Ausbildung Musterklauseln

Ausbildung. Die Ausbildung der Zuchtwarte erfolgt unter Anleitung des Landeszuchtwartes durch Hospitation bei ausgesuchten erfahrenen Zuchtwarten und durch Teilnahme an Zuchtwarteschulungen des Landesverbandes.
Ausbildung. Person Deutscher Staatsangehöriger, Jahrgang 1967 Xxxxxx Führerausweis für Berufspiloten auf Flä- chenflugzeugen (commercial pilot licence aeroplane – CPL(A)) nach joint aviation requirements (JAR), erstmals ausgestellt durch das Luftfahrt-Bundesamt Deutsch- land am 18. Dezember 1992 Berechtigungen Musterberechtigung RA390 als verant- wortlicher Pilot, gültig bis 19. Januar 2012, sowie C525, gültig bis 31. Oktober 2011. Funksprechzeugnis: Sprech-, Na- vigations- und Flugfunkdienstberechti- gung für Boden- oder für Luftfunkstellen in englischer oder deutscher Sprache für Flüge nach Sicht- oder Instrumentenflug- regeln Sprachbefähigung: English Level 6, un- befristete Gültigkeit Instrumentenflugberechtigung Instrumentenflug der Kategorie I auf RA390, letztmals verlängert am 16. De- zember 2010, gültig bis 19. Januar 2012 Letzte Befähigungsüberprüfung Licence proficiency Check / Operator Ausbildung bezüglich ACAS TCAS recurrent training: 28. Juli 2009, 10. November 2009 Premier recurrent course: 31. Xxxx bis 2. April 2011 Alle bei Flight Safety Hawker Beechcraft Learning Center, Wichita, Kansas Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1, ohne Einschränkungen Beginn der Gültigkeit: 1. Xxxx 2011 Ende der Gültigkeit: 19. Xxxx 2012 Letzte fliegerärztliche Untersuchung 1. Xxxx 2011 Beginn der fliegerischen Ausbildung 1990
Ausbildung. 5.1 Berufsfachschule, Berufsmaturität und überbetriebliche Kurse
Ausbildung. 67 - Ausbildung
Ausbildung. Weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit der Beruflichen Bildung Neue Themen und Zielgruppen für Weiterbildung und politische Bildung
Ausbildung. Ausbildungslizenzen können ausschließlich von Universitäten, Fachhochschulen und sonstigen Schulen sowie diesen per Vertrag angehörenden Personen in Anspruch genommen werden.
Ausbildung. Swisscom ist für die Ausbildung der PV-Mitglieder besorgt. Die Kosten wer- den gemäss Art. 3.6.1 GAV Swisscom durch den Fonds GAV-Beitrag finan- ziert. Die vertragsschliessenden Gewerkschaften beteiligen sich an der Durchführung der Ausbildung.
Ausbildung. 1.1. Der Lehrmeister sorgt dafür, dass dem Lehrling eine ein- wandfreie Ausbildung durch fachlich und persönlich geeig- netes Personal zuteil wird. Der Lehrling setzt seinerseits al- les daran, das Lehrziel zu erreichen.
Ausbildung. Im Vorfeld der Einstellungen im Rahmen des Seminareinweisungsverfahrens (SEV) teilt die Bezirks- regierung die Namen der zur Einstellung vorgesehenen schwerbehinderten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (einschließlich besonderer Merkzeichen im Ausweis1 ) der Schwerbehinder- tenvertretung mit. Diese wird vor der Seminareinweisung angehört, damit behinderungsspezifische Anforderungen berücksichtigt werden können (z.B. bei Sehbehinderungen/Hörbehinderungen). Die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) sollen bei der Zuweisung der Ausbildungs- schule den Einsatzwünschen der schwerbehinderten und gleichgestellten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Rechnung tragen. Die Bezirksregierung weist die ZfsL an, den zuständigen Schwerbehindertenvertretungen die Anlage 1 unmittelbar nach Antritt des Vorbereitungsdienstes durch schwerbehinderte oder gleichgestellte Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ausgefüllt zu übersenden. Nach Bekanntwerden einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung muss der Lehramtsanwärterin/ dem Lehramtsanwärter schnellstmöglich ein sog. Teilhabegespräch von den Leiterinnen und Leitern der ZfsL angeboten werden. Auf Wunsch der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters soll die Schulleitung in das Teilhabegespräch eingebunden werden. Die Verpflichtung zum Angebot ergibt sich aus der Richtlinie zum SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im nordrhein- westfälischen Landesdienst (BASS 21 – 06 Nr. 1, Ziff. 7.1). Dadurch sollen die Leiterinnen und Leiter der ZfsL in die Lage versetzt werden, die schwerbehinderten Lehramtsanwärterinnen und Lehramts- anwärter nach Kräften zu unterstützen und ihnen die dabei erforderlichen Hilfen zu geben. Ein Musteranschreiben sowie eine Dokumentationsvorlage finden Sie in der Anlage 6 und 7. Eine Themenvorschlagsliste in ist Anlage 5 hinterlegt. Die ZfsL sind verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung bei einem Schul- oder Schulformwech- sel sowie bei Eingangs- und Perspektivgesprächen zu beteiligen. Ferner werden die ZfsL von der Bezirksregierung verpflichtet, die Lehreramtsanwärterinnen und -an- wärter über Prüfungserleichterungen nach Nr. 6.4 der Richtlinie zum SGB IX zu informieren. Das Prüfungsamt/die prüfende Stelle informiert die schwerbehinderte Lehramtsanwärterin/den schwerbehinderten Lehramtsanwärter und zeitgleich die zuständige Schwerbehindertenvertretung über den Prüfungstermin und ermöglicht ihr die Teilnahme am Prüfungsverfahren. Vor der Prüfung erhält...
Ausbildung. Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder Lauf- bahnausbildung für Beamte. Zeitraum, in dem Sie vertraglich verpflichtet sind, die Beiträge für Ihren Vertrag zu zahlen.