Auslagen und Kosten Musterklauseln

Auslagen und Kosten. Der Auftraggeber trägt die notwendigen Aufwendungen (Auslagen und sonstige Kosten), die der Bank bei der Ausführung von Aufträgen durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Die Bank kann ersatzpflichtige Aufwendungen in Pauschalsätzen erheben.
Auslagen und Kosten. Der Auftraggeber trägt die notwendigen Aufwendungen (Auslagen und sonstige Kosten), die der Bank bei der Ausführung von Aufträgen durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Zu den notwendigen Aufwendungen gehören insbesondere auch Zahlungen, die die Bank für den Auftraggeber aufgrund der Regelungen zur Abwicklungsdisziplin in der Zentralverwah- rerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014, in Verbindung mit Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2018/1229 der Kommission) leistet (u. a. Zahlung etwaiger Geldbußen, Preisdiffe- renzen, Entschädigungen sowie Kosten des Eindeckungsgeschäftes einschließlich Sicher- heiten und Transaktionsgebühren des die Eindeckung vornehmenden Mittlers); hierfür kann die Bank einen Vorschuss vom Auftraggeber verlangen. Die Bank kann ersatzpflichtige Auf- wendungen in Pauschalsätzen erheben.
Auslagen und Kosten. Die Parteien kommen für ihre Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit oder neben der Vorbereitung und dem Abschluss jedes Vertrages anfallen, selbst auf.