Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter anzumelden. Die Anmeldung der Ansprüche sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Teilnehmende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Wurden Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die KMS die Ansprüche schriftlich zurückweist.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter anzumelden. Die Anmeldung der Ansprüche sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgenuns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend gemacht werdenmachen, wenn der/die Teilnehmende Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden istverhindert waren. Die In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reisein zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem TagTage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Wurden Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die KMS wir die Ansprüche schriftlich zurückweistzurückweisen.
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Samples: Reisevertrag
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener vorgese- hener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter anzumelden. Die Anmeldung der Ansprüche sollte aus Beweissicherungsgründen Beweissi- cherungsgründen schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/der/ die Teilnehmende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Wurden Ansprüche geltend gemachtge- macht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die KMS die Ansprüche schriftlich zurückweist.
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Samples: Reisebedingungen