Ausschluss von Gewährleistungen Musterklauseln

Ausschluss von Gewährleistungen. Die Garantie gilt nicht, wenn der Käufer gegen eine der folgenden Bestimmungen verstößt: • - Die "Produkte" dürfen nicht in Einrichtungen mit Strahlungskontrolle, Kernreaktoren und Einrichtungen, die mit nuklearer Sicherheit oder der Nutzung von Kernkraft zu tun haben, sowie in Einrichtungen, die direkten Kontakt mit Patienten haben können, verwendet werden.
Ausschluss von Gewährleistungen bookmanSolutions GmbH gewährleistet nicht, dass die Software den Anforderungen des Lizenznehmers genügt und gewährleistet nicht, dass die Software frei von Fehlern ist oder unterbrechungsfrei funktioniert oder dass bookmanSolutions GmbH alle Programmfehler beheben wird. Soweit gesetzlich zulässig, sind die unter 7. beschriebenen die einzigen Garantien/Gewährleistungen und es bestehen darüber hinaus keine ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen oder Auflagen für Handelsüblichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, lehnt bookmanSolutions GmbH alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen im Hinblick auf die Software, damit zusammenhängende Verbesserungen, Wartung oder Support oder alle anderen von bookmanSolutions GmbH bereitgestellten Materialien oder erbrachten Dienstleistungen ab.
Ausschluss von Gewährleistungen. Der Kunde erhält Trial-Software im „Ist-Zustand“ ohne Pflegeservices durch SISW. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass die Eingabe von Daten sowie deren Genauigkeit und Eignung einschließlich der infolge dieser Eingabe erzeugten Ergebnisse unter seiner ausschließlichen Kontrolle stehen. Für jegliche Nutzung der Datenergebnisse durch den Kunden oder das Vertrauen auf diese Ergebnisse ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. XXXX UND DIE ZULIEFERER VON XXXX ÜBERNEHMEN WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND IRGENDWELCHE GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN; AUCH NICHT DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE ZUM VORAUSGESETZTEN GEBRAUCH TAUGLICH IST, KEINE MÄNGEL AUFWEIST ODER KEINE SCHUTZRECHTE DRITTER VERLETZT. Keinesfalls sind SISW und/oder Zulieferer von SISW für aus oder in Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag entstehende Ansprüche oder Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, gegenüber dem Kunden haftbar.
Ausschluss von Gewährleistungen. Temperaturabhängige Schwundrissbildungen bei Bau- stoffen mit verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten, z.B. Holz, Putz, Beton, etc. unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht, ebenso die witterungsbedingte Abnutzung von Anstrichen auf Holzwerk. Diese Baubeschreibung (Leistungsumfang schlüsselfertig) bezieht sich auf das im Angebot angegebene Bauobjekt. Ergänzend zu Estrich-, Fliesen- und Fußbodenbeläge wird darauf hingewiesen, dass sich, bedingt durch das Zusammen-drücken der Trittschalldämmung, Fugen von 3-5 mm am Boden– Wandanschluss entstehen können. Dieser kommt in ca. 2-3 Jahren zum Stillstand. Es wird empfohlen, die Kittfugen nach Ablauf der Bewegung zu erneuern. Siliconfugen sind Arbeitsfugen und daher von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Auffüllung, insbesondere der Arbeitsräume, kann sich im Laufe der Jahre geringfügig setzen, die ein Nacharbeiten der Plattenbeläge und dergleichen zur Folge hat. Diese Maßnahmen sind nicht im Umfang der Gewährleistungen enthalten. Jedes neu errichtete Bauwerk weist in erheblichem Maße Baurestfeuchtigkeit auf. Diese ist aufgrund der heutigen, raschen Bauweise nicht immer zu vermeiden. Wir empfehlen daher, die bezogenen Räume ausgeglichen zu beheizen und verstärkt für Durchlüftung zu sorgen. Möbel sollten im ersten Jahr mit einem Abstand von 10 cm zur Wandfläche aufgestellt werden, um eine Luftzirkulation an den Wandflächen zu gewährleisten. Schlafräume werden überwiegend weniger geheizt, was zur Folge hat, dass die Wärme der angrenzenden Räume in der Wand mit Kälte zusammentrifft und sich als Feuchtigkeit niederschlägt. Wenn diesen Gegebenheiten nicht entgegengewirkt wird, kann sich dieser Feuchtigkeitsbefall bis hin zur Schimmelbildung ausweiten. Abhilfe kann hier nur durch verstärktes Lüften der Räume geschaffen werden.
Ausschluss von Gewährleistungen. MIT AUSNAHME DER SERVICE- GEWÄHRLEISTUNG WERDEN DIE SERVICES IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND MCAFEE LEHNT JEDE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. MCAFEE ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF DIE SERVICES UND LEHNT OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLE ANDEREN VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH QUALITÄT, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DARSTELLUNGEN ODER BESCHREIBUNGEN, LEISTUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DASS MCAFEE ALLE SCHWACHSTELLEN FINDEN WIRD.
Ausschluss von Gewährleistungen. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben, werden alle Garantien, Bedingungen, Zusicherungen, Rechte, Pflichten, Haftungen und andere Bedingungen, ob ausdrücklich oder implizit durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht in Verbindung mit den Diensten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Art von Leistung, Sorgfalt und Kompetenz oder Einhaltung von Zusicherungen), im vollen gesetzlich zulässigen Umfang abgelehnt.
Ausschluss von Gewährleistungen. 6.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Gewährleistung für die Ware mit Ausnahme jener gemäß Punkt 5. ausgeschlossen, insbesondere für eine bestimmte Markttauglichkeit oder das Nicht-Vorliegen von Eingriffen in Rechte Dritter. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf sämtliche daraus ableitbaren Rechtsansprüche.
Ausschluss von Gewährleistungen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind nachfolgend angeführte Verschleißteile sowie Verschleißmaterialien, sofern diese die durchschnittliche Erwartungshaltung erfüllen bzw. wenn erhöhter Verschleiß durch unsachgemäße Handhabung oder entsprechendes Fehlverhalten im Fahrbetrieb herbeigeführt wurde: • Zündkerzen • Filter • Antriebsriemen- oder Ketten • Brems- oder Kupplungsbeläge • Lampen, Sicherungen, Batterien • Reifen, Schläuche • Gummiteile, Seilzüge • Tachowellen • Reglerrollen • Betriebs- und Schmierstoffe • Optische Veränderungen an der Auspuffanlage, (wie z.B. die Verfärbung der Edelstahloberfläche), welche die Funktion des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen. • Sämtliche Schäden an Oberflächen von Bauteilen welche auf unsachgemäße und unzureichende Pflege oder falsche Lagerung bzw. Transport des Fahrzeuges zurückzuführen sind. • Schäden die durch Verwendung des Fahrzeuges für Renn- oder Motorsportzwecke hervorgerufen wurden. • Schäden die durch Überladen oder den Transport des Fahrzeuges hervorgerufen wurden. • Schäden die durch Veränderungen (z.B. Manipulation der Motorleistung) am Fahrzeug hervorgerufen wurden. • Alle regelmäßigen und unregelmäßigen Inspektionen sowie Wartungs- und Reinigungsarbeiten. • Schäden die durch Einwirken höherer Gewalt herbeigeführt wurden. • Schäden die durch von außen einwirkende Umstände hervorgerufen wurden. • Alterserscheinungen (wie z.B. das Verblassen lackierter oder metallüberzogener Oberflächen) • Alle durch einen Gewährleistungsfall veranlassten Nebenkosten die nicht das Fahrzeug betreffen und sonstige finanzielle Nachteile (wie z.B. Kosten für Telekommunikation, Verpflegung, Unterkunft, Leihfahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel, Pannendienst, Feuerwehr, Strassenreinigung etc. oder finanzielle Nachteile durch Zeitverlust und dergleichen).

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.