Ausführung als Kommissionsgeschäft Musterklauseln

Ausführung als Kommissionsgeschäft. Die ebase führt Aufträge über den Kauf und/oder Verkauf von Fondsanteilen im In- und Ausland als Kommissionärin für den Kunden aus. Hierzu schließt die ebase im eigenen Namen für Rechnung des Kunden – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – mit der Verwaltungsgesellschaft (ausgenom- men ETFs) ein Kauf-/Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuches ab, oder sie beauftragt einen anderen Kom- missionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Kauf-/Verkaufsgeschäfte (Ausführungsgeschäfte) in Bezug auf ETFs werden von der ebase für Rechnung des Kunden mit dem Market Maker (derzeit die Société Générale S. A. Zweigniederlassung Frankfurt am Main – im Folgen- den Société Générale S. A.) außerbörslich zu Kauf- und Verkaufskursen und ggf. unter Berechnung eines ETF-Transaktionsentgeltes gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis abgewickelt. Die ebase fasst börsentäglich die Summe der Kauf- und Verkaufsaufträge, die bis zur Cut-off- Zeit des jeweiligen Fonds bei der ebase vorliegen, zusammen (Blockorder). Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei der ebase erfragt bzw. über die Fondssuche unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Im Anschluss daran übermittelt die ebase, über ihren Zwischenkommissionär, der Société Généra- le S. A., jeweils einen Kauf- und Verkaufsauftrag, den diese als Market-Maker außerbörslich selbst erfüllt. Die ebase nimmt im Depot keine Weisungen des Kunden bezüglich des Order- wegs entgegen. Weitere bzw. zusätzliche Orderwege als die oben beschrie- benen werden bei der ebase im Depot nicht angeboten. Die ebase weist den Kunden darauf hin, dass eine Auftragsdurchführung über eine Wertpapierbörse oder andere einer Wertpapierbörse vergleichbare Handelsplätze im Einzelfall für ihn günstiger sein könnte. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Ge- schäftsbedingungen; daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der ebase. Die ebase ist zur Ausführung von Aufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Kunden zur Ausführung aus- reicht. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird die ebase den Kunden unverzüglich unterrichten.
Ausführung als Kommissionsgeschäft. Die ebase führt Aufträge über den Kauf und/oder Verkauf von In- vestmentfondsanteilen im In- und Ausland als Kommissionärin für den Kunden aus. Hierzu schließt sie für Rechnung des Kunden – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – mit der Verwal- tungsgesellschaft oder sonstigen ausgebenden Stellen ein Kauf-/ Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- rungsgeschäft abzuschließen. Im Falle von Umschichtungsaufträgen wird die ebase bei der Rückgabe der umzuschichtenden Fonds- anteile und beim Erwerb der neuen Fondsanteile als Kommissionärin des Kunden tätig. Ein weiterer bzw. zusätzlicher Orderweg wird bei der ebase nicht angeboten. Die ebase nutzt – ggf. unter Einbezie- hung eines Zwischenkommissionärs – die jeweilige Verwaltungsge- sellschaft als am besten geeignete Stelle im Sinne des § 33 a Wert- papierhandelsgesetz (WpHG) zur Beschaffung von Fondsanteilen. Die ebase weist darauf hin, dass es weitere Bezugsquellen für Fondsanteile (z. X. Xxxxxx) gibt, über die eine Beschaffung im Einzel- fall ggf. auch günstiger durchgeführt werden könnte. Die Ausfüh- rungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Aus- führungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedin- gungen; daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der ebase. Die ebase ist zur Ausführung von Aufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Kun- den zur Ausführung ausreicht. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird die ebase den Kunden unverzüglich un- terrichten.
Ausführung als Kommissionsgeschäft. Setzt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilen an einem Fonds ganz oder teilweise aus und lehnt daher die Rücknahme der Anteile, die Gegenstand des Verkaufsauftrags des Kunden sind, zum maßgeblichen Zeitpunkt ganz (Rücknahmeaus- setzung) oder teilweise (Rücknahmebeschränkung) ab, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass der Auftrag automatisch, ganz oder teilweise, zu einem späteren Zeitpunkt ausge- führt wird oder dass der Auftrag des Kunden zur Rückgabe der betreffenden Anteile gegen- über der DekaBank automatisch in der Höhe erlischt, in der die Kapitalverwaltungsge- sellschaft die Rücknahme ablehnt. Die DekaBank wird den Kunden über eine Rücknahme- aussetzung oder Rücknahmebeschränkung und deren Auswirkungen auf den Auftrag informieren.
Ausführung als Kommissionsgeschäft. Die DekaBank führt beim Kommissionsgeschäft die Aufträge des Kunden zum Kauf und Verkauf von Anteilen im In- und Ausland als Kommissionärin aus. Hierzu schließt die DekaBank für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer als Vertrags- partner ein Kauf- oder Verkaufgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzu- schließen. Ist nur eine teilweise Ausführung des Auftrags möglich, bestimmt die DekaBank nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie eine teilweise Ausführung vornimmt. Führt die Deka- Bank den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. Für die Ausführungsgeschäfte gelten die Verkaufsprospekte, wesentlichen Anlegerinfor- mationen und Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglements, die vom Vertragspartner der DekaBank für den jeweiligen Fonds erstellt worden sind sowie gegebenenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der DekaBank. Diese Unter- lagen sind beim Vertragspartner der DekaBank – dies ist im Regelfall die Kapitalverwal- tungsgesellschaft oder Verwahrstelle – erhältlich. Die DekaBank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab; für Anteilkäufe gilt der für den Abrechnungstag auf der Basis des Anteilwerts ermittelte Ausgabepreis, für Anteilverkäufe der für den Abrechnungstag veröffentlichte Rücknahme- preis. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden von den Kapitalverwaltungsgesell- schaften gemäß den gesetzlichen Anforderungen veröffentlicht. Die DekaBank ist be- rechtigt, dem Kunden ihr Entgelt, ihre Kosten und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Die Einzelheiten regelt das Preis- und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot in seiner jeweils geltenden Fassung. Werden der DekaBank beim Abschluss des Ausführungsgeschäfts Rabatte eingeräumt, ist die DekaBank berechtigt, diese zu vereinnahmen. Setzt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilen an einem Fonds ganz oder teilweise aus und lehnt daher die Rücknahme der Anteile, die Gegenstand des Verkaufsauftrags des Kunden sind, zum maßgeblichen Zeitpunkt ganz (Rücknahmeaus- setzung) oder teilweise (Rücknahmebeschränkung) ab, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass der Auftrag automatisch, ganz oder teilweise, zu einem späteren Zeitpunkt ausge- führt wird oder dass der Auftrag des Kunden zur Rückgabe der betreffenden Anteile gegen- über der DekaBank automatisch in der H...

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.