Stundung Musterklauseln

Stundung. Sie können zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf Monate zinslos stunden. Voraussetzungen für die Stundung: - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. - Der Vertrag weist zu Beginn der Stundung mindestens einen Rückkaufswert (§ 23) in Höhe der zu stundenden Beiträge auf.
Stundung. Sie können für eine begrenzte Zeit die Zahlung Ihrer Beiträge aussetzen. Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit bestehen. Die nicht gezahlten Beiträge müssen Sie später nachzahlen.
Stundung. Auf Antrag kann Stundung der Zahlung nach den hierfür geltenden Bestimmungen (Lan- deshaushaltsordnung, Verwaltungsvorschriften und Erlasse) gewährt werden; ein An- spruch hierauf besteht nicht. Der Antrag muss vor Ablauf der Zahlungsfrist bei dem Ver- käufer eingegangen sein. Eine rückwirkende Stundungsgenehmigung wird nicht erteilt. Für die Dauer der Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem ab AZT jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB erhoben. Die Zinsen werden von dem auf den AZT folgenden Tag angerechnet. Zinsbeträge unter 10 € werden nicht erho- ben.
Stundung. 7.1 Treten nach der verbindlichen Anmeldung unvorhersehbare wichtige Gründe auf (Arbeitslosigkeit, Schwan- gerschaft etc.), so kann der Studierende eine zeitweise Stundung für maximal sechs nächstfällige Monats- gebühren beantragen. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich, wenn die Gründe weiterhin bestehen. 7.2 Der Studierende hat für die Zeit der Stundung Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu tragen. 7.3 Den Antrag hierzu muss der Studierende schriftlich bis einen Monat vor dem entsprechenden Fälligkeitstag stellen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Antrag der Triagon fristgemäß zugeht. 7.4 Dem Antrag wird entsprochen, wenn der Studierende die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ord- nungsgemäß geleistet hat und die Voraussetzungen der Stundung eingetreten sind. Gewährt die Triagon eine Stundung der Zahlungen, so ist der Studierende dennoch berechtigt, sein Studium ungehindert fortzu- setzen. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht jedoch nicht.
Stundung. Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz abgeschlossen, können Sie eine Stundung der Beiträge verlangen. Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen haben. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung um die ausstehenden Beiträge gekürzt. Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig. Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Deckungskapital des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge erreicht hat. Endet die Dauer der Stundung, können Sie wählen, wie Sie die gestun- deten Beiträge nachzahlen: • Sie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des vereinbarten Zeitraums der Stundung nach. • Sie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von 48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten nach. Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir sie Ihrem Vertrag. Dadurch reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags, während die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt. § 18 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police? (1) Bei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam- men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In der Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant. (2) Sie haben mit der „Start Police“ bereits ab Beginn der Versicherung den Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol- gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung. (3) Im Vergleich zu einem für die gesamte Vertragslaufzeit gleich blei- benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren Bei...
Stundung. Eine Forderung von mehr als 2.500 Euro kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Käufers bis zu drei Monate nach Ende der Zahlungsfrist gestundet werden. Stundungen erfol- gen vorbehaltlich eines jederzeitigen Widerrufs. Ein Anspruch auf Stundung besteht nicht. Der Stundungsantrag muss vor Ablauf der Zahlungsfrist bei ForstBW eingegangen sein. Die Stun- dung wird nur gegen ausreichende Sicherheitsleistung bewilligt und muss schriftlich vereinbart werden. Rückwirkende Stundungsgenehmigungen werden nicht erteilt. Für die Dauer der Stun- dung werden Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB erhoben.
Stundung. Stundungsanträge des Käufers müssen 5 Werktage vor Ablauf der Zahlungsfrist schriftlich bei dem jeweili- gen Forstamt eingegangen sein. Stundungen werden nur gegen Sicherheitsleistung gem. Ziffer 2.4 gewährt. Gestundete Forderungen sind mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB für die Zeit vom Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist bis einschließlich dem Zahlungstag zu verzinsen. Für jeden Zinstag eines Mo- nats ist der am Ersten dieses Monats geltende Basiszinssatz zugrunde zu legen. Stundungszinsen werden auf volle Euro aufgerundet.
