Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes gemäß den Punkten 1 und 2 erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Schäden 3.1 an den eingebrachten Sachen bei oder infolge einer über den Rahmen der Beförderung hinausgehenden Tätigkeit an oder mit ihnen durch den Versicherungsnehmer oder seine Leute; 3.2 an den von den Gästen eingebrachten Kraft- und Wasserfahrzeugen, deren Zubehör und Bestandteilen und den auf oder in diesen Fahrzeugen befindlichen Sachen, soweit die Schadenersatzverpflichtung auf den §§ 970 oder 970a ABGB beruht.
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Samples: Betriebsallrisk Versicherungsvertrag, Betriebs Und Gewerbeversicherung
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes gemäß den Punkten 1 1. und 2 2. erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Schäden
3.1 an den eingebrachten Sachen bei oder infolge einer über den Rahmen der Beförderung hinausgehenden Tätigkeit an oder mit ihnen durch den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder seine Leute;
3.2 an den von den Gästen eingebrachten Kraft- und Wasserfahrzeugen, deren Zubehör und Bestandteilen und den auf oder in diesen Fahrzeugen befindlichen befindli- chen Sachen, soweit die Schadenersatzverpflichtung auf den §§ 970 oder 970a ABGB beruht.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes gemäß den Punkten 1 und 2 erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Schäden
3.1 3.1. an den eingebrachten Sachen bei oder infolge einer über den Rahmen der Beförderung hinausgehenden Tätigkeit an oder mit ihnen durch den Versicherungsnehmer oder seine Leute;
3.2 3.2. an den von den Gästen eingebrachten Kraft- und Wasserfahrzeugen, deren Zubehör und Bestandteilen und den auf oder in diesen Fahrzeugen befindlichen Sachen, soweit die Schadenersatzverpflichtung auf den §§ 970 oder 970a ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) beruht.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes gemäß den Punkten 1 und 2 erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Schäden
3.1 an den eingebrachten Sachen bei oder infolge einer über den Rahmen der Beförderung hinausgehenden Tätigkeit an oder mit ihnen durch den Versicherungsnehmer oder seine Leute;
3.2 an den von den Gästen eingebrachten Kraft- und WasserfahrzeugenWasserfahr- zeugen, deren Zubehör und Bestandteilen und den auf oder in diesen Fahrzeugen befindlichen Sachen, soweit die Schadenersatzverpflichtung Scha- denersatzverpflichtung auf den §§ 970 oder 970a ABGB beruht.be- ruht;
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Samples: Allgemeine Und Ergänzende Allgemeine Bedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes gemäß den Punkten 1 1. und 2 2. erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Schäden
3.1 an den eingebrachten Sachen bei oder infolge einer über den Rahmen der Beförderung hinausgehenden Tätigkeit an oder mit ihnen durch den Versicherungsnehmer oder seine Leute;
3.2 an den von den Gästen eingebrachten Kraft- und Wasserfahrzeugen, deren Zubehör und Bestandteilen und den auf oder in diesen Fahrzeugen befindlichen Sachen, soweit die Schadenersatzverpflichtung der Schadenersatzanspruch auf den §§ 970 oder 970a ABGB beruht;
3.3 aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aus allgemein zugänglichen Räumen, in denen Speisen oder Getränke verabreicht werden.
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Samples: Haftpflichtversicherung