Ausländische Studierende und Lehrkräfte Musterklauseln

Ausländische Studierende und Lehrkräfte. In Fächern, für die ausreichend qualifizierte internationale Bewerbungen vorliegen, strebt die HAW Hamburg an, die im Hochschulzulassungsgesetz genannte Auslän- derquote (15%) auszuschöpfen, sie sorgt mit ihrem Betreuungsangebot für die erfor- derlichen Rahmenbedingungen, damit die zugelassenen Studierenden erfolgreich zum Examen geführt werden können. Die HAW Hamburg wird (in Anlehnung an das zehn Jahre lang erfolgreich mit der Universität Hamburg und dem Studierendenwerk Hamburg durchgeführte „Hoch- schulübergreifende Projekt Interkulturelle Kompetenz für Studierende – HOPIKOS“) ein eigenes Programm realisieren. Etwa 120 interessierten Studierenden jährlich soll die Teilnahme ermöglicht werden. Die HAW Hamburg strebt einen Anteil des hauptamtlichen Lehrpersonals von 5% ausländischen Mitgliedern bis 2010 an. Die HAW Hamburg wird sich an der Vorbereitung und Durchführung einer jedes Se- mester anzubietenden hochschulübergreifenden Informationsveranstaltung zu aus- länderrechtlichen Fragen der Eingliederung von Hochschulabsolventinnen und - absolventen in den deutschen Arbeitsmarkt beteiligen. Im Rahmen der sich im Imp- lementierungsprozess befindlichen Alumni-Arbeit wird angestrebt, den Kontakt auch zu ausländischen Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss des Studiums aufrechtzuerhalten, sei es bei der Integration in den ausländischen Arbeitsmarkt oder im Rahmen von Regionalgruppen im Ausland.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. In Fächern, für die ausreichend qualifizierte internationale Bewerbungen vorliegen, strebt die HFBK eine Ausschöpfung der im Hochschulzulassungsgesetz genannten Aus- länderquote (15%) an. Sie sorgt mit ihrem Betreuungsangebot für die erforderlichen Rahmenbedingungen, um zu gewährleisten, dass die zugelassenen Studierenden er- folgreich zum Examen geführt werden können. Die HFBK wird das Welcome Center unterstützen. Sie wird weiterhin im Rahmen des „Forum International“ regelmäßig Veranstaltungen durchführen, die die Integration und Information ausländischer Studierender fördern.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. In Fächern, für die ausreichend qualifizierte internationale Bewerbungen vorliegen, strebt die HCU an, die im Hochschulzulassungsgesetz genannte Ausländerquote (15%) auszuschöpfen. Um ihr Betreuungsangebot gezielt auf die Bedarfe der zuge- lassenen Studierenden ausrichten zu können, mit Blick darauf, dass diese erfolgreich zur Abschlussprüfung geführt werden können, ist geplant ▪ eine Umfrage- und HIS-basierte Bedarfsanalyse zu erstellen, ▪ semesterbegleitende Fachtutorien für ausländische Studierende einzurichten, ▪ das sprachliche und soziale Integrationsangebot auszubauen und entsprechend der Ergebnisse der Bedarfsanalyse zu optimieren. Die HCU beteiligt sich darüberhinaus an der Vorbereitung und Durchführung einer je- des Semester anzubietenden hochschulübergreifenden Informationsveranstaltung zu ausländerrechtlichen Fragen der Eingliederung von Hochschulabsolventinnen und - absolventen in den deutschen Arbeitsmarkt. Die HCU strebt einen Lehrkörperanteil von 5% ausländischen Mitgliedern bis 2010 an.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. In Fächern, für die ausreichend qualifizierte internationale Bewerbungen vorliegen, strebt die Universität Hamburg eine Ausschöpfung der im Hochschulzulassungsge- setz genannten Ausländerquote (10%) an. Sie sorgt mit ihrem Betreuungsangebot für die erforderlichen Rahmenbedingungen, um zu gewährleisten, dass die zugelas- senen Studierenden erfolgreich zum Examen geführt werden können. Die Hochschule wird sich an der Vorbereitung und Durchführung einer jedes Semes- ter anzubietenden hochschulübergreifenden Informationsveranstaltung zu ausländer- rechtlichen Fragen der Eingliederung von Hochschulabsolventen in den deutschen Arbeitsmarkt beteiligen. 2009 findet die erste Informationsveranstaltung zu Arbeits- möglichkeiten für ausländische Hochschulabsolventen an der Universität Hamburg statt.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. Die HAW Hamburg verstärkt im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie ihre Bemü- hungen, ausländische Gastprofessorinnen und -professoren an der HAW Hamburg ein- zusetzen und weitet ihr englischsprachiges Lehrangebot aus. Darüber hinaus verstärkt die HAW Hamburg ihr Engagement zu Werbeaktivitäten im Ausland mit der Zielsetzung die HAW Hamburg stärker bekannt zu machen und die Attraktivität für ausländische Studierende zu verdeutlichen. Außerdem möchte sie die Zahl der Austauschstudieren- den steigern und zu einer gelebten Internationalität finden. Die HAW Hamburg wird das zum 1. April 2007 geplante Welcome Center dadurch un- terstützen, dass sie die Studierenden, die als Nutzer in Betracht kommen (Bildungsaus- länder-Studienanfänger), gezielt über dieses neue Betreuungsangebot informiert und die zuständigkeitshalber vom Welcome Center übermittelten Anfragen von potentiellen Neubürgern über das Studium an der HAW Hamburg zügig beantwortet. Die HAW Hamburg wird jährlich Mitteilung über die Anzahl der von ihr beschäftigten ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen.
Ausländische Studierende und Lehrkräfte. Die TUHH und die BWF werden gemeinsam dafür Sorge tragen, dass über die bereits eingeleiteten Maßnahmen hinaus die Rahmenbedingungen für ausländische Studieren- de und Lehrkräfte nachhaltig verbessert werden. Die TUHH wird das zum 1. April 2007 geplante Welcome Center dadurch unterstützen, dass sie die Studierenden, die als Nutzer in Betracht kommen (Bildungsausländer- Studienanfänger), gezielt über dieses neue Betreuungsangebot informiert, und die zu- ständigkeitshalber vom Welcome Center übermittelten Anfragen von potentiellen Neu- bürgern über das Studium an der TUHH zügig beantwortet. Die TUHH wird im Rahmen ihres Jahresberichts Mitteilung über die Anzahl der von ihr beschäftigten ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.