevermittlungsbedingungen
Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 6.15.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- Leis- tungs- und Zahlungsbestim- mungen Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer Leistungser- bringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer Leistungs- erbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmun- gen Zah- lungsbestimmungen enthalten.
6.25.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten Storno- kosten (Rücktrittsentschädi- gungenRücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten LeistungserbringersLeistungser- bringers.
6.35.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbe- haltung Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhaltenentgegenhal- ten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermit- telten Leistungserbringervermittelten Leis- tungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Ver- tragesVertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet- zung Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gel- tend gemachten Gegenan- sprüche Gegenansprüche haftet.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen
Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 6.15.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestim- mungen Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmun- gen Zahlungsbestimmungen enthalten.
6.25.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädi- gungenRücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
6.35.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbe- haltung Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermit- telten vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Ver- tragesVertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet- zung Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenan- sprüche Gegenansprüche haftet.
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Samples: Vermittlungsvertrag