Aussetzung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außerge- wöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus- setzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Au- ßergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor, wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Sondervermögens ge- handelt wird, außerplanmäßig geschlossen ist, oder wenn Vermögensgegenstände des Sonder- vermögens nicht bewertet werden können. Eine vorübergehende Aussetzung der Rücknahme ist insbesondere auch dann zulässig, wenn die sich aus der Rücknahme ergebenden Rückzahlungs- pflichten nicht aus liquiden Mitteln des Sonder- vermögens befriedigt werden können. In diesem Fall ist die Gesellschaft zur Rücknahme der An- teile erst verpflichtet, nachdem sie unverzüglich, jedoch unter Wahrung der Interessen aller Anle- ger, entsprechende Vermögensgegenstände ver- äußert hat. Solange die Rücknahme ausgesetzt ist, dürfen keine neuen Anteile ausgegeben werden, Die Gesellschaft hat der BaFin und den zuständigen Stellen der anderen Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den euro- päischen Wirtschaftsraum, in denen sie Anteile vertreibt, die Entscheidung zur Aussetzung der Rücknahme unverzüglich anzuzeigen. Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger und darüber hinaus in hinreichend verbreiteten Wirt- schafts- und Tageszeitungen oder auf der Inter- netseite xxx.xxx.xx über die Aussetzung und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Antei- le. Außerdem werden die Anleger unverzüglich nach der Bekanntmachung von der Gesellschaft oder, soweit die Anteile nicht von der Gesell- schaft verwahrt werden oder diese die Übermitt- lung von Informationen nicht vornehmen kann, von der depotführenden Stelle der Anleger un- verzüglich nach Bereitstellung der Informationen durch die Gesellschaft auf dauerhaftem Datenträ- ger darüber informiert. Sofern nicht alle Ansprüche der Anleger auf Anteilrücknahme erfüllt werden können, sind diese in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Geltend- machung, am gleichen Tag geltend gemachte An- sprüche anteilig, zu erfüllen.
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Aussetzung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außerge- wöhnliche außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus- setzung Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Au- ßergewöhnliche Außergewöhnliche Umstände liegen in diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sein sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die Veräußerung der zum Beispiel vorFonds gehörenden Vermögensgegenstände oder die Ermittlung des Anteilswerts behindern. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn eine Börsedies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Dadurch besteht das Risiko, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Sondervermögens ge- handelt wird, außerplanmäßig geschlossen ist, oder wenn Vermögensgegenstände des Sonder- vermögens dass die Anteile aufgrund beschränkter Rückgabemöglichkeiten eventuell nicht bewertet zum vom Anleger gewünschten Zeitpunkt liquidiert werden können. Eine vorübergehende Auch im Fall einer Aussetzung der Rücknahme ist insbesondere auch dann zulässig, Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die sich aus der Rücknahme ergebenden Rückzahlungs- pflichten nicht aus liquiden Mitteln des Sonder- vermögens befriedigt werden können. In diesem Fall ist die Gesellschaft zur Rücknahme der An- teile erst verpflichtet, nachdem sie unverzüglich, jedoch unter Wahrung der Interessen aller Anle- ger, entsprechende Vermögensgegenstände ver- äußert hat. Solange die Rücknahme ausgesetzt gezwungen ist, dürfen keine neuen Anteile ausgegeben werden, Die Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Gesellschaft hat der BaFin und den zuständigen Stellen der anderen Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den euro- päischen Wirtschaftsraum, in denen sie Anteile vertreibtbleibt es vorbehalten, die Entscheidung zur Anteile erst nach der Wiederaufnahme der Anteilrücknahme zu dem dann jeweils gültigen Rücknahmepreis zurück zu nehmen. Dieser Preis kann niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme unverzüglich anzuzeigenRücknahme. Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger und darüber hinaus in hinreichend verbreiteten Wirt- schafts- und Tageszeitungen oder auf der Inter- netseite xxx.xxx.xx über die Einer Aussetzung und die kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Antei- leAnteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds dann aufzulösen. Außerdem werden Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die Anleger unverzüglich nach von ihm geplante Xxxxxxxxxx nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Beeinflussung der Bekanntmachung individuellen Performance durch steuerliche Aspekte Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung der Gesellschaft oder, soweit die Anteile nicht von der Gesell- schaft verwahrt werden oder diese die Übermitt- lung von Informationen nicht vornehmen kann, von der depotführenden Stelle individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger un- verzüglich nach Bereitstellung der Informationen durch an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Bei einer Anlageentscheidung ist auch die Gesellschaft auf dauerhaftem Datenträ- ger darüber informiert. Sofern nicht alle Ansprüche der Anleger auf Anteilrücknahme erfüllt werden können, sind diese in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Geltend- machung, am gleichen Tag geltend gemachte An- sprüche anteilig, außersteuerliche Situation des Anlegers zu erfüllenberücksichtigen.
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Samples: Sales Contracts
Aussetzung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außerge- wöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus- setzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Au- ßergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor, wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Sondervermögens ge- handelt wird, außerplanmäßig geschlossen ist, oder wenn Vermögensgegenstände des Sonder- vermögens nicht bewertet werden können. Eine vorübergehende Aussetzung der Rücknahme ist insbesondere auch dann zulässig, wenn die sich aus der Rücknahme ergebenden Rückzahlungs- pflichten nicht aus liquiden Mitteln des Sonder- vermögens befriedigt werden können. In diesem Fall ist die Gesellschaft zur Rücknahme der An- teile Antei- le erst verpflichtet, nachdem sie unverzüglich, jedoch je- doch unter Wahrung der Interessen aller Anle- gerAnleger, entsprechende Vermögensgegenstände ver- äußert veräu- ßert hat. Solange die Rücknahme ausgesetzt ist, dürfen keine neuen Anteile ausgegeben werden, Die Gesellschaft hat der BaFin und den zuständigen zustän- digen Stellen der anderen Mitgliedstaa- ten Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten Vertrags- staaten des Abkommens über den euro- päischen europäischen Wirtschaftsraum, in denen sie Anteile vertreibt, die Entscheidung zur Aussetzung der Rücknahme Rücknah- me unverzüglich anzuzeigen. dws Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger elektronischen Bundes- anzeiger und darüber hinaus in hinreichend verbreiteten Wirt- schafts- Wirtschafts- und Tageszeitungen oder auf der Inter- netseite xxx.xxx.xx Internetseite www. .de über die Aussetzung und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Antei- leAnteile. Außerdem werden die Anleger unverzüglich nach der Bekanntmachung von der Gesellschaft oder, soweit die Anteile nicht von der Gesell- schaft Gesellschaft verwahrt werden oder diese die Übermitt- lung Übermittlung von Informationen nicht vornehmen kann, von der depotführenden Stelle der Anleger un- verzüglich unverzüglich nach Bereitstellung der Informationen durch die Gesellschaft auf dauerhaftem Datenträ- ger dauer- haftem Datenträger darüber informiert. Sofern nicht alle Ansprüche der Anleger auf Anteilrücknahme erfüllt werden können, sind diese in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Geltend- machung, am gleichen Tag geltend gemachte An- sprüche anteilig, zu erfüllen.
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Samples: Verkaufsprospekt
Aussetzung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außerge- wöhnliche außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus- setzung Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Au- ßergewöhnliche Außergewöhnliche Umstände liegen in diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sein sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die Veräußerung der zum Beispiel vorFonds gehörenden Vermögensgegenstände oder die Ermittlung des Anteilswerts behindern. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn eine Börsedies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Dadurch besteht das Risiko, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Sondervermögens ge- handelt wird, außerplanmäßig geschlossen ist, oder wenn Vermögensgegenstände des Sonder- vermögens dass die Anteile aufgrund beschränkter Rückgabemöglichkeiten eventuell nicht bewertet zum vom Anleger gewünschten Zeitpunkt liquidiert werden können. Eine vorübergehende Auch im Fall einer Aussetzung der Rücknahme ist insbesondere auch dann zulässig, Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die sich aus der Rücknahme ergebenden Rückzahlungs- pflichten nicht aus liquiden Mitteln des Sonder- vermögens befriedigt werden können. In diesem Fall ist die Gesellschaft zur Rücknahme der An- teile erst verpflichtet, nachdem sie unverzüglich, jedoch unter Wahrung der Interessen aller Anle- ger, entsprechende Vermögensgegenstände ver- äußert hat. Solange die Rücknahme ausgesetzt gezwungen ist, dürfen keine neuen Anteile ausgegeben werden, Die Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Gesellschaft hat der BaFin und den zuständigen Stellen der anderen Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den euro- päischen Wirtschaftsraum, in denen sie Anteile vertreibtbleibt es vorbehalten, die Entscheidung zur Anteile erst nach der Wiederaufnahme der Anteilrücknahme zu dem dann jeweils gültigen Rücknahmepreis zurück zu nehmen. Dieser Preis kann niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme unverzüglich anzuzeigenRücknahme. Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger und darüber hinaus in hinreichend verbreiteten Wirt- schafts- und Tageszeitungen oder auf der Inter- netseite xxx.xxx.xx über die Einer Aussetzung und die kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Antei- leAnteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds dann aufzulösen. Außerdem werden Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die Anleger unverzüglich nach von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Beeinflussung der Bekanntmachung individuellen Performance durch steuerliche Aspekte Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung der Gesellschaft oder, soweit die Anteile nicht von der Gesell- schaft verwahrt werden oder diese die Übermitt- lung von Informationen nicht vornehmen kann, von der depotführenden Stelle individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger un- verzüglich nach Bereitstellung der Informationen durch an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Bei einer Anlageentscheidung ist auch die Gesellschaft auf dauerhaftem Datenträ- ger darüber informiert. Sofern nicht alle Ansprüche der Anleger auf Anteilrücknahme erfüllt werden können, sind diese in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Geltend- machung, am gleichen Tag geltend gemachte An- sprüche anteilig, außersteuerliche Situation des Anlegers zu erfüllenberücksichtigen.
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Samples: Sales Contracts
Aussetzung der Anteilrücknahme. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außerge- wöhnliche Umstände außergewöhnliche Um- stände vorliegen, die eine Aus- setzung Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Au- ßergewöhnliche Solche außergewöhnlichen Umstände liegen zum Beispiel etwa vor, wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Sondervermögens ge- handelt Fonds gehandelt wird, außerplanmäßig geschlossen ist, oder wenn die Vermögensgegenstände des Sonder- vermögens Fonds nicht bewertet werden können. Eine vorübergehende Aussetzung Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Rücknahme ist insbesondere auch dann zulässigAnteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, die sich aus der Rücknahme ergebenden Rückzahlungs- pflichten nicht aus liquiden Mitteln des Sonder- vermögens befriedigt werden können. In diesem Fall ist die Gesellschaft zur Rücknahme der An- teile Anteile erst verpflichtetdann zu dem dann gültigen Rücknahmepreis zurückzunehmen oder umzutauschen, nachdem wenn sie unverzüglich, jedoch unter Wahrung der Interessen aller Anle- gerAnleger, entsprechende Vermögensgegenstände ver- äußert des Fonds veräußert hat. Solange die Rücknahme ausgesetzt ist, dürfen keine neuen Anteile ausgegeben werden, Die Gesellschaft hat der BaFin und den zuständigen Stellen der anderen Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den euro- päischen Wirtschaftsraum, in denen sie Anteile vertreibt, die Entscheidung zur Einer vorübergehenden Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme unverzüglich anzuzeigender Anteile direkt eine Auflösung des Sonderver- mögens folgen (siehe hierzu den Abschnitt „Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds“). Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger und darüber hinaus hin- aus in hinreichend verbreiteten Wirt- schafts- Wirtschafts- und Tageszeitungen oder auf der Inter- netseite xxx.xxx.xx unter xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxxxxx-xx.xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/ über die Aussetzung und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Antei- leAnteile. Außerdem werden die Anleger unverzüglich nach der Bekanntmachung von der Gesellschaft oderüber ihre depotführenden Stellen per dauer- haftem Datenträger, soweit die Anteile nicht von der Gesell- schaft verwahrt werden etwa in Papierform oder diese die Übermitt- lung von Informationen nicht vornehmen kann, von der depotführenden Stelle der Anleger un- verzüglich nach Bereitstellung der Informationen durch die Gesellschaft auf dauerhaftem Datenträ- ger darüber elektronischer Form informiert. Sofern nicht alle Ansprüche der Anleger auf Anteilrücknahme erfüllt werden können, sind diese in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Geltend- machung, am gleichen Tag geltend gemachte An- sprüche anteilig, zu erfüllen.
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Samples: Verkaufprospekt