Common use of Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen Clause in Contracts

Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 5.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, so-weit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB. 5.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers. 5.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 5.4. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von Pauschalreisen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen. 5.5. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 5.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, so-weit soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB. 5.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (RücktrittsentschädigungenRück- trittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers. 5.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche An- sprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund auf- grund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 5.4. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von Pauschalreisen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden VereinbarungVerein- barung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen. 5.5. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt durch Leistungsstörungen Leistungsstö- rungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, RücktrittRück- tritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 5.1. 6.1 Der Vermittler Reisevermittler ist berechtigt, Zahlungen Anzahlungen entsprechend den Leistungs- Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen Anzahlungsbestimmungen enthalten. Zahlungsansprüche Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 6.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Kunden kann der VermittlerReisevermittler, so-weit dies den Vereinbarungen insbesondere dem Agenturvertrag zwischen dem Vermittler Reiseunternehmen und dem Leistungserbringer Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machenist der Reisevermittler berechtigt, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage aber nicht verpflichtet, den Preis der gesetzlichen Vorschusspflicht des vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden als Auftraggeber zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 669 BGB651k BGB geschieht. 5.2. 6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten Regelung in Ziffer 5.2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten LeistungserbringersReiseunternehmens. 5.3. 6.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 6.5 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.2 und 5.3 erfolgt sind. 6.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des Vermittlers vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 5.4. Die Serviceentgelte für 6.7 Bei Zahlungen an die Vermittlung xxxxxxxxx.xx Touristik GmbH, die per SEPA-Basislastschrift erfolgen, wird die COR1- Variante mit einer verkürzten Vorlauffrist von Pauschalreisen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgenTag genutzt. 5.5. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

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Samples: Reisevermittlungsvertrag

Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen. 5.1. Der Vermittler Reisevermittler ist berechtigt, Zahlungen Anzahlungen entsprechend den Leistungs- Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen Anzahlungsbestimmungen enthalten. Zahlungsansprüche Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 5.2. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen oder sein Agenturkonto vom Reiseunternehmen entsprechend belasten zu lassen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins an den Reisekunden gemäß § 651kBGB geschieht. 5.3. Zahlungsansprüche nach 5.1 und 5.2 kann der VermittlerReisevermittler, so-weit soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler Reisevermittler und dem Leistungserbringer Reiseunternehmen im Rahmen des Agenturverhältnisses entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber Auftraggebers gemäß § 669 BGB. 5.25.4. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten LeistungserbringersReiseunternehmens. 5.35.5. Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis, auf Stornokosten oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sind. 5.6. Für Preiserhöhungen, mit denen der Reisevermittler im Rahmen des Agenturverhältnisses belastet wird gilt, dass der Reisevermittler nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes gegenüber dem Reisekunden nicht berechtigt und demnach auch nicht verpflichtet ist, die Berechtigung der Preiserhöhung zu überprüfen. Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst demnach auch solche Beträge, soweit der Reisevermittler eine entsprechende Belastung seines Agenturkontos bzw. eine entsprechende Zahlung nachweist. Dem Reisekunden bleiben sämtliche Einwendungen gegen Grund und Höhe der Preiserhöhungsforderung gegenüber dem Reiseunternehmen vorbehalten; entsprechende Einwendungen und/oder Rückforderungen hat der Reisekunde jedoch ausschließlich direkt gegenüber dem Reiseunternehmen selbst geltend zu machen. 5.7. Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des Vermittlers vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 5.46.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flüge von Fluggesellschaften nach Ziff. 4 dieser Vermittlungsbedingungen und Bahnfahrkarten gilt: a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften bzw. der Bahn, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft bzw. der Bahn für die Tätigkeit des Reisevermittlers beinhalten. b) Die Vergütung des Reisevermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Reisekunden zu bezahlende Serviceentgelte. c) Die Serviceentgelte für die Vermittlung von Pauschalreisen Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers und für sonstige Tätigkeiten weitere Geschäftsvorfälle im Auftrag Zusammenhang mit der Flug- bzw. der Bahnbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen oder auf der Internetseite des Reisevermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte. d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Reisekunde dem Reisevermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 632 Abs. 2 BGB: Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber). 6.2. Sonstige selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. , welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen oder Veröffentlichung einer Liste der Serviceentgelte auf der Internetseite des Vermittlers und/ oder Reisevermittlers und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers Reisevermittlers hierauf erfolgengetroffen werden kann. 5.56.3. Der Anspruch des Vermittlers Reisevermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung und der Vermittlung von Bahnfahrkarten - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, Stornierung oder Kündigung des vermittelten Vertrages mit dem Leistungsträger durch den Leistungserbringer diesen oder den Kunden bestehen. Dies gilt nichtunberührt, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden nicht aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers Reisevermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt. 6.4. Für Neubuchungen ab 01.09.2020 berechnet Passage-Kontor Kapt. X. Xxxxxxx für die Rückabwicklung einer kostenfrei stornierbaren Reise (Absage durch Reiseveranstalter bzw. kostenloser Rücktritt durch Xxxxx) eine Pauschale von 25 € pro Person.

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Samples: Reisevermittlungsvertrag