Stundung. 1. Ab dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen einem Verkäufer und dem Händler kann der Händler den Stundungsantrag stellen, wenn der betreffende Verkäufer ihm diese Möglichkeit zuvor eingeräumt hat. Der Händler erhält in diesem Fall vorher eine E-Mail von dem betreffenden Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers, in der ihm die Bedingungen der Stundung (z.B. Stundungsgebühr, Stundungsperiode, ggf. die Bedingungen einer verlängerten Stundung) (im Folgenden „Stundungsbedingungen“) mitgeteilt werden. Mit Stellen des Stundungsantrages erklärt sich der Händler mit den ihm mitgeteilten Stundungsbedingungen einverstanden. Die Annahme oder Ablehnung des Stundungsantrages wird dem Händler durch den betreffenden Verkäufer über die Handelsplattform mitgeteilt (im Folgenden „Stundungsbestätigung“). 2. Für den Fall, dass ein Stundungsantrag gestellt und dieser durch den betreffenden Verkäufer angenommen wird, wird der betreffende Verkäufer dem Händler auch die Fälligkeit des Kaufpreises (einschließlich im Wege der Leistung von Abschlagszahlungen bei einer verlängerten Stundung) sowie sonstiger Gebühren in der Stundungsbestätigung mitteilen. Die Zahlung des Kaufpreises (einschließlich im Wege der Leistung von Abschlagszahlungen bei einer verlängerten Stundung) und der sonstigen Gebühren hat unverzüglich bei Fälligkeit durch Überweisung auf das in der Kaufbestätigung angegebene Konto zu erfolgen. Der Kaufpreis und die sonstigen Gebühren, zusammen mit den bis zum Tag der vollständigen Bezahlung dieser Beträge aufgelaufenen und noch ausstehenden Stundungsgebühren, bleiben aber jederzeit erfüllbar auch vor Ablauf der Stundungsperiode. Unmittelbar mit Ablauf der Stundungsdauer kommt der Händler nach § 286 BGB in Verzug. 3. Eine zwischen dem Händler und dem betreffenden Verkäufer vereinbarte Stundung steht unter folgenden alternativen auflösenden Bedingungen: a. das Fahrzeug wird vernichtet, total beschädigt oder kommt auf sonstige Weise abhanden; b. im Falle einer Überprüfung durch den betreffenden Verkäufer nach Abschnitt B Ziffer VIII Abs. 2 lit. c oder Ziffer IX Abs. 2 lit. c befindet sich das verkaufte Fahrzeug nicht auf dem Betriebsgrundstück bzw. mit Einverständnis des betreffenden Verkäufers gewählten sonstigem Bestimmungsort. Dies gilt nicht, wenn der Händler glaubhaft die vorübergehende Nutzung des verkauften Fahrzeugs für eine Probefahrt oder sonstige erforderliche Fahrt nachweisen kann; c. der Händler verstößt gegen eine für die Sicherung des Fahrzeugs wesentlich...
Stundung. Sie können für den Zeitraum von höchstens 18 Monaten eine Stundung Ihrer Beiträge unter Aufrechterhal- tung des vereinbarten Versicherungsschutzes schriftlich verlangen, sofern - das Deckungskapital des Vertrages bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge auf- weist, - zwischen dem Ende des Stundungszeitraums und dem Ende der Vertragslaufzeit noch mindestens 5 Jahre liegen und - der Vertrag nicht im Zahlungsverzug ist. Wir sind berechtigt, marktübliche Stundungszinsen zu erheben. Die gestundeten Beiträge einschließlich ggf. darauf entfallenden Stundungszinsen können Sie nach Ablauf des Stundungszeitraums in einem Bei- trag entrichten oder durch eine Vertragsänderung verrechnen, so dass keine Nachzahlung erforderlich ist. Falls jedoch die herabgesetzten Leistungen die beitragsfreien Mindestsummen unterschreiten, erlischt der Vertrag.
Stundung. Wenn die Versicherungsnehmer-Eigenschaft wegen Ende des Arbeitsverhält- nisses auf die versicherte Person übergegangen ist und diese den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortsetzt, gilt: Die versicherte Person kann zu jedem Monats- ersten in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf Monate zinslos stunden. Voraussetzungen für die Stundung: - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. - Der bei einer Kündigung auszahlbare Teil des Rückkaufswerts (§ 28) ist zu Beginn der Stundung mindestens so hoch wie die zu stundenden Beiträge.