Mutterschaftsurlaub Musterklauseln

Mutterschaftsurlaub. 1 Die Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen. Die Lohnfortzahlung beträgt 100 Prozent des auf den Urlaub entfallenden Nettolohns.
Mutterschaftsurlaub a) Bei Mutterschaft hat die Mitarbeiterin Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Xxxxxx.
Mutterschaftsurlaub. 58.1 Die Mitarbeiterin hat nach der Niederkunft während eines Zeitraumes von 16 auf- einander folgenden Wochen Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Anspruch gilt pro Geburtsereignis, unabhängig der Anzahl dabei geborener Kinder.
Mutterschaftsurlaub. 5.23.3. Übrige obligatorische Dienstpflichten
Mutterschaftsurlaub. Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf einen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Der Mutterschaftsurlaub beginnt am Tag der Niederkunft und hat keine Kürzung des Ferienanspruches zur Folge. Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, ihre Arbeit im vertraglichen Ausmass nach dem Urlaub wieder aufzunehmen. Andernfalls muss sie das Arbeitsverhältnis auflösen oder um einen geänderten Anstellungsvertrag ersuchen.
Mutterschaftsurlaub. Art. 329f 133 Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen.
Mutterschaftsurlaub. 1Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf bezahlten ununterbrochenen Mutter- schaftsurlaub von: – 16 Wochen zu 100 % des Lohns, wenn sie am Tag der Niederkunft das erste Anstellungsjahr vollendet hat; – 8 Wochen zu 100 % und 8 Wochen zu 80 % des Lohns in den übrigen Fällen. 2Die Leistungen der EO fallen der PostLogistics AG zu. 1Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf bezahlten Urlaub (abschliessende Auflistung):
Mutterschaftsurlaub. Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub von 18 Wo- chen. Der Anspruch auf Entschädigung endet am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Auf Wunsch können bis zu 2 Wochen Urlaub unmittelbar vor der Niederkunft bezogen werden. Bei einem Spitalaufenthalt des neu geborenen Kindes von mindestens drei Wochen kann die Mitarbeiterin beantragen, dass der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aufgeschoben wird (Art. 24 EOV). Parallel zur Mutterschaftsentschädigung wird auch der Mutterschaftsurlaub aufgescho- ben. Während der Zeit des Aufschubs der Mutterschaftsentschädigung hat die Mitarbeiterin Anspruch auf volle Lohnfortzahlung. EO-Leistungen stehen im Ausmass der Lohnfortzahlung Swisscom zu. Sofern es die betrieblichen Verhältnisse erlauben, kann zusätzlich unbezahlter Urlaub gewährt werden.
Mutterschaftsurlaub. 1 Die Mitarbeiterinnen haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft An- spruch auf einen Urlaub von 16 Wochen.
Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub gilt für Mitarbeiterinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches bis zum Antritt des Schwangerschaftsurlaubes mehr als 3 Monate gedauert hat. Auf die Geburt hin wird der Mit- arbeiterin ein bezahlter Urlaub von 16 Wochen gewährt. Dieser beginnt frühestens 8 Wochen vor der voraussichtlichen Geburt und dauert danach noch mindestens 8 Wochen, höchstens aber 16 Wochen. Bescheinigt der Arzt, dass die Geburt ausserhalb des medizinisch vorausbestimmten Zeitraums erfolgt, oder wird aus betrieblichen Gründen eine ärztlich akzeptierte Verschiebung des Urlaubtermins aus- drücklich vereinbart, so wird gleichwohl ein Urlaub von 16 Wochen gewährt. Auf Gesuch hin wird der Mitarbeiterin ein unbezahlter Mutterschaftsurlaub gewährt, der höchstens bis zu einem Jahr nach der Geburt dauert. Das Gesuch ist schriftlich bis zum Antritt des Schwangerschaftsur- laubs zu stellen. Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mitarbeiterin im Rahmen der betrieblichen Möglichkei- ten die gleiche oder eine ähnliche Funktion zugewiesen. Bei wechselnden Pensen ist der Durchschnitt der 6 zuvor bezogenen Monatsgrundlöhne, zuzüglich So- zialzulagen, für die Berechnung des Lohnanspruchs während des Mutterschaftsurlaubs massgebend.