Common use of Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisierten Zahlbetrags Clause in Contracts

Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karteninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zah- lungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisierung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwilligung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungsauftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisierten Zahlbetrag zu blockieren, wenn ñ der Zahlungsvorgang von der oder über die Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und ñ der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z. B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tankstellen zur Absicherung eines noch nicht genau feststehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zahlungsbetrags ein (Kautionszwecke), darf der Maximalbe- trag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag unbeschadet sonstiger gesetz- licher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).

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Samples: www.sparda-bank-hamburg.de, www.die-vrbank.de, www.vrbsaale-unstrut.de

Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karteninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zah- lungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisierung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwilligung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungsauftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisierten Zahlbetrag zu blockieren, wenn ñ der Zahlungsvorgang von der oder über die Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und ñ der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt zuge- stimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z. B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen au- tomatischen Tankstellen zur Absicherung eines noch nicht genau feststehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zahlungsbetrags ein (Kautionszwecke), darf der Maximalbe- trag Maximal- betrag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag unbeschadet sonstiger gesetz- licher ge- setzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag Zahlungs- auftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).

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Samples: www.apobank.de

Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karteninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung Zu- stimmung zur Ausführung des Zah- lungsvorgangs Zahlungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisierung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwilligung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungsauftrags Zahlungsauf- trags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisierten Zahlbetrag zu blockieren, wenn ñ der Zahlungsvorgang von der oder über die Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und ñ der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z. z.B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tankstellen zur Absicherung eines noch nicht genau feststehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zahlungsbetrags Zahlungsbetrag ein (Kautionszwecke), darf der Maximalbe- trag Maximalbetrag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag unbeschadet sonstiger gesetz- licher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karteninhaber Kar- teninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zah- lungsvorgangs Zahlungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisierung Autorisie- rung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwilligung Einwilli- gung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungsauftrags Zahlungs- auftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber Kar- teninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufenwider- rufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisierten Zahlbetrag zu blockieren, wenn ñ der Zahlungsvorgang von der oder über die Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und ñ der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z. B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tankstellen Tank- stellen zur Absicherung eines noch nicht genau feststehendenfest- stehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zahlungsbetrags Zah- lungsbetrags ein (Kautionszwecke), darf der Maximalbe- trag Maxi- malbetrag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag Zahl- betrag unbeschadet sonstiger gesetz- licher gesetzlicher oder vertraglicher ver- traglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).

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Samples: www.volksbank-bi-gt.de

Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karteninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zah- lungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisierung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwilligung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungsauftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisierten Zahlbetrag zu blockieren, wenn ñ der Zahlungsvorgang von der oder über die Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und ñ der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z. B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tankstellen zur Absicherung eines noch nicht genau feststehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zahlungsbetrags ein (Kautionszwecke), darf der Maximalbe- trag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag unbeschadet sonstiger gesetz- licher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).

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Samples: www.psd-kiel.de

Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karteninhaber Kar- teninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zah- lungsvorgangs Zahlungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisierung Autorisie- rung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwilligung Einwilli- gung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungsauftrags Zahlungs- auftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber Kar- teninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufenwider- rufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisierten autorisier- ten Zahlbetrag zu blockieren, wenn ñ der Zahlungsvorgang von der oder über die Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und ñ der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z. B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tankstellen Tank- stellen zur Absicherung eines noch nicht genau feststehendenfest- stehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zahlungsbetrags Zah- lungsbetrags ein (Kautionszwecke), darf der Maximalbe- trag Maxi- malbetrag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag Zahl- betrag unbeschadet sonstiger gesetz- licher gesetzlicher oder vertraglicher ver- traglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karteninhaber Kar- teninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zah- lungsvorgangs Zahlungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisierung Autorisie- rung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwilligung Einwilli- gung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungsauftrags Zahlungs- auftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber Kar- teninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufenwider- rufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisierten autorisier- ten Zahlbetrag zu blockieren, wenn ñ der Zahlungsvorgang von der oder über die Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und ñ der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z. B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tankstellen Tank- stellen zur Absicherung eines noch nicht genau feststehendenfest- stehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zahlungsbetrags Zah- lungsbetrags ein (Kautionszwecke), darf der Maximalbe- trag Maxi- malbetrag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag Zahl- betrag unbeschadet sonstiger gesetz- licher gesetzlicher oder vertraglicher ver- traglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).

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Samples: www.volksbank-jever.de