Ausgeschlossene Güter. Von der Einbringnung in die Mietsachen sind ausgeschlossen 3.1. Gegenstände von außergewöhnlichem Wert wie z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände echte Teppiche, Antiquitäten Sammlerstücke; 3.2. solche Güter, von denen Gefahren für die Lagereinrichtung oder die Gegenstände anderer Mieter ausgehen, können insbesondere feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übel riechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für die Lagereinrichtung, Mietsache oder Gegenstände und oder für Personen befürchten lassen;
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Samples: Mietvertrag
Ausgeschlossene Güter. Von der Einbringnung Einbringung in die Mietsachen Mietsache sind ausgeschlossen
3.1. 3.1 Gegenstände von außergewöhnlichem Wert wie z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten Sammlerstücke;
3.2. 3.2 solche Güter, von denen Gefahren für die Lagereinrichtung oder die Gegenstände anderer Mieter ausgehenausgehen können, können insbesondere feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übel riechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für die Lagereinrichtung, Mietsache oder Gegenstände und oder für Personen befürchten lassen;
3.3 Gegenstände, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind;
3.4 Gegenstände, die – wie etwa Lebensmittel- geeignet sind, Ungeziefer anzulocken;
3.5 Lebende Tiere und Pflanzen.
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Samples: Selbsteinlagerungsvertrag
Ausgeschlossene Güter. Von der Einbringnung Einbringung in die Mietsachen Mietsache sind ausgeschlossen
3.1. 3.1 Gegenstände von außergewöhnlichem Wert wie z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände echte Teppiche, Antiquitäten Sammlerstücke;
3.2. 3.2 solche Güter, von denen Gefahren für die Lagereinrichtung oder die Gegenstände anderer Mieter ausgehen, können insbesondere feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übel riechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für die Lagereinrichtung, Mietsache oder Gegenstände und oder für Personen befürchten lassen;
3.3 Gegenstände, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind;
3.4 Gegenstände, die – wie etwa Lebensmittel – geeignet sind, Ungeziefer anzulocken;
3.5 Lebende Tiere und Pflanzen.
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Ausgeschlossene Güter. Von der Einbringnung Einbringung in die Mietsachen Mietsache sind ausgeschlossen:
3.1. 4.1 Gegenstände von außergewöhnlichem Wert wie z.B. Valoren, Edelmetalle, Juwelen, Perlen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände echte Teppiche, Antiquitäten Pelze, Antiquitäten, Sammlerstücke;
3.2. 4.2 solche Güter, von denen Gefahren für die Lagereinrichtung oder die Gegenstände anderer Mieter ausgehen, das können insbesondere gefährliche, feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übel riechende Güter sein oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für die Lagereinrichtung, Mietsache oder Gegenstände und oder für Personen befürchten lassen;
4.3 Lithium-Ionen-Batterien;
4.4 Gegenstände, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind;
4.5 Gegenstände, die – wie etwa Lebensmittel – geeignet sind, Ungeziefer anzulocken;
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