Ausschluss der Garantie Musterklauseln

Ausschluss der Garantie. Natürlicher Verschleiss, d. h. gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des Fahrzeugs, die nicht durch Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit verursacht worden sind, und Folgeschäden, die auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Ausschluss der Garantie. 13.1 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt (gemäss Ziff. 6.4), Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner Nicht- beachtung unserer technischen Richtlinien über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie unsachgemässer Arbeit an- derer. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartung an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen, Befeuchter oder Schäden durch Wassereinwirkung entstehen. 13.2 Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die einem natürli- chen Verschleiss unterliegen (z.B. Ölbrenndüsen, Dichtungen, Stopfbüch- sen usw.), ebenso Betriebsstoffe. 13.3 Im weiteren sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeig- nete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner Schäden, die durch unsach- gemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden. Die Ga- rantie gilt nicht bei periodisch oder längerdauernder Entleerung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf, Zugabe von Stoffen zum Heizungswasser, welche auf Stahl oder Dichtungsmaterial aggressiv wirken können oder andern Anlageteilen und bei zeitweiser oder ständiger Sauerstoffeinschleppung. 13.4 Jede Garantie unserer Firma entfällt: 13.4.1 Wenn ohne Einverständnis unserer Firma an der gelieferten Anlage oder Ware irgendwelche Änderungen oder Eingriffe vorgenommen wurden. 13.4.2 Wenn die Anlage oder Ware im provisorischen Montagezustand auf Wunsch des Kunden oder der Bauleitung in Betrieb gesetzt wird oder wenn die elektrische Verdrahtung zum Brenner und den Steuerapparaten nur pro- visorisch installiert ist. 13.4.3 Wenn der Heizraum und die Schaltapparate nicht verschlossen sind und somit unbefugten Drittpersonen der Zutritt frei ist. 13.4.4 Wenn Schäden entstehen infolge unfachgemässer Einbetonierung von Öl- leitungen. 13.4.5 Für Schäden, die auf ungenügende Kaminanlagen, zum Beispiel auf man- gelhafte Isolation, zurückzuführen sind. 13.4.6 Wenn durch den Elektriker oder andere Personen in Abwesenheit unserer Monteure Brenner, Pumpen usw. auch nur versuchsweise in Betrieb ge- nommen werden. 13.4.7 Wenn die neumontierte Anlage bzw. ...
Ausschluss der Garantie. 14.1 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner Nicht- beachtung der technischen Richtlinien des Lieferanten über Projek- tierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie un- sachgemässe Arbeit anderer. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartung an Ventilatoren, Motoren, Kom- pressoren, Pumpen, Befeuchtern oder Schäden durch Wassereinwir- kung entstehen. 14.2 Im weiteren sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, insbeson- dere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlos- sen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektro- lytische Einflüsse usw. verursacht werden. Die Garantie gilt nicht bei periodisch oder längerdauernder Entlee- rung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf, Zugabe von Stoffen zum Heizungswasser, welche auf Stahl oder Dichtungsmaterial aggressiv wirken können, übermässige Schlammablagerung in den Heizkör- pern oder andern Anlageteilen und bei zeitweiser oder ständiger Sauerstoffeinschleppung in die Anlage.
Ausschluss der Garantie. 14.1 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner Nichtbeachtung der technischen Richtlinien des Lieferanten über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie unsachgemässe Arbeit anderer. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartung an Ventilatoren, Motoren, Kom- pressoren, Pumpen, Befeuchter oder Schäden durch Wassereinwir- kung entstehen. 14.2 Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Ölbrennerdüsen, Dich- tungen, Stopfbüchsen usw.), ebenso Betriebsstoffe (z.B. Kältemittel usw.). 14.3 Im weitern sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, insbeson- dere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlos- sen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektro- lytische Einflüsse usw. verursacht werden sowie1 ............................................................................................................... ............................................................................................................... Die Garantie gilt nicht bei periodisch oder längerdauernder Entleerung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf, Zugabe von Stoffen zum Heizungswasser, welche auf Stahl oder Dichtungsmaterial aggressiv wirken können, übermässige Schlammablagerung in den Heizkörpern oder andern Anlageteilen und bei zeitweiser oder ständiger Sauerstoffeinschleppung in die Anlage.
