Auskunftspflichten der Käuferin/der Käufer Musterklauseln

Auskunftspflichten der Käuferin/der Käufer. Die Käuferin/der Käufer ist verpflichtet, bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungs- verzug, dem Verkäufer auf Verlangen richtig und vollständig Auskunft über seine Vermögenslage und seine Kreditwürdigkeit zu erteilen. Diese Verpflichtung der Käuferin/des Käufers umfasst nach des Verkäufers Xxxx die Vorlage betriebswirtschaftlicher Auswertungen, Steuererklärungen und Steuerbe- scheide einschließlich der Anlagen, des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-/Überschussrechnung etc.), des Lageberichts und etwaiger Testate, Vermögensaufstel- lung etc. die Käuferin/der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers im Fall des Satzes 1 auch verpflich- tet, Bank- und Steuerberatervollmachten zur Einholung von Bank- und steuerlichen bzw. betriebswirt- schaftlichen Auskünften nach dem Muster der Anlagen 4 / 5 zu erteilen.
Auskunftspflichten der Käuferin/der Käufer. Die Käuferin/der Käufer ist verpflichtet, bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, dem Verkäufer auf Verlangen richtig und vollständig Auskunft über seine Vermögenslage und seine Kreditwürdigkeit zu erteilen. Diese Verpflichtung der Käufe- rin/des Käufers umfasst nach des Verkäufers Xxxx die Vorlage betriebswirtschaftlicher Auswertungen, Steuererklärungen und Steuerbescheide einschließlich der Anlagen, des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-/Überschussrech- nung etc.), des Lageberichts und etwaiger Testate, Vermögensaufstellung etc. die Käu- ferin/der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers im Fall des Satzes 1 auch verpflichtet, Bank- und Steuerberatervollmachten zur Einholung von Bank- und steuerlichen bzw. be- triebswirtschaftlichen Auskünften nach dem Xxxxxx xxx Xxxxxxx 0 / 0 zu erteilen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.