Ausschlussfrist, Verjährung. 17.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges bei der Vermietstation schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
17.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.
17.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
Ausschlussfrist, Verjährung. 15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges schriftlich anzumelden.
15.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch die Firma LOBRA Wohnmobile verjähren in 6 Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme, außer in Fällen des Vorsatzes.
15.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
Ausschlussfrist, Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs beim Vermieter schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
Ausschlussfrist, Verjährung. Sie haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn dieser erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Versicherungsgegenstand bei uns schriftlich angemeldet worden ist. Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist Ihr Anspruch bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zum Eingang der schriftlichen Entscheidung über den Versicherungsschutz gehemmt.
Ausschlussfrist, Verjährung. 19.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Die Frist beginnt nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen die gewerblicher vermieter begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
19.2. Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag gegenüber die gewerblicher vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
19.3. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von Umständen, die den Anspruch begründen und die gewerblicher vermieter als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
19.4. Schweben zwischen dem Kunden und die gewerblicher vermieter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder die gewerblicher vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Ausschlussfrist, Verjährung. 16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Bootes bei Inhaber Xxxx Xxxxxxx von Bootsvermietung und Bootscharter Caputh - Boote – xxx.xxxxxx-xxxxx.xx schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
16.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach-, und neben vertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.
16.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
Ausschlussfrist, Verjährung. Der Mieter muss offensichtliche Mängel, die bei der Abnahme nicht feststellbar waren und eine nicht vertragsgemäße Erfüllung der Anmietung des Wohnmobils darstellen, jedoch nach Übernahme auftreten, unverzüglich dem Vermieter in Textform anzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rückgabe des Wohnmobils beim Vermieter anzumelden. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und neben- vertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rückgabe. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache verjähren frühestens nach Ablauf von drei Jahren ab Vertragsschluss.
Ausschlussfrist, Verjährung. 19.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Die Frist beginnt nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen LRM begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
19.2. Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag gegenüber LRM, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
19.3. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von Umständen, die den Anspruch begründen und LRM als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
19.4. Schweben zwischen dem Kunden und LRM Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder LRM die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Ausschlussfrist, Verjährung a) Vertragliche Anspruche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen mussen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenuber geltend machen (Adresse siehe unten). Fur die Fristwahrung ist der Zugang der entsprechenden Erklurung bei uns maßgebend. Nach Fristablauf können Anspruche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren.
b) Vertragliche Anspruche, die Körperschuden betreffen oder die auf Vorsatz oder grober Fahrlussigkeit beruhen, verjuhren in zwei Jahren. Ansonsten verjuhren die vertraglichen Anspruche in einem Jahr.
Ausschlussfrist, Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietleistungen hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs schriftlich bei Camper-Rent- 24 anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn den Mieter kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist trifft. Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Camper-Rent-24 die Ansprüche schriftlich zurückverweist.