Ausschluss der Garantie. Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden: 4.1 Wenn die für Deutschland gültigen RHEINZINK-Pla- nungs- und Montageempfehlungen oder die Lager- und Transporthinweise für das Vertriebsgebiet Deutschland nicht eingehalten wurden. Oder wenn bei Einbau, Behandlung und Wartung in anderer Weise unsachgemäß mit dem Werk- stoff umgegangen wurde. 4.2 Wenn sie geringe Farbabweichungen des natürlichen Werkstoffes RHEINZINK-prePATINA® betreffen. Diese kön- nen beruhen auf: unterschiedlichen Produktchargen der ge- lieferten Einzelteile, äußeren Einflüssen nach der Montage – insbesondere Umwelteinflüssen oder Einflüssen bauphysi- kalischer Art. Auch während der Patinabildung kann es zu standortbezogenen Umwelteinflüssen, die einen Einfluss auf die Oberflächenerscheinung haben, kommen. Diese Ober- flächenveränderungen sind völlig natürlich und charakte- ristisch für natürliche Materialoberflächen und somit nicht Gegenstand dieser Garantievereinbarung. 4.3 Wenn das durch die RHEINZINK GmbH & Co. KG ge- lieferte Produkt durch Handlungen Dritter oder den Einfluss höherer Gewalt beschädigt oder zerstört wird. 4.4 Wenn sie die Folgeschäden eines Materialfehlers am Material RHEIN ZINK-prePATINA® betreffen. 4.5 Wenn sie Kombinationsprodukte betreffen, bei denen das RHEINZINK-Material mit anderen Produkten verklebt oder an- derweitig verbunden ist, wie z. B. unsere Bewegungsausglei- cher. Hier gilt die gesetzliche Produkthaftungsregelung. 4.6 Wenn Komponenten verwendet wurden, die nicht zum RHEINZINK-Dachentwässerungssystem gehören. 4.7 Diese Garantievereinbarung beinhaltet Aussagen und Lieferumfang von und zu Produkten aus dem Vertriebsgebiet Deutschland und kann somit nicht auf RHEINZINK Produkte mit anderer Herkunft übertragen werden.
Ausschluss der Garantie. Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen, a.) wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden ist, b.) wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.Ä.) beschädigt oder zerstört wurde, c.) wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen, d.) wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind, e.) wenn das Gerät durch hierfür nicht von devolo beauftragte Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde, f.) wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist, g.) wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b) gemeldet worden ist.
Ausschluss der Garantie. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN UND TESTVERSIONEN WERDEN OHNE JEGLICHE BEDINGUNG ODER GARANTIE BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIE FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND. DIE GARANTIEN UND DIE HAFTUNG VON HYBRID, DIE IN DIESEM VERTRAG BESCHRIEBEN WERDEN, SIND DIE AUSSCHLIESSLICHEN VERPFLICHTUNGEN VON HYBRID UND DIE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN. SIE ERSETZEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN. KEINE ANDEREN GARANTIEN, RECHTSMITTEL, VERPFLICHTUNGEN, HAFTUNGEN, RECHTE ODER ANSPRÜCHE, OB AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, WERDEN VON HYBRID ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE, DASS DIE SOFTWARE FEHLER- ODER BUGFREI IST. ES WIRD KEINE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GARANTIE ÜBERNOMMEN, ES SEI DENN, SIE IST IN DIESEM VERTRAG ENTHALTEN. HYBRID LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GARANTIE FÜR DAS EIGENTUM, DIE HANDELSÜBLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AB (UND DER KUNDE ERKENNT AN, DASS ER DIESE GARANTIE ABLEHNT). SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON HYBRID AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ODER EINER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS BESCHAFFTEN SOFTWARE, UNABHÄNGIG VON DER RECHTSTHEORIE UND FÜR ALLE ANSPRÜCHE INSGESAMT, IN KEINEM FALL DEN PREIS, DEN DER KUNDE IM RAHMEN DES VERTRAGS WÄHREND DES ZEITRAUMS VON ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ERSTEN ANLASS ZUR HAFTUNG GAB, AN HYBRID GEZAHLT HAT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET HYBRID, UNABHÄNGIG VON DER RECHTSTHEORIE, IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, WIE Z.B., ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE EINSPARUNGEN, DATENVERLUSTE, SCHÄDEN DURCH GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER ANDERE ANSPRÜCHE DRITTER, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN, SELBST WENN EIN VERTRETER VON HYBRID ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN INFORMIERT WURDE.
Ausschluss der Garantie. Ausgenommen von der Garantie sind insbesondere 1. Mängel, die auf Lagerungs­ oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, insbesondere wenn der Kunde die Betriebs­ und Wartungsanweisungen von Vorwerk bzw. des Betriebshandbuches nicht befolgt; 2. Mängel, bei technischen Eingriffen durch nicht von Vorwerk autorisierte Personen; 3. Mängel, bei Verwendung von nicht originalen Vorwerk­ Artikeln (Verbrauchsmaterialien, Zubehör); 4. Mängel, die die ordnungsgemäße Funktion nicht beeinträchtigen („Schönheitsfehler“); 5. Mängel, die durch den Einfluss höherer Gewalt oder Vorvertragliche Informationspflichten zum Thermomix® TM6 soweit diese nicht bereits der Vorderseite des Bestellscheins entnommen werden können: 4. Die Daten bleiben bis zum Ende der Kundenbeziehung gespeichert, jedenfalls aber solange es gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder solange es die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erfordern. 5. Datenschutzrechtliche Einwilligungen in die Verarbei­ tung der personenbezogenen Daten der Kunden bleiben von den in den vorstehenden Punkten 1 bis 2 darge­ stellten Verarbeitungen unberührt. 6. Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Wider­ spruches gegen die Verarbeitung, Datenübertrag­ barkeit, Widerruf von Einwilligungen und Beschwerde an die Österreichische Datenschutzbehörde (Barichgasse 40–42, 1030 Wien, Telefon: +00 0000000, E­Mail: xxx@xxx.xx.xx). 7. Weiterführende Informationen zu Datenverarbeitungen von Vorwerk auf der Datenschutzerklärung von Vorwerk xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xx/x/xxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx • Der Thermomix® TM6 stellt die Verbindung her mit dem Thermomix® Rezept­Portal Cookidoo®, das von Vorwerk International & Co. KmG (Schweiz) betrieben wird. durch Umwelteinflüsse (z. X. Xxxxxxxxxxx, u. ä.) ent­ standen sind;
Ausschluss der Garantie. Die Vertragsübliche Garantie deckt Schäden, die während des Transports geschehen oder äußerliche Nichtkonformitäten, die nicht der La Nordica S.P.A durch den offiziellen Verkäufer innerhalb von 8 Tagen ab dem Empfangsdatum des Produkts selbst gemeldet werden, nicht. Darüber hinaus wird die vorliegende Vertragsübliche Garantie ausgeschlossen, wenn: 6.1. Externe Ursachen auftreten
Ausschluss der Garantie. Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde, wenn die Alarmanlage durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde, wenn die Alarmanlage unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen, wenn die Alarmanlage nicht bestimmungsgemäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde, wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung aufgetreten sind, wenn die Alarmanlage durch hierfür nicht von PRM beauftragte Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde, wenn die Alarmanlage mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.