Vertragspartner und Vertragsabwicklung Musterklauseln

Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ ge- nannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung übernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Visa und Mastercard Kartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts- bank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Visa oder Mastercard Karte ist eine Debit- oder Kreditkarte; bei Kombina- tionsprodukten, die zwei Kreditkarten umfassen (sog. Kartendoppel), handelt es sich immer um eine Visa Kreditkarte und eine Mastercard Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa und/oder Mastercard Karte(n) und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/Zusatzkarteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämt- liche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwen- dungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ genannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung übernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Kreditkartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die DZ BANK als Herausgeber der Kreditkarten (nachstehend kurz „Karte[n]“) und Vertragspartner des Karteninhabers hinsichtlich der Nutzung der Karte(n) als Zahlungsmedium wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämtliche Erklärungen und Mitteilungen ausschließlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwendungsersatz- anspruch gemäß Ziffer 7.
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ genannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung übernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Mastercard und Visa Kartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die DZ BANK als Herausgeber der virtuellen Mastercard/Visa Debitkarten (nachfolgend auch kurz
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Kar- teninhabers (nachstehend kurz „Bank“ genannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung über- nimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Visa und Mastercard Kartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa und/oder Mastercard Karte(n) und Vertragspartner des Karten- inhabers (Haupt-/Zusatzkarteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsin- strument wird von der Bank vertreten. Der Kartenin- haber ist verpflichtet, sämtliche Erklärungen und Mit- teilungen grundsätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwendungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf der Rahmenvereinbarung und dem Kartenantrag genannte Bank (nachfolgend „Bank“ genannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung übernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Visa bzw. Mastercard Firmenkreditkartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die DZ BANK als Herausgeber und Vertragspartner der Firma hinsichtlich der Nutzung der Firmenkreditkarte als Zahlungsinstrument wird von der Bank vertreten. Die Firma ist verpflichtet, sämtliche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwendungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. Vertragsbedingungen für Kreditkarten
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz Bank genannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung bernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gr nden im Kreditkartengesch ft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx ein. Die DZ BANK als Herausgeber der Virtuellen Kreditkarten (nachstehend kurz Virtuelle Karte(n) ) und Vertragspartner des Karteninhabers hinsichtlich der Nutzung der Virtuellen Karte(n) als Zahlungsmedium wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, s mtliche Erkl rungen und Mitteilungen ausschlie lich an die Bank zu richten. Dies gilt auch f r etwaige Auseinandersetzungen ber den Aufwendungsersatzanspruch gem Xxxx. 7.
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ genannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung über- nimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Visa und Mastercard Karten- geschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Visa oder Mastercard Karte ist eine Debit- oder Kreditkarte; bei Kombinationsprodukten, die zwei Kre- ditkarten umfassen (sog. Kartendoppel), handelt es sich immer um eine Visa Kre- ditkarte und eine Mastercard Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa und/oder Mastercard Karte(n) und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/ Zusatzkarteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflich- tet, sämtliche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu rich- ten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwendungs- ersatzanspruch gemäß Ziffer 7. nannte bzw. an das aktuell hinterlegte Zahlungskonto (nachfolgend „Abrech- nungskonto“) gekoppelt und stellt/stellen selbst kein Zahlungskonto dar. Nutzt der Karteninhaber für dieses Abrechnungskonto das Online-Banking und die Banking-App der Bank, kann/können diese Karte(n) als physische Karte und – sofern von der Bank über die Banking-App angeboten – zusätzlich als digitale Karte (Token) auf einem NFC-fähigen (NFC = Near Field Communication/Nahfeldkom- munikation) mobilen Endgerät zum kontaktlosen Bezahlen (vgl. Ziffer 4.1) ausge- geben werden. Die physische(n) bzw. digitale(n) Karte(n) wird/werden nachfolgend kurz „Karte“ genannt, womit auch mehrere Karten gemeint sein können.
Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 2.1 Die Bank schaltet aus technischen Gründen im Mobilen Aufladeservice zur Abwicklung die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts-bank, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (nachstehend kurