Ausübungszeitraum Musterklauseln

Ausübungszeitraum. Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger nach Maßgabe dieser Anleihebedingungen jederzeit bis zum zehnten Geschäftstag vor dem Rückzahlungstag (beide Tage einschließlich) („Ausübungszeitraum”) ausgeübt werden, allerdings vorbehaltlich § 6(4). Ist der letzte Tag des Ausübungszeitraums kein Geschäftstag, so endet der Ausübungszeitraum an dem Geschäftstag, der diesem Tag unmittelbar vorangeht. Fällt der letzte Tag des Ausübungszeitraums in einen Nichtausübungszeitraum, so endet der Ausübungszeitraum am letzten Geschäftstag vor dem Beginn des betreffenden Nichtausübungszeitraums. (3) Conversion Period. The Conversion Right may be exercised by a Bondholder at any time pursuant to these conditions ending on the tenth Business Day prior to the Maturity Date (both dates inclusive) (“Conversion Period”), however subject to the provisions of § 6(4). If the last day of the Conversion Period falls on a day which is not a Business Day, the Conversion Period shall terminate on the Business Day immediately preceding such day. If the last day of the Conversion Period falls within an Exclusion Period, the Conversion Period shall terminate on the last Business Day prior to the commencement of such Exclusion Period.
Ausübungszeitraum. Das Optionsrecht kann durch einen Optionsscheingläubiger ab dem 12. Januar 2016 bis zum 18. November 2022 (beide Tage einschließlich) (der "Ausübungszeitraum") ausgeübt werden (vorbehaltlich § 2(3)). Ist der letzte Tag des Ausübungszeitraums kein Geschäftstag (wie unten definiert), so endet der Ausübungszeitraum an dem
Ausübungszeitraum. Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger nach Maßgabe dieser Anleihebedingungen jederzeit bis zum zehnten Geschäftstag vor dem Rückzahlungstag (beide Tage einschließlich) („Ausübungszeitraum”) ausgeübt werden, allerdings vorbehaltlich § 6(4). Ist der letzte Tag des Ausübungszeitraums kein Geschäftstag, so endet der Ausübungszeit- raum an dem Geschäftstag, der diesem Tag unmittelbar vorangeht. Fällt der letzte Tag des Aus- übungszeitraums in einen Nichtausübungszeitraum, so endet der Ausübungszeitraum am letzten Geschäftstag vor dem Beginn des betreffenden Nichtausübungszeitraums.
Ausübungszeitraum. Nach Ablauf der Wartezeit können die jeweils angewachsenen virtuellen Aktienoptionen 10 Handelstage nach der Veröffentlichung eines Jahres- oder Halbjahresfinanzberichts innerhalb eines Ausübungszeitraums von 12 Handelstagen ganz oder teilweise ausgeübt werden, sofern das Erfolgsziel und etwaige weitere Ausübungsbedingungen erfüllt wurden.
Ausübungszeitraum. Vorbehaltlich § 7(3) und (4) kann das Wandlungsrecht durch einen Anleihegläubiger vom Ausgabetag (also dem 15. Xxxx 2021) bis zum zehnten Geschäftstag vor dem Rückzahlungstag (also dem 2. Xxxx 2022) (beide Tage einschließlich)(der „Ausübungszeitraum“) ausgeübt werden. Ist der letzte Tag des Ausübungszeitraums kein Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse oder deren Rechtsnachfolgerin (ein „Handelstag“), so endet der Ausübungszeitraum an dem Handelstag, der diesem Tag unmittelbar vorausgeht. Fällt der letzte Tag des Ausübungszeitraums in einen Nichtausübungszeitraum (wie in § 7(4) definiert), so endet der Ausübungszeitraum am letzten Handelstag vor dem Beginn des betreffenden Nichtausübungszeitraums. Wurden die Schuldverschreibungen nicht fristgerecht zurückgezahlt, verlängert sich das Wandlungsrecht bis zum Ende des Handelstags (MEZ), der dem Tag unmittelbar vorausgeht, zu dem die Schuldverschreibungen tatsächlich zurückgezahlt wurden.
Ausübungszeitraum. Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger jeweils in den ersten zwei Wochen eines Kalenderjahrquartals (jeweils ein „Ausübungszeitraum“) ausgeübt werden. Ist der letzte Tag eines Ausübungszeitraums kein Bankarbeitstag, so endet der jeweilige Ausübungszeitraum an dem Bankarbeitstag, der diesem Tag unmittelbar vorangeht. Fällt der letzte Tag eines Ausübungszeitraums in einen Nichtausübungszeitraum, so endet der jeweilige Ausübungszeitraum am letzten Bankarbeitstag vor dem Beginn des betreffenden Nichtausübungszeitraums. 6.2
Ausübungszeitraum. Auf die Performance- und Wartezeit folgt ein zweijähriger Ausübungszeitraum. Aktienoptionen können nur innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt werden, jedoch nur innerhalb der acht Wochen nach Veröffentlichung eines Finanzberichts (viertel- oder halbjährlich) oder einer Pressemitteilung zur Ankündigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, keinesfalls während einer Handelssperrzeit. Alle Aktienoptionen, die nach Ablauf des Ausübungszeitraums nicht ausgeübt sind, verfallen ohne Entschädigung. Ausgeübte Aktienoptionen können in Aktien oder in bar ausgezahlt werden. Um die nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung der Jumia weiter sicherzustellen, unterliegen sowohl die VRSUs als auch die Aktienoptionen Malus- und Rückforderungsregelungen. Die Dienstverträge des Vorstandes enthalten Malus- und Rückforderungsbestimmungen. Gemäß diesen kann die Vergütung aus der Auszahlung von VRSUs und Aktienoptionen verringert (Malus) oder zurückverlangt (Rückforderung) werden. Verstößt ein Vorstandsmitglied vorsätzlich gegen die Compliance-Richtlinien, den Verhaltenskodex oder eine wesentliche Vertragspflicht oder verletzt ein Vorstandsmitglied die Sorgfaltspflicht gemäß § 93 AktG, kann der Aufsichtsrat nach seinem billigen Ermessen jede variable Vergütung für das Geschäftsjahr, dem die Verfehlung zuzurechnen ist, die noch nicht ausgezahlt wurde, ganz oder teilweise verringern, sofern sie noch nicht ausgezahlt wurde, oder ganz oder teilweise zurückverlangen, sofern sie bereits ausgezahlt wurde. Schadensersatzansprüche, insbesondere aus § 93 AktG, das Recht zum Widerruf der Bestellung gemäß § 84 AktG und das Recht zur Kündigung des Dienstvertrages des Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleiben unberührt. Um die Aktienbesitzkultur zu stärken und die Interessen des Vorstands und der Aktionäre noch besser miteinander zu verknüpfen, sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, Aktien an der Jumia zu erwerben und zu halten. Jedes Vorstandsmitglied muss Aktien an der Jumia im Wert von 100 % seines jährlichen Brutto- Grundgehalts erwerben und diese mindestens bis zum Ende der Bestellung als Vorstandsmitglied halten. Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, den erforderlichen Aktienbestand innerhalb von vier Jahren nach ihrer ersten Bestellung bzw. nach dem Datum des Inkrafttretens der Aktienbesitzrichtlinien aufzubauen.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………