Common use of Autorisation Clause in Contracts

Autorisation. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Vertragspartner ver- pflichtet, bei SPS für jede Form der Kartenakzeptanz eine Autorisation mittels eines von SPS vorgegebenen Verfahrens einzuholen. Vorbehalten sind von SPS ausdrücklich zugelassene Ausnahmen (z.B. kontaktlose Kartenakzeptanz mittels Offline-Transaktionen). Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass im Autorisationsverfahren lediglich geprüft werden kann, ob eine Karte nicht gesperrt ist und kein Limit überschritten wird. Die erteilte Autorisation räumt dem Vertrags- partner deshalb keinen Anspruch auf Vergütung der Transaktion durch SPS ein.

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Samples: payment-consulting.de, www.six-payment-services.com, www.six-payment-services.com

Autorisation. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Vertragspartner ver- pflichtet, bei SPS für jede Form der Kartenakzeptanz eine Autorisation mittels eines von SPS vorgegebenen Verfahrens einzuholen. Vorbehalten sind von SPS ausdrücklich zugelassene Ausnahmen (z.B. kontaktlose Kartenakzeptanz mittels Offline-Transaktionen). Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass im Autorisationsverfahren lediglich geprüft werden kann, ob eine Karte nicht gesperrt ist und kein Limit überschritten wird. Die erteilte Autorisation räumt dem Vertrags- partner deshalb keinen Anspruch auf Vergütung der Transaktion durch SPS einein (vergleiche Ziffer 8.3).

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Samples: rs-pos.de

Autorisation. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Vertragspartner ver- pflichtet, bei SPS für jede Form der Kartenakzeptanz eine Autorisation mittels eines von SPS vorgegebenen Verfahrens einzuholen. Vorbehalten sind von SPS ausdrücklich zugelassene Ausnahmen (z.B. kontaktlose Kartenakzeptanz mittels Offline-Transaktionen). Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass im Autorisationsverfahren lediglich geprüft werden kann, ob eine Karte nicht gesperrt ist und kein Limit überschritten wird. Die erteilte Autorisation räumt dem Vertrags- partner deshalb keinen Anspruch auf Vergütung der Transaktion durch SPS einein (vergleiche Ziffer 8.3).

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Samples: payment-consulting.de

Autorisation. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Vertragspartner ver- pflichtetverpflich- tet, bei SPS für jede Form der Kartenakzeptanz Kartenannahme eine Autorisation mittels eines von SPS vorgegebenen Verfahrens einzuholen. Vorbehalten sind von SPS ausdrücklich zugelassene Ausnahmen (z.B. kontaktlose Kartenakzeptanz mittels Offline-Transaktionen). Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass iIm Autorisationsverfahren kann lediglich geprüft werden kannwerden, ob eine die Karte nicht gesperrt ist und kein Limit überschritten wird. Die erteilte Autorisation räumt dem Vertrags- partner Vertragspartner deshalb keinen Anspruch auf Vergütung der Transaktion Bezüge durch SPS einein (Ziffer 8.2).

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Samples: www.wohnidee.ch