Auslösung Musterklauseln

Auslösung. Die Auslösung beträgt für jeden Kalendertag 34,50 €.
Auslösung. 1. Die Höhe der Auslösung beträgt das Dreifache des für die Arbeitsstelle gültigen Stundenlohns der Beschäftigten.
Auslösung. Zur Abgeltung der Kosten, die unserem Personal durch den Serviceaufenthalt und während der Reisetage entstehen, zahlen Sie die jeweils gültige Auslösung pro Abwesenheitstag von unserem Firmensitz. Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit ist die Auslösung für längstens 14 Kalendertage weiter zu zahlen. Ist mit der Arbeitsunfähigkeit ein Krankenhausaufenthalt verbunden, so sind nur 30 % der Auslösung zu zahlen.
Auslösung. 4.1. Für Verpflegung und Unterkunft wird für jeden Kalendertag der Abwesenheit von unserem Werk, einschließlich Sonn- und Feiertage, eine Auslösung in Rechnung gestellt. (Siehe Anhang).
Auslösung a) Kurzzeit-Montage Dauer in Stunden: mind. 8 bis 14 € 6,00 mind. 14 bis 24 € 12,00 Übersteigt der Zeitaufwand 24 Stunden, gilt der Satz für Langzeit-Montage.
Auslösung. Als Auslösung werden die Beträge bezeichnet, die ein Arbeitgeber steuerfrei seinem Arbeitnehmer ersetzen kann, wenn dem Arbeitnehmer durch seine Arbeitstätigkeit Mehraufwendungen entstehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit anerkannt ist, was bei Zeitar- beitnehmern der Fall ist. Als Mehraufwendungen kommen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten in Betracht.
Auslösung. 4.1.1 Der Arbeitnehmer, der auf einer Bau- oder Arbeitsstelle tätig ist, die mehr als 65 Kilometer vom Betrieb entfernt ist (auswärtige Baustelle), und dem die tägliche Rückkehr zur Wohnung (Erstwohnung) nicht zuzumuten ist, hat für jeden Kalendertag, an dem die getrennte Haushaltsführung hierdurch verursacht ist, Anspruch auf eine Auslösung.
Auslösung. Für jede angefangene Arbeits-, Reise- oder Wartestunde wird der jeweils geltende Auslösungssatz berechnet.