Ausländische Studierende und Lehrkräfte Musterklauseln

Ausländische Studierende und Lehrkräfte. In Fächern, für die ausreichend qualifizierte internationale Bewerbungen vorliegen, strebt die HAW Hamburg an, die im Hochschulzulassungsgesetz genannte Auslän- derquote (15%) auszuschöpfen, sie sorgt mit ihrem Betreuungsangebot für die erfor- derlichen Rahmenbedingungen, damit die zugelassenen Studierenden erfolgreich zum Examen geführt werden können. Die HAW Hamburg wird (in Anlehnung an das zehn Jahre lang erfolgreich mit der Universität Hamburg und dem Studierendenwerk Hamburg durchgeführte „Hoch- schulübergreifende Projekt Interkulturelle Kompetenz für Studierende – HOPIKOS“) ein eigenes Programm realisieren. Etwa 120 interessierten Studierenden jährlich soll die Teilnahme ermöglicht werden. Die HAW Hamburg strebt einen Anteil des hauptamtlichen Lehrpersonals von 5% ausländischen Mitgliedern bis 2010 an. Die HAW Hamburg wird sich an der Vorbereitung und Durchführung einer jedes Se- mester anzubietenden hochschulübergreifenden Informationsveranstaltung zu aus- länderrechtlichen Fragen der Eingliederung von Hochschulabsolventinnen und - absolventen in den deutschen Arbeitsmarkt beteiligen. Im Rahmen der sich im Imp- lementierungsprozess befindlichen Alumni-Arbeit wird angestrebt, den Kontakt auch zu ausländischen Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss des Studiums aufrechtzuerhalten, sei es bei der Integration in den ausländischen Arbeitsmarkt oder im Rahmen von Regionalgruppen im Ausland.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. In Fächern, für die ausreichend qualifizierte internationale Bewerbungen vorliegen, strebt die Universität Hamburg eine Ausschöpfung der im Hochschulzulassungsge- setz genannten Ausländerquote (10%) an. Sie sorgt mit ihrem Betreuungsangebot für die erforderlichen Rahmenbedingungen, um zu gewährleisten, dass die zugelas- senen Studierenden erfolgreich zum Examen geführt werden können. Die Hochschule wird sich an der Vorbereitung und Durchführung einer jedes Semes- ter anzubietenden hochschulübergreifenden Informationsveranstaltung zu ausländer- rechtlichen Fragen der Eingliederung von Hochschulabsolventen in den deutschen Arbeitsmarkt beteiligen. 2009 findet die erste Informationsveranstaltung zu Arbeits- möglichkeiten für ausländische Hochschulabsolventen an der Universität Hamburg statt.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. In Fächern, für die ausreichend qualifizierte internationale Bewerbungen vorliegen, strebt die HCU an, die im Hochschulzulassungsgesetz genannte Ausländerquote (15%) auszuschöpfen. Um ihr Betreuungsangebot gezielt auf die Bedarfe der zuge- lassenen Studierenden ausrichten zu können, mit Blick darauf, dass diese erfolgreich zur Abschlussprüfung geführt werden können, ist geplant ▪ eine Umfrage- und HIS-basierte Bedarfsanalyse zu erstellen, ▪ semesterbegleitende Fachtutorien für ausländische Studierende einzurichten, ▪ das sprachliche und soziale Integrationsangebot auszubauen und entsprechend der Ergebnisse der Bedarfsanalyse zu optimieren. Die HCU beteiligt sich darüberhinaus an der Vorbereitung und Durchführung einer je- des Semester anzubietenden hochschulübergreifenden Informationsveranstaltung zu ausländerrechtlichen Fragen der Eingliederung von Hochschulabsolventinnen und - absolventen in den deutschen Arbeitsmarkt. Die HCU strebt einen Lehrkörperanteil von 5% ausländischen Mitgliedern bis 2010 an.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. In Fächern, für die ausreichend qualifizierte internationale Bewerbungen vorliegen, strebt die HFBK eine Ausschöpfung der im Hochschulzulassungsgesetz genannten Aus- länderquote (15%) an. Sie sorgt mit ihrem Betreuungsangebot für die erforderlichen Rahmenbedingungen, um zu gewährleisten, dass die zugelassenen Studierenden er- folgreich zum Examen geführt werden können. Die HFBK wird das Welcome Center unterstützen. Sie wird weiterhin im Rahmen des „Forum International“ regelmäßig Veranstaltungen durchführen, die die Integration und Information ausländischer Studierender fördern.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. Die HAW Hamburg verstärkt im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie ihre Bemü- hungen, ausländische Gastprofessorinnen und -professoren an der HAW Hamburg ein- zusetzen und weitet ihr englischsprachiges Lehrangebot aus. Darüber hinaus verstärkt die HAW Hamburg ihr Engagement zu Werbeaktivitäten im Ausland mit der Zielsetzung die HAW Hamburg stärker bekannt zu machen und die Attraktivität für ausländische Studierende zu verdeutlichen. Außerdem möchte sie die Zahl der Austauschstudieren- den steigern und zu einer gelebten Internationalität finden. Die HAW Hamburg wird das zum 1. April 2007 geplante Welcome Center dadurch un- terstützen, dass sie die Studierenden, die als Nutzer in Betracht kommen (Bildungsaus- länder-Studienanfänger), gezielt über dieses neue Betreuungsangebot informiert und die zuständigkeitshalber vom Welcome Center übermittelten Anfragen von potentiellen Neubürgern über das Studium an der HAW Hamburg zügig beantwortet. Die HAW Hamburg wird jährlich Mitteilung über die Anzahl der von ihr beschäftigten ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. Die TUHH und die BWF werden gemeinsam dafür Sorge tragen, dass über die bereits eingeleiteten Maßnahmen hinaus die Rahmenbedingungen für ausländische Studieren- de und Lehrkräfte nachhaltig verbessert werden. Die TUHH wird das zum 1. April 2007 geplante Welcome Center dadurch unterstützen, dass sie die Studierenden, die als Nutzer in Betracht kommen (Bildungsausländer- Studienanfänger), gezielt über dieses neue Betreuungsangebot informiert, und die zu- ständigkeitshalber vom Welcome Center übermittelten Anfragen von potentiellen Neu- bürgern über das Studium an der TUHH zügig beantwortet. Die TUHH wird im Rahmen ihres Jahresberichts Mitteilung über die Anzahl der von ihr beschäftigten ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen.

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  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Befristete Arbeitsverträge 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsge- setzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeits- verträgen zulässig. 2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Ren- tenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmit- telbar oder entsprechend gelten.

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