Arbeit Musterklauseln

Arbeit. Die Politik der Koalitionspartner ist darauf ausgerichtet, dass möglichst viele Arbeitsplätze in der sächsischen Wirtschaft entstehen. Der Europäische Sozialfonds soll weiterhin eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spielen. Dazu gehört ein breites Spektrum von Einsatzmöglichkeiten. Die Koalitionspartner werden dabei den Zugang von mittelständischen Unternehmen und kleinen Trägern ermöglichen. Die Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist die größte und zugleich schwierigste Sozialreform der nächsten Jahre. Die Staatsregierung unterstützt die Umsetzung dieser Reform, arbeitet dabei mit dem Bund und der Agentur für Arbeit zusammen und nimmt die Interessen der sächsischen Kommunen wahr. Die Koalitionspartner sind sich einig darüber, dass die Sonderbundesergänzungszuweisungen (netto) und die finanzielle Entlastung des Freistaates beim Wohngeld auf gesetzlicher Grundlage vollständig an die Kommunen weitergereicht werden. Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten strebt der Freistaat eine enge Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und den optierenden Kommunen an. Die Koalitionspartner regen an, dass die Regionaldirektion einen Landesbeirat mit beratender und koordinierender Funktion gründet, dem alle wesentlichen Akteure angehören. Die Staatsregierung unterstützt die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen bei der Umsetzung der Verpflichtung, allen Arbeitslosen bis zum 25. Lebensjahr ein Angebot auf Ausbildung, Beschäftigung, Qualifizierung oder Arbeitsgelegenheit zu verschaffen. Bei der Umsetzung der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe beteiligt sich Sachsen aktiv am vereinbarten Monitoring-Verfahren. Treten bei der Umsetzung der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unbeabsichtigte Wirkungen ein, wird eine entsprechende Bundesrats-Initiative eingebracht. Die Koalitionspartner werden alle Instrumente der Arbeitsmarktpolitik einer laufenden Evaluierung mit dem Ziel unterziehen, den jeweils wirksamsten und effizientesten Maßnahmen Vorrang einzuräumen. Arbeitsmarktpolitische Instrumente dürfen den ersten Arbeitsmarkt nicht behindern oder als weniger attraktiv erscheinen lassen. Die regionale Wirtschaft soll Gelegenheit erhalten, zur Unbedenklichkeit öffentlich geförderter Beschäftigung Stellung zu nehmen. Durch die sinkende Zahl junger Menschen droht in Sachsen in einigen Jahren ein Mangel an Fachkräften. Die Koalitionspartner erwarten, dass die sächsi...
Arbeit. „Gute Arbeit“ heißt für uns: Erhöhung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sichere und qualifizierte Arbeitsplätze, tarifgerechte Einkommen, ein hohes Qualifikationsniveau, Sicherheit und Gesundheit für Beschäftigte sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb stellen CDU und SPD ihre Politik auf diesem Gebiet unter die Leitorientierung „Gute Arbeit“ und haben sich folgendes vorgenommen: ▪ Die wichtigste Aufgabe der nächsten Jahre wird die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sein. Deshalb brauchen wir eine Stärkung von Wachstum und eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung. Wettbewerbsfähige Arbeitsplätze entstehen dann, wenn Unternehmen gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und qualifizierte und motivierte Arbeitnehmer vorfinden. Gerade in Zeiten der ökonomischen Krise sind zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erforderlich. Dabei werden CDU und SPD die Arbeitsmarktpolitik an den Erfordernissen des ersten Arbeitsmarktes ausrichten. Priorität haben Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, die eine schnelle Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. ▪ CDU und SPD wollen alle landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um dem Ziel des Verfassungsauftrages, „jedem die Möglichkeit zu schaffen, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte und dauerhafte Arbeit zu verdienen", besser gerecht zu werden. Gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bundesagentur für Arbeit, den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden und Trägern von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen werden ein Beitrag für ein „Soziales Thüringen“ und ein entsprechendes Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“ entwickelt. Sie beinhalten insbesondere: - die Nutzung und Unterstützung entsprechender Bundesprogramme; die Bereitstellung originärer Landesmittel (15 Mio. €/Haushaltsjahr) zu den Möglichkeiten des ESF und deren Verankerung in einem Haushaltstitel; - die Stabilisierung und Förderung der zur Umsetzung erforderlichen Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsstrukturen; - ein qualifiziertes Beratungs- und Dienstleistungsangebot durch Landesgesellschaften zur Unterstützung der Akteure des Arbeitsmarktes. ▪ Die Koalitionspartner wollen Maßnahmen zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs und zur Vermeidung von Abwanderung ergreifen. Dazu werden CDU und SPD – aufbauend auf der Fachkräftestudie – ein landesweites Fachkräftemonitoring durchführen. Hohe Priorität genießt in diesem Zusammenhang u.a. die berufl...
Arbeit. Grundlage hierfür ist dieser Koalitionsvertrag.
Arbeit. Die/der Doktorand/in widmet den wesentlichen Teil ihrer/seiner Aktivitäten dem Promotionsvorhaben. Zur Dokumentation der wissenschaftlichen Ergebnisse ist die/der Doktorand/in angehalten, die Ergebnisse ihrer/seiner Arbeit regelmäßig, z.B. in wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder im Rahmen von Konferenzen zu veröffentlichen. Neben der unmittelbaren Arbeit an der Promotion sind fachliche und auch allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, deren Umfang auf die Bedürfnisse der/des einzelnen abgestimmt werden, sowie eine eigenverantwortliche wissenschaftliche Weiterbildung zu absolvieren. Das strukturierten Ausbildungsprogramm des Fachbereichs umfasst dabei folgende Punkte: mindestens zwei Kurse aus dem Ingenium Programm der TUD; mit Zustimmung des Betreuers können alternativ auch andere Kurse besucht werden Teilnahme an mindestens 10 Vorträgen des Biologischen Kolloquiums des Fachbereichs oder äquivalenter wissenschaftlicher Vorträge mindestens ein Vortrag im Rahmen des PhD Symposiums des Fachbereichs zusätzliche Kurse, die als Auflage im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens festgelegt wurden 1.3.Thesis advisory committee Die/der Doktorand/in ist zu einer regelmäßigen Berichterstattung und Vorlage inhaltlicher Teilergebnisse, insbesondere vor den Betreuern, verpflichtet. Der Fortschritt der Promotion wird im Rahmen regelmäßiger Treffen des TAC verfolgt. Das erste Treffen des TAC sollte innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung der Promotion erfolgen. Weitere Treffen finden jährlich statt. Eine Woche vor den Treffen schickt der Promovend einen Bericht mit einem strukturierten Arbeits- und Zeitplan an das TAC. Der Arbeitsplan soll den aktuellen Stand der Arbeit, erzielte Ergebnisse und geplante Aktivitäten beinhalten. Er wird im Rahmen des Thesis-Komitees diskutiert und evaluiert, um möglichst frühzeitig potentielle Probleme identifizieren zu können. Gegenstand der Evaluation der/des Doktorandin/ Doktoranden bilden neben der schriftlichen Aufbereitung obengenannter Inhalte die Präsentation und Diskussion der bereits erzielten Forschungsergebnisse. Nach dem Treffen wird eine aktualisierte Version des Berichts mit Kommentaren und Vorschlägen des TACs zirkuliert. Sollte der Verlauf des TAC-Meetings nicht zufriedenstellend sein, wird dieses innerhalb von 6 Monaten wiederholt. Sollte die Wiederholung des Treffens erneut unbefriedigend verlaufen, empfiehlt das TAC die Beendigung des Promotionsverfahrens. § 2 Aufgaben und Pflichten der Betreuer/innen Die Betreuer/i...
Arbeit. Leitbilder und Zielsetzungen der Arbeitsmarktpolitik Existenz sichernde Erwerbsarbeit ist eine wesentliche Grundlage unseres wirtschaftli- xxxx Xxxxxxxxxx. Sie sichert den Einzelnen den eigenen Lebensunterhalt, schafft sozia- le Sicherheit und bestimmt gesellschaftliche Entwicklungschancen und soziale Anerken- nung. Vor dem Hintergrund wachsender und sich ständig verändernder Anforderungen in Bil- dung, Wissenschaft und Wirtschaft werden die Schwerpunkte der Berliner Arbeitsmarkt- politik in der Vermittlung zukunftsfähiger Qualifikationen im Rahmen eines Systems le- benslangen Lernens und in der Schaffung von Übergangsarbeitsmärkten liegen. Der Senat wird • im Bündnis mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften unter Ausschöpfung aller fi- nanziellen und organisatorischen Unterstützungsmöglichkeiten dafür Sorge tragen, dass allen Jugendlichen, die wollen und können, ein Ausbildungsplatz angeboten wird, • kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre Belegschaften fit zu machen für neue Marktchancen in der Informationsgesellschaft und einen globalisierten Wett-bewerb, • Unternehmen helfen, unbürokratisch und schnell geeignete und motivierte Arbeits- kräfte für Neueinstellungen zu finden, • Arbeitsuchenden und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern helfen, Fähigkei- ten zur Beschäftigung zu erwerben und einen Arbeitsplatz zu finden, • dazu beitragen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren und Müttern und Vätern im gewünschten Maß die Teilha- be am Erwerbs- und Familienleben zu ermöglichen. Die Koalitionspartner vereinbaren folgende Grundsätze für die Arbeitsmarktpolitik:
Arbeit. Gute Arbeit Ausgangssituation
Arbeit die als Vor- oder Nachholzeit angerechnet wird. bewirkt keinen Zuschlag. sofern diese mindestens 2 Wochen im Voraus angeordnet wurde. Ansonsten gilt Art. 43.2 GAV.
Arbeit. Arbeitsvertrag Vertragstypen, Gehaltsabrechnungen, Verlängerung, anwendbarer Tarifvertrag. Vertrag für Führungskräfte. Entlassung eines Arbeiters. Entlassung (ungerechtfertigt, gerechtfertigt und nichtig), Verfahren vor der SMAC (Vermittlungs- und Schiedsstelle des Arbeitsministeriums). Gerichtsverfahren. Entschädigungen. Abfindung und Endabrechnung. Gerichtliches Einklagen der Beträge. Lohnfortzahlung während der Abwicklung. Bankrott des Unternehmens. Geltendmachung vor FOGASA (Garantiefonds zur Lohnfortzahlung). Vorzeitiger Ruhestand. Sanktionen für den Arbeiter. Widerspruchsverfahren. Verstöβe. Stellenenthebung und einstweilige Sperrung des Lohns oder Gehalts. Kündigung wegen Vertragsverletzung. Geldbuβen. Expedientes de regulación de empleo (Kurzarbeitszeitregelung).
Arbeit. Arbeit und Beschäftigung bieten für alle Menschen zentraleTeilhabechancen in unserer Gesellschaft. Wichtig ist uns, dass wir niemanden bei seinem Weg in den Arbeitsmarkt zurücklassen. Daher ist für uns gerade der Zeitpunkt der Berufsorientierung und der Berufsausbildung wichtig. Wir wollen, dass auch in Altona alle Jugendlichen einen Berufsabschluss erreichen. Beschäftigungsträger bieten dabei eine notwendige Unterstützung, daher sind Vorschläge zum Erhalt von bewährten Einrichtungen zu erarbeiten. Es ist jedoch notwendig, dieArbeit und Ergebnisse dieser Einrichtungen zu evaluieren, um deren Effizienz feststellen zu können. Die Stadtteilnähe dieser Projekte ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit. Wir werden gemeinsam mit dem Bezirksamt Konzepte erarbeiten. Qualifizierung und faire Arbeitsbedingungen müssen die Voraussetzung für sog. Zusätzliche Arbeit in den Quartieren sein. Altonaer Beschäftigungsträger gewährleisten eine an den Voraussetzungen der Arbeitslosen ausgerichtete Umsetzung, die die Chancen auf Integration verbessern und gleichzeitig die soziale Infrastruktur aufwerten. ▪ Pförtnerlogen sind zu erhalten. ▪ Wir unterstützen das vom Hamburger Institut für Berufliche Bildung initiierte Projekt AV Dual ▪ Um junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben zu unterstützen, setzen sich die Vertragspartner für die Entwicklung eines Patenschaftsprogrammes ein. ▪ Regelmäßige Job-Börsen und Gewerbedatenbanken helfen Arbeitsuchenden und Unternehmen, ihre jeweiligen Bedarfe besser erfüllen zu können. Dabei kann auch die Aufwertung von Berufen, wie zum Beispiel in der Pflege, vorangetrieben werden. Die Arbeit des ARGE-Beirates bleibt weiterhin wichtig ebenso wie der Dialog und Austausch mit Kammern und Altonaer Unternehmen.
Arbeit. 2.1 Der WAEX-Anwärter muss regelmässig arbeiten.