Verzögerung Musterklauseln

Verzögerung. Es besteht auch das Risiko, dass sich die Fertigstellung der zu entwickelnden bzw. zu revitalisierenden Immobilien aus diversen Gründen nicht oder nicht planmäßig realisieren lässt. Gründe hierfür können technischer, tatsächlicher oder rechtlicher Natur sein, z. B. wenn erforderliche Baugenehmigungen oder sonstige Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden. Dies kann zu einer Überschreitung der geplanten Bauzeiten, zur Minderung der vorgesehenen Qualität bei einem Immobilienprojekt, aber auch zu erhöhten Baukosten, Vertragsstrafen und zu Schadenersatzansprüchen von Dritten gegen die jeweiligen Projektverantwortlichen sowie zu Haftungsrisiken führen. Ferner kann es im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zu Baumängeln kommen, für deren Beseitigung die jeweiligen Projektverantwortlichen einzustehen haben bzw. welche ihr Ergebnis belasten. Bei Eintritt eines solchen Risikos kann es zu einer negativen Beeinträchtigung der Ergebnisse der jeweiligen Zielgesellschaft kommen, so dass Zahlungen an die Emittentin geringer ausfallen. Es besteht das Risiko, dass die angestrebten Ergebnisse für die Emittentin nicht erwirtschaftet werden können. Das kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann. Der Eintritt dieser Risiken wird von der Emittentin als hoch eingeschätzt.
Verzögerung. 5.1 Falls die Lieferung über das vereinbarte oder das von der VERKÄUFERIN angegebene Datum hinaus verzögert wird, vgl. Pkt. 4.3, kann der Käufer durch diesbezügliche Mitteilung an die VERKÄUFERIN die Lieferung verlangen und eine endgültige und angemeßene Lieferfrist festsetzen.
Verzögerung. Eine Verzögerung gilt als eingetreten, wenn die Übergabe gemäß Paragraf 4.3 zu einem späteren Zeitpunkt als zu dem Lieferzeitpunkt erfolgt, der aus dem Vertrag hervorgeht. Im Falle einer Verzögerung, die Cramo zu vertreten hat, ist der Kunde für die von der Verzögerung betroffenen Kaufsachen zu einer angemessenen Preisminderung berechtigt. Die Haftung von Cramo laut diesem Paragraf darf jedoch zehn (10) % des Preises für die Kaufsachen, die aufgrund der Verzögerung nicht in Gebrauch genommen werden können, nicht überschreiten (die Berechnung erfolgt nach Cramos zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Preisliste). Der Kunde darf den Kauf nur dann stornieren, wenn die Verzögerung für den Kunden von erheblicher Bedeutung ist. Aufträge können nicht storniert werden, wenn die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist oder auf einem Umstand beruht, für den der Kunde das Risiko trägt. Werden der Auftrag oder Teile hiervon storniert, ist der Kunde zur Rückzahlung in einer Höhe berechtigt, die dem Betrag entspricht, die der Kunde für die von der Stornierung betroffenen Kaufsache bezahlt hat, sofern die betreffenden Kaufsachen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden können. In solchen Fällen übernimmt Cramo die Kosten, die mit der Rückgabe der Kaufsachen verbunden sind.
Verzögerung. 11.1 Der Auftragnehmer ist bemüht, den vereinbarten Zeitplan für die Erbringung der Dienstleistungen (Services) und den vereinbarten Liefertermin für die Lieferung der Produkte einzuhalten. Die Par- teien vereinbaren jedoch, dass es sich bei den Terminen, sofern im Liefervertrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nur um Schätzungen handelt. Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit ei- ner Verzögerung bei der Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Produkten rechnet, wird er den Auftraggeber über die Maßnahmen informieren, die ergriffen oder vorgeschlagen wurden, um diese Verzögerung so weit wie möglich zu verringern. Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Auftragnehmer niemals für Verzögerungen, die durch einen Produkthersteller bei der Lie- ferung von Produkten, den Eintritt eines Ereignisses höherer Ge- walt oder eines Verzug des Auftraggebers verursacht werden.
Verzögerung. Verzögert sich die Lieferung oder Herstellung der Sache durch einen Umstand, der nicht in unseren Risikobereich fällt, insbesondere durch Arbeitskampfmaßnahmen bei uns oder unseren Vorlieferanten oder höhere Gewalt können wir oder unser Vorlieferant deshalb nicht rechtzeitig liefern, verlängern sich die Liefer-/Herstellerfristen um die Dauer der Störung. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen, es sei denn, wir haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
Verzögerung. 7.1. Vesttherm haftet unter keinen Umständen für Verzögerungen, unabhängig davon, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Lieferung zwischen Vesttherm und dem Käufer vereinbart wurde.
Verzögerung. Eine Verspätung tritt auf, wenn ein Flug über seine geplante Abflugzeit hinaus verspätet ist: - 4 Stunden für Flüge von mehr als 3500 km - 3 Stunden für Flüge zwischen 1500 km und 3500 km sowie Flüge innerhalb der EU von mehr als 1500 km - 2 Stunden für Flüge bis zu 1500 km Wenn für Ihren Flug eine lange Verspätung erwartet wird, haben die Passagiere Anspruch auf Pflege während des Wartens. Dazu gehören: - kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit - Hotelunterkunft, falls erforderlich - zwei kurze Telefonanrufe, Fax- oder E-Mail-Nachrichten, - Wenn die Verspätung mindestens 5 Stunden beträgt und ein Passagier beschließt, nicht mit dem verspäteten Flug zu reisen, erstattet er die Kosten des Tickets innerhalb von sieben Tagen zu dem Preis, zu dem es gekauft wurde, für den Teil oder die Teile der Reise nicht gemacht, und für den Teil oder die Teile, die bereits gemacht wurden, wenn der Flug keinen Zweck mehr in Bezug auf den ursprünglichen Reiseplan erfüllt, zusammen mit gegebenenfalls einem Rückflug zum ersten Abflugort, zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Verzögerung. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grunde, den der Vertragspartner zu vertreten hat, verzögert, ist luratec AG berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners die Ware nach billigem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn versandbereit gemeldete Ware nicht innerhalb von vier Tagen abgerufen wird. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
Verzögerung. 21.1. Im Falle einer Verzögerung in der Begleichung aller durch in Auftrag gegebener oder durchgeführter Transaktionen entstehender Schulden durch den Kunden und unbeschadet eines eventuell bestehenden Kündigungsrechts, wird die Bank Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag für die gesamte Dauer des Verzugs berechnen, wobei die anfallenden Zinsen entsprechend der Angaben im Gebührenverzeichnis und / oder anderer für die Dienstleistung und / oder das Produkt anwendbaren Vertragsunterlagen berechnet werden. Sollte keine Vertragsbestimmung vorliegen, werden die Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes berechnet. Zinskapitalisierung ist nicht gestattet.
Verzögerung. Die Verzögerung von Lieferung und Leistung aufgrund höherer Gewalt (Umweltkatastrophen etc.) oder aufgrund von Vorkommnissen, die nicht in der Verant- wortung der Firma Frey Orthopädie-Bedarf AG liegen (z.B. Streiks, Rohstoffknappheit, Mängel an Transport- mitteln etc.), berechtigen uns, auch verbindlich vereinbarte Liefertermine zu verschieben.