Common use of Ausgabe und Rücknahme Clause in Contracts

Ausgabe und Rücknahme. Für alle Teilvermögen werden Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge für Anteile am Auftragstag bis zu einem bestimmten im Prospekt genannten Zeit- punkt entgegengenommen. Der für die Ausgabe und Rücknahme massgebende Preis der Anteile wird anhand der Schlusskurse am Bewertungstag festgelegt, der nicht ein früherer sein darf als der Tag der Auftragserteilung. Der Prospekt regelt die Einzelheiten. Die Ausgabe und Rücknahme von An- teilsbruchteilen ist gestattet.

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Ausgabe und Rücknahme. Für alle Teilvermögen werden Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge für Anteile am Auftragstag bis zu einem bestimmten im Prospekt genannten Zeit- punkt entgegengenommen. Der für die Ausgabe und Rücknahme massgebende Preis der Anteile wird anhand der Schlusskurse am Bewertungstag festgelegt, der nicht ein früherer sein darf als der Tag der Auftragserteilung. Der Prospekt regelt die Einzelheiten. Die Ausgabe und Rücknahme von An- teilsbruchteilen Anteilsbruchteilen ist gestattet.

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Ausgabe und Rücknahme. Für alle Teilvermögen werden Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge für Anteile werden am Auftragstag bis zu einem bestimmten im Prospekt genannten Zeit- punkt entgegengenommenZeitpunkt entgegengenom- men. Der für die Ausgabe und Rücknahme massgebende massge- bende Preis der Anteile wird anhand der Schlusskurse Schluss- kurse am Bewertungstag festgelegt, der nicht ein früherer sein darf als der Tag der Auftragserteilung. Der Prospekt regelt die Einzelheiten. Die Ausgabe und Rücknahme von An- teilsbruchteilen Anteilsbruchteilen ist gestattetgestat- tet.

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Samples: swissfunddata.ch, sls-ch.tools.factsheetslive.com

Ausgabe und Rücknahme. Für alle Teilvermögen werden Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge für Anteile werden am Auftragstag bis zu einem bestimmten im Prospekt genannten Zeit- punkt entgegengenommenZeitpunkt entgegengenom- men. Der für die Ausgabe und Rücknahme massgebende massge- bende Preis der Anteile wird anhand der Schlusskurse Schluss- kurse am Bewertungstag festgelegt, der nicht ein früherer sein darf als der Tag der AuftragserteilungAuftragsertei- lung. Der Prospekt regelt die Einzelheiten. Die Ausgabe und Rücknahme von An- teilsbruchteilen Anteilsbruchteilen ist gestattet.

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Ausgabe und Rücknahme. Für alle Teilvermögen werden Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge für Anteile am Auftragstag bis zu einem bestimmten im Prospekt Merkblatt genannten Zeit- punkt Zeitpunkt entgegengenommen. Der für die Ausgabe Aus- gabe und Rücknahme massgebende Preis der Anteile An- teile wird anhand der Schlusskurse am Bewertungstag Bewer- tungstag festgelegt, der nicht ein früherer sein darf als der Tag der Auftragserteilung. Der Prospekt regelt Das Merkblatt re- gelt die Einzelheiten. Die Ausgabe und Rücknahme von An- teilsbruchteilen Anteilsbruchteilen ist gestattet.

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