Ausschluss der Kartenakzeptanz. Der Vertragspartner darf die Karte nicht akzeptieren für – Transaktionen bei welchen die Waren und/oder Dienstleistungen nicht vom Vertragspartner, sondern von einem Dritten angeboten respektive erbracht werden (Sub-Acquiring Verbot); – Transaktionen, die nicht den vereinbarten Branchenkategorien entspre- chen; die Abwicklung von Transaktionen ausserhalb der in den Vertrags- modulen vereinbarten Branchenkategorien bedarf des Abschlusses eines zusätzlichen Vertragsmoduls; – Transaktionen, die in seinem Land, am Empfangsort und/oder nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber anwendbaren Recht widerrechtlich oder sittenwidrig sind oder einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, über welche der Vertragspartner nicht verfügt; – Transaktionen, die den Branchenkategorien «Adult Entertainment» (Pornographie, Erotik, Erwachsenenunterhaltung), Tabak, Pharma, Spiel und Wette oder Auktionen zugeordnet werden; für die Abwick- lung von Transaktionen dieser Branchenkategorien bedarf es einer Zusatzvereinbarung; – Transaktionen, die dem Laden anderer Zahlungsmittel (z.B. Prepaid- Karten, Gutscheinkarten oder E-Wallet-Lösungen) dienen; für die Abwicklung dieser Transaktionen bedarf es einer Zusatzvereinbarung.
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Ausschluss der Kartenakzeptanz. Der Vertragspartner darf die Karte nicht akzeptieren für – Transaktionen bei welchen die Waren und/oder Dienstleistungen nicht vom Vertragspartner, sondern von einem Dritten angeboten respektive erbracht werden (Sub-Acquiring Verbot); – Transaktionen, die nicht den vereinbarten Branchenkategorien entspre- chen; die Abwicklung von Transaktionen ausserhalb der in den Vertrags- modulen vereinbarten Branchenkategorien bedarf des Abschlusses eines zusätzlichen Vertragsmoduls; – Transaktionen, die in seinem Land, am Empfangsort und/oder nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber anwendbaren Recht widerrechtlich oder sittenwidrig sind oder einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, über welche der Vertragspartner nicht verfügt; – Transaktionen, die nicht den vereinbarten Branchenkategorien entspre- chen; die Abwicklung von Transaktionen ausserhalb der in den Ver- tragsmodulen vereinbarten Branchenkategorien bedarf des Abschlus- ses eines zusätzlichen Vertragsmoduls; – Transaktionen, die den Branchenkategorien «Adult Entertainment» (Pornographie, Erotik, Erwachsenenunterhaltung), Tabak, Pharma, Spiel und Wette oder Auktionen zugeordnet werden; für die Abwick- lung von Transaktionen dieser Branchenkategorien bedarf es einer Zusatzvereinbarung; – Transaktionen, die dem Laden anderer Zahlungsmittel (z.B. Prepaid- Karten, Gutscheinkarten oder E-WalleteWallet-Lösungen) dienen; für die Abwicklung Ab- wicklung dieser Transaktionen bedarf es einer Zusatzvereinbarung.
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Ausschluss der Kartenakzeptanz. Der Vertragspartner darf die Karte nicht akzeptieren für – Transaktionen bei welchen die Waren und/oder Dienstleistungen nicht vom Vertragspartner, sondern von einem Dritten angeboten respektive erbracht werden (Sub-Acquiring Verbot); – Transaktionen, die nicht den vereinbarten Branchenkategorien entspre- chen; die Abwicklung von Transaktionen ausserhalb der in den Vertrags- modulen vereinbarten Branchenkategorien bedarf des Abschlusses eines zusätzlichen Vertragsmoduls; – Transaktionen, die in seinem Land, am Empfangsort und/oder nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber anwendbaren Recht widerrechtlich oder sittenwidrig sind oder einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, über welche der Vertragspartner nicht verfügt; – Transaktionen, die nicht den vereinbarten Branchenkategorien entspre- chen; die Abwicklung von Transaktionen ausserhalb der in den Ver- tragsmodulen vereinbarten Branchenkategorien bedarf des Abschlus- ses eines zusätzlichen Vertragsmoduls; – Transaktionen, die den Branchenkategorien «Adult Entertainment» (Pornographie, Erotik, Erwachsenenunterhaltung), Tabak, Pharma, Spiel und Wette oder Auktionen zugeordnet werden; für die Abwick- lung von Transaktionen dieser Branchenkategorien bedarf es einer Zusatzvereinbarung; – Transaktionen, die dem Laden anderer Zahlungsmittel (z.B. Prepaid- Karten, Gutscheinkarten oder E-Wallet-Lösungen) dienen; für die Abwicklung Ab- wicklung dieser Transaktionen bedarf es einer Zusatzvereinbarung.
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Ausschluss der Kartenakzeptanz. Der Vertragspartner darf die Karte nicht akzeptieren für – • Transaktionen bei welchen die Waren und/oder Dienstleistungen nicht vom Vertragspartner, sondern von einem Dritten angeboten respektive erbracht werden (Sub-Acquiring Verbot); – • Transaktionen, die nicht den vereinbarten Branchenkategorien entspre- chenentsprechen; die Abwicklung von Transaktionen ausserhalb der in den Vertrags- modulen vereinbarten Vertragsmodulen ver- einbarten Branchenkategorien bedarf des Abschlusses eines zusätzlichen VertragsmodulsVer- tragsmoduls; – • Transaktionen, die in seinem Land, am Empfangsort und/oder nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber anwendbaren Recht widerrechtlich oder sittenwidrig sind oder einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, über welche wel- che der Vertragspartner nicht verfügt; – • Transaktionen, die den Branchenkategorien «„Adult Entertainment» “ (PornographiePornogra- phie, Erotik, Erwachsenenunterhaltung), Tabak, Pharma, Spiel und Wette oder Auktionen zugeordnet werden; für die Abwick- lung Abwicklung von Transaktionen dieser Branchenkategorien bedarf es einer Zusatzvereinbarung; – • Transaktionen, die dem Laden anderer Zahlungsmittel (z.B. Prepaid- Prepaid-Karten, Gutscheinkarten oder E-Wallet-Lösungen) dienen; für die Abwicklung dieser Transaktionen bedarf es einer Zusatzvereinbarung.
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