Austritte von beitragspflichtigen Arbeitnehmern Musterklauseln

Austritte von beitragspflichtigen Arbeitnehmern. Beim Austritt von PBK-pflichtigen Arbeitnehmern ist dies der PBK bzw. dem Sekreta- riat des AGVS, Sektion Aargau, in Aarau, zu melden. (Art. 7 Abs. 3 des GAV) (In einem beidseitig unterschriebenen Exemplar der PBK zuzustellen) Die unterzeichnete Firma: Name:_ _ _ Art des Unternehmens: _ Sitz der Firma, Ort: _ _Kanton:_ _ Strasse: Nummer:_ _ erklärt hiermit, dass sie den vorstehenden Gesamtarbeitsvertrag für das Autogewerbe des Kantons Aargau während der ganzen Geltungsdauer dieses Anschlussvertrages als für sich verbindlich anerkennt, ebenso die mitgeteilten Beschlüsse der im Vertrag umschriebenen Vertragsinstanzen und alle weiteren auf den Vertragsinhalt Bezug nehmenden mitgeteilten Vereinbarungen der Vertragsparteien. Sie bestätigt, ein Exemplar des obgenannten Vertra- ges erhalten zu haben. Die Firma verpflichtet sich zur pünktlichen Bezahlung des unter Artikel 7 Abs. 3 des Vertra- ges genannten Unkostenbeitrages und zum Einzug wie zur Überweisung fälliger Zahlungen ihrer Arbeitnehmer an die Vertragsgemeinschaft. Dieser Anschlussvertrag kann sowohl von der Firma wie vom unterzeichneten Arbeit- nehmerverband unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, frühestens auf den 31. Dezember 20…, gekündigt werden. Erfolgt keine formgerechte Kündigung, verlängert sich die Geltungsdauer dieses Anschlussvertrages um je ein Jahr mit gleich bleibender Kündigungsfrist. , den_ 20 _ Unterschrift und Firmenstempel: Für die vertragsschliessenden Arbeitnehmerverbände: (Art. 7 Abs. 4) Der unterzeichnete Arbeitnehmer: Name: Vorname: Geburtsdatum: Nationalität: Beruf: Lehraustritt: Wohnort: Kanton: Strasse: Nr.: Gewerkschaftlich organisiert nicht organisiert (Unzutreffendes streichen) Wenn ja: Im (Name des Verbandes): Mitglied der Sektion: Datum des Verbandseintritts: In der Firma: in: eingetreten am: erklärt hiermit, dass er den am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrag für das Autogewerbe des Kantons Aargau, abgeschlossen zwischen dem AGVS, Sektion Aar- gau, und den schweizerischen Gewerkschaften Unia und Syna, in einem Exemplar erhalten hat und dass er den Vertrag während seiner ganzen Geltungsdauer als rechtsgültig und für sich verbindlich anerkennt, ebenso die mitgeteilten Beschlüsse der im Vertrag umschrie- benen Vertragsinstanzen und alle weiteren auf den Vertragsinhalt Bezug nehmenden mitge- teilten Vereinbarungen der Vertragsparteien. Der Unterzeichnete ermächtigt die obgenannte Firma, ihm gemäss den Bestimmungen des Vertrages fällige Zah...

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