Aufzugsanlagen Musterklauseln

Aufzugsanlagen. Aufzugsanlagen sind so zu steuern, dass im Brandfall eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist. Aufzugsanlagen sind so zu steuern, dass sie bei Auslösung der BMA mindestens selbsttätig das Erdgeschoss anfahren, die Personen aussteigen können und dann dort mit geschlossenen Türen außer Betrieb gehen (Evakuierungsfahrt). Weitergehenden Anforderungen (z.B. dynamische Brandfallsteuerung in Abhängigkeit vom Brandort) können durch die Feuerwehr im Einzelfall festgelegt werden.
Aufzugsanlagen. Möbel und andere große bzw. schwere Gegenstände dürfen nur bis zur angegebenen Belastungsgrenze im Aufzug transportiert werden.
Aufzugsanlagen behördliche Genehmigung 18 385 41 – Betriebs- und Umgebungsbedingung – Definition 18 385 9 – Klassifizierung 18 385 17 – Nutzung vor Abnahme 18 385 21 – Sondereinrichtung für Notfälle 18 385 18 – Stromversorgung 18 385 20 – technische Regelwerke 18 385 43 – Unterlagen 18 385 45 – Abrechnung 18 302 97 – Aufstellen der Leistungsbeschreibung – Ausführung 18 302 63 ff. – Besondere Leistungen 18 302 83 ff. – Geltungsbereich 18 302 56 ff. – Nebenleistungen 18 302 80 – Stoffe, Bauteile 18 302 62 Ausbesserungen 18 332 42; 18 364 26 – allgemeine Regelungen 18 299 61, 114 ff. Ausführungsbeschrieb Syst IV 66 Ausführungspflicht 18 305 4 – Voraussetzung für Erstellung 18 379 50 – Vorlagepflicht 18 380 105 Ausführungszeichnungen 18 303 81; 18 304 42; Ausgleichsschicht 18 332 31; 18 336 77 Aushub 18 300 128; 18 313 16; 18 323 226 – Eigentum 18 311 30; 18 312 61; 18 313 32 Auskunftspflicht 18 312 82; 18 322 114; Auslegung 18 299 12; 18 311 10; 18 334 13; – Abrechnungsregeln Syst VII 18 – ATV als Auslegungshilfe Syst IV 31, 84 – Auslegungszweifel Syst IV 78 – des Bausoll Syst III 72 ff. – Leistungsbeschreibung Syst III 46 – Leistungsverzeichnisse Syst III 67 – VOB als Auslegungshilfe Syst III 66; Syst IV 3 Ausschachtung 18 318 20; 18 321 47; 18 459 48 Ausschreibungshilfe 18 299 15 Ausschreibungsregelung Syst V 4 Ausschreibungsunterlagen 18 299 5 Außenwandbekleidung 18 334 97; 18 338 24; – aus Brettern und Bohlen 18 351 146 – mit Dachdeckungsstoffen 18 351 147 – hinterlüftete 18 351 141 – mit Metall 18 351 148 – mit Natur- und Betonwerksteinplatten Aussparungen 18 314 27; 18 330 102; 18 331 154; 18 334 135; 18 335 59; 18 336 29; 18 345 100; 18 354 6; 18 356 32; 18 358 55, 56; – bindende 18 345 101 – Definition 18 340 105; 18 345 103 – Gefahren 18 325 46 – Sicherung 18 325 17 Baubehelfe 18 299 102; 18 303 51; 18 311 73; 18 314 1; 18 319 36; 18 335 102; 18 451 3 – Definition 18 304 53 ff. – Einbringen 18 304 74 ff. – Grenzen 18 299 148 – Höhenfestpunkte 18 299 148 – Gleichmäßigkeit 18 315 22 – unsortierte 18 315 21 – Bindungswirkung Syst IX 9 – Funktion Syst IX 7 – Genehmigungsbehörde Syst IX 5 – Rechtsanspruch auf Erteilung Syst IX 8 – Sicherung und Haftung Syst VII 48, 54 Baugrube 18 299 21; 18 300 31, 151; 18 303 1, 3, 45; 18 313 11; 18 323 42; 18 331 13 Baugrubenbereich 18 299 20 Baugrubenfall Syst VI 47 Baugrubensicherung 18 300 33 Baugrubenverbau 18 306 11, 58; 18 321 41 – Begriff 18 312 4; 18 321 17 – beizustellender Baustoff 18 299 106 f. – Beschreibung 18 299 34; 18 ...
Aufzugsanlagen. Bei Aufzügen sind die Benutzungshinweise zu beachten. Möbel und andere große bzw. schwere Gegenstände dürfen nur nach Zustimmung des Verwalters mit dem Aufzug transportiert werden.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.