Umfang und Dauer Musterklauseln

Umfang und Dauer. § 7. Das Masterstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» umfasst Leistungen im Umfang von
Umfang und Dauer. Die Vogt AG erfüllt ihre Gewährleistungspflichten in Form der Nachbesserung. Das Wandelungs- sowie das Minderungsrecht sowie Ersatz von Schäden sowie auch Folgeschäden sind im Rahmen des gesetzlich zuläs- sigen ausgeschlossen. Die Vogt AG übernimmt die Gewährleistung für fehlerfreie Ware und einwandfreie Ausführung für ein Jahr (ausgenommen sind Akkus: hier beträgt die Gewährleistung für fehlerfreie Ware und einwandfreie Ausfüh- rung 6 Monate). Die Vogt AG haftet nur für Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedin- gungen und bei ordnungsgemässem Gebrauch der Ware auftreten. Teile, welche nachgewiesenermassen infolge eines Materialfehlers oder mangelhafter Ausführung, innerhalb der Gewährleistungsdauer, schadhaft oder unbrauchbar werden, werden nach Xxxx der Vogt AG entweder kostenlos ersetzt oder auf Kosten der Vogt AG repariert. Ist die Nachbesserung im Betrieb der Vogt AG nicht möglich, trägt der Käufer die mit ei- nem allfälligen Transport verbundenen Kosten. Gegen allfällige Wasserschäden hat sich der Käufer selbst zu versichern, die Vogt AG übernimmt keine Haftung. Die ersetzten Bestandteile werden Eigentum der Vogt AG. Für die von der Vogt AG nicht selbst hergestellten Teile und Waren übernimmt die Vogt AG nur diejenigen Gewährleistungspflichten einschliesslich -dauer, welche die Zulieferanten dieser Fremdfabrikate der Vogt AG gegenüber eingehen. Reparaturen durch eine Drittfirma dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Einverständ- niserklärung der Vogt AG durchgeführt werden, ansonsten gehen die Gewährleistungsrechte unter. Die auf- grund einer Dritt-Reparatur entstandenen Kosten werden nur nach vorgängiger Zustimmung der Vogt AG von dieser übernommen. Nach Ablauf eines Jahres seit Lieferung der Ware ist die Geltendmachung sämtlicher Nachbesserungsrechte gegenüber der Vogt AG ausgeschlossen.
Umfang und Dauer. § 6. Das Masterstudium Pflegewissenschaft umfasst 180 Kreditpunkte (KP) mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern bei Vollzeitstudium. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studienzeit entsprechend.
Umfang und Dauer. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Beratung zu Versicherungsan- gelegenheiten privatrechtlicher Art. Der Mandatsumfang wird in der Erstberatung konkretisiert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer nach besten Kräften bei der Erfüllung des Auftrages zu unterstützen und ihn über alle Vorgänge, die die Aufgabenstellung oder die Wirksamkeit des Versicherungs- schutzes betreffen können, unverzüglich in Textform (z.B. Brief, Fax, Mail) zu informieren.
Umfang und Dauer. Heizmann verpflichtet sich, im Zeitraum von 6 Monaten ab Empfang der Waren auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile der Lieferung, welche innert dieser Gewährleistungsfrist nachweisbar infolge schlechten Materials oder schlechter Arbeit mangelhaft sind, zu ersetzen oder nachzubessern. Von der Gewährleistung ausgenommen sind alle Mängel, die auf natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebs- und Einbauvorschriften, Verwendung ungeeigneter Medien (Öle etc.), chemische, mechanische oder elektrolytische Einflüsse, Unfallfolgen oder andere Gründe, welche Heizmann nicht zu vertre- ten hat, zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, sobald - der Besteller oder ein Dritter Produkte, welche von Heizmann geliefert wurden, ohne Zustimmung von Heizmann bearbeitet, abändert, zerlegt, instand setzt oder unsachgemäss ein- oder ausbaut, oder ‐ die gelieferten Ware weiter benützt wird, obwohl ein Mangel vorliegt oder die Vermutung des Vorliegens eines solchen besteht oder bestehen müsste oder bei Vorliegen eines solchen nicht umgehend alle geeig- neten Massnahmen zur Schadensminderung getroffen werden, oder ‐ der Besteller oder ein Dritter Produkte zu anderen Zwecken verwendet als zu denen, für welche die Produk- te nach Heizmann vorgesehen sind.
Umfang und Dauer. (1) Der Erschienene zu 1 wird wahrend eines Zeitraumes von 3 Jahren nach Beendigung seines Angestelltenverhaltnisses mit der Kauferin weder direkt noch indirekt in dem dann bestehenden sachlichen und raumlichen Tatigkeitsbereich der Gesellschaft in Wettbewerb mit der Gesellschaft treten oder fremden Wettbewerb fordern; er wird sich insbesondere an Konkurrenzunternehmen weder mittelbar noch unmittelbar beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens treten oder ein solches Unternehmen auf sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat oder Tat fordern. Ausgenommen hiervon ist der Erwerb von weniger als 5% der borsennotierten Aktien eines Konkurrenzunternehmens zu Zwecken der reinen Kapitalanlage. -31-

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.