Ausbuchung. Die Ausbuchung der Sachanlagen erfolgt nur dann, wenn die Raiffeisenkasse alle Risiken und Chancen aus dem finanziellen Vermögenswert verloren hat, d.h. wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen gegeben oder das Gut nicht mehr in der Verfügungsgewalt der Raiffeisenkasse ist oder das Nutzungsrecht des Gutes abgelaufen ist.
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Ausbuchung. Die Ausbuchung der Sachanlagen erfolgt nur dann, wenn die Raiffeisenkasse alle Risiken und Chancen aus dem finanziellen Vermögenswert verloren hat, d.h. wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen gegeben oder das Gut nicht mehr in der Verfügungsgewalt der Raiffeisenkasse ist oder das Nutzungsrecht des Gutes abgelaufen ist.
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