Verschleißteile Musterklauseln

Verschleißteile. Der Verschleiß des Produkts durch seinen normalen Gebrauch gilt nicht als Produktmangel. Das bedeutet, dass bestimmte Bauteile an dem Produkt eine Funktions- bzw. Nutzungsdauer haben können, die unterhalb der Garantiefrist für das Gesamtgerät liegen kann. Von der Qualitätsgarantie ausgeschlossen ist der Verschleiß eines Artikels und der Teile, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen und sich aus der Lebensdauer des Teils selbst ergeben. Verschleißteile und verschleißbehaftete Bauteile sind insbesondere Teile, die in direktem Kontakt mit Feuer stehen, wie z. B.: - sämtliche feuerberührten Teile der Brennraumausmauerung – Schamotte, Vermiculit, Betonsteine und andere Auskleidungen - alle Dichtungen jeglicher Art - Roste, Anschläge, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder anderen Materialien - Bedienelemente wie Türgriffe, Schiebergriffe, Luftregler, Schieber oder Schieberventile, Gitterrostbedienungen, Gitterrostspannstangen oder andere bewegliche Elemente, mechanisch belastete Torsions- und Zugfedern (oder andere Elemente) - Hochschiebemechanik – bei Nichtbeachtung der Installationsvorschriften oder bei Überhitzung von Umlenkrollen, Laufschienen und Lagern. - Oberflächenbehandlung des Produktes und Lackverfärbung durch thermische Belastung oder Überbeanspruchung des Produktes. - Glas, Glaskeramik, Glasdekorelemente, dekorativer Glasdruck (oder andere Elemente) - optische Oberflächenveränderungen und Verfärbungen von Glas, Glaskeramik durch unter- schiedliche thermische Belastungen, verursacht durch Flammen oder Turbulenzen der Luft oder Gasströmung. Russfahnen, Eintrübungen oder angesinterte Flugasche an der Glas- und Glaskeramikoberfläche sind keine Mängel.
Verschleißteile. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
Verschleißteile. Die Mietsache wird einschließlich eines Satzes der in der aktuellen Produktbeschreibung vorgesehe- nen Standardverschleißteile und -zubehör geliefert. Sämtliche Verschleißteile, insbesondere die ver- wendeten Bürsten befinden sich in gebrauchsfähigem Zustand. Sollten diese bei Rückgabe nicht mehr weiter verwendbar sein, ist der Mieter zum Kostenersatz in Höhe des Neuwerts verpflichtet.
Verschleißteile. 4.8.1. Sofern in den Besonderen Bedingungen, in Anlage 1 und/oder in den Spezifischen Bedingungen keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, fällt der Austausch der Verschleißteile gemäß Dokumentation unter die ausschließliche Verantwortung des Kunden und ist nicht in den Services enthalten. Daher ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Verschleißteile gemäß Herstellerangaben und von entsprechend geschulten Personen gewartet und ausgetauscht werden. Der Austausch dieser Verschleißteile wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Qualität und Sicherheit des Xxxxxx nicht beeinträchtigt werden. 4.8.2. Der Kunde kann von GEHC verlangen, mit dem Austausch der Verschleißteile zur gegebenen Zeit als Zusatzleistung fortzufahren, zu den zu dieser Zeit geltenden Standardpreisen von GEHC. 4.8.3. Nichtsdestotrotz wird in dem Fall, dass (i) der Kunde nachweist, dass er die Empfehlungen, die in der Dokumentation des entsprechenden Xxxxxx hinsichtlich des proaktiven Austausches der Verschleißteile angegeben sind, strikt eingehalten hat und trotz dieser strikten Einhaltung der Dokumentation (ii) die Reparatur aufgrund eines Defekts oder einer Fehlfunktion der Verschleißteile erforderlich ist, davon ausgegangen, dass der Austausch der Verschleißteile gemäß den Bedingungen in Abschnitt 4.7 dieser Vereinbarung zu Ersatzteilen und Sonderteilen Bestandteil der entsprechenden Reparatur ist und somit dem Kunden keine zusätzlichen Kosten auferlegt werden.
Verschleißteile. Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt GEHC die Verschleißteile im Rahmen der Vorbeugenden Wartung. Sonderteile: Batterien Gemäß der Anwendung des Abschnitts 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Teile als Zubehör oder ausgeschlossene Teile:  EKG-Kabel, Elektroden;  Kalibrierungswerkzeug;  Drucker, selbst wenn mit dem Gerät verbunden, sofern nicht anders in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Verschleißteile. Von der Vertragsüblichen Garantie sind diejenigen Teile ausgeschlossen, die in Folge des normalen Gebrauchs dem Verschleiß unterliegen, wie z.B.: - Glas und Verkleidungen, die die äußeren Teile bilden (Bsp: Lackiertes, Verchromtes, Majolika-Details, etc...) - Dichtungen; - Gitter aus Gusseisen; - Griffe und/oder Drehknöpfe, - Lampen und/oder Kontrollleuchten; - alle aus dem Feuerraum oder Brennfeld herausnehmbaren Teile; - Kohlenbecken, Flammenverteiler, feuerfeste Materialien (Bsp: Nordiker, Extra-ker, etc…).
Verschleißteile. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung für Verschleißteile besteht nicht.
Verschleißteile. Der mit dem Holz tanzt Telefon : 06438 / 710 380 Bankverbindung: Xxxxxx Xxxxxx Telefax : 06438 / 710 381 ???? Xxx xxx Xxxxxx 0 E-Mail: xxxx@xxx-xxx-xxx-xxxx-xxxxx.xx BLZ ??? 38279 Sehlde Internet: xxx.xxx-xxx-xxx-xxxx-xxxxx.xx Konto-Nr. ???? Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

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  • Verschwiegenheit Der Personaldienstleister sowie der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Verschiedenes 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden. 12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. 12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

  • Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater angelegte und geführte – Handakte genommen wird.

  • Umtausch von Anteilen Sofern unterschiedliche Anteilsklassen angeboten werden, kann ein Umtausch von Anteilen einer Anteilsklasse in Anteile einer anderen Anteilsklasse erfolgen. Für den Umtausch innerhalb eines OGAW wird keine Umtauschgebühr erhoben. Falls ein Umtausch von Anteilen für Anteilsklassen nicht möglich ist, wird dies für die betroffene Anteilsklasse in Anhang A „Fonds im Überblick“ erwähnt. Ein Umtausch von Anteilen in eine andere Anteilklasse ist lediglich möglich sofern der Anleger die Bedingungen für den Direkterwerb von Anteilen der jeweiligen Anteilklasse erfüllt. Falls ein Umtausch von Anteilen für bestimmte Anteilsklassen nicht möglich ist, wird dies für die betroffene Anteilsklasse in dem fondsspezifischen Anhang A „Fonds im Überblick“ erwähnt. Die Anzahl der Anteile, in die der Anleger seinen Bestand umtauschen möchte, wird nach folgender Formel berechnet: A = Anzahl der Anteile der allfälligen Anteilsklasse, in welche umgetauscht werden soll B = Anzahl der Anteile der allfälligen Anteilsklasse, von wo aus der Umtausch vollzogen werden soll C = Nettoinventarwert oder Rücknahmepreis der zum Umtausch vorgelegten Anteile D = Devisenwechselkurs zwischen allfälliger Anteilsklassen. Wenn beide Anteilsklassen in der gleichen Rechnungswährung bewertet werden, beträgt dieser Koeffizient 1. E = Nettoinventarwert der Anteile der allfälligen Anteilsklasse, in welche der Wechsel zu erfolgen hat, zuzüglich Steuern, Gebühren oder sonstiger Abgaben Fallweise können bei einem Anteilsklassenwechsel in einzelnen Ländern Abgaben, Steuern und Stempelgebühren anfallen. Die Verwaltungsgesellschaft kann für eine Anteilsklasse jederzeit einen Umtauschantrag zurückweisen, wenn dies im Interesse der Verwaltungsgesellschaft oder im Interesse der Anleger geboten erscheint, insbesondere wenn: 1) ein Verdachtsfall besteht, dass durch den jeweiligen Anleger mit dem Erwerb der Anteile „Market Timing“, „Late-Trading“ oder sonstige Markttechniken betrieben werden, die der Gesamtheit der Anleger schaden können, 2) der Anleger nicht die Bedingungen für einen Erwerb der Anteile erfüllt, oder 3) die Anteile in einem Staat vertrieben, in dem der OGAW zum Vertrieb nicht zugelassen ist oder von einer Person erworben worden sind, für die der Erwerb der Anteile nicht gestattet ist. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass der Umtausch von Anteilen auf der Grundlage eines dem Anleger zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags unbekannten Nettoinventarwertes pro Anteil abgerechnet wird (forward pricing). Der Umtausch von Fondsanteilen kann in Anwendungsfällen von Art. 12 eingestellt werden.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Nachtarbeit Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent.

  • Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 2 / Ausfertigung für Ausbildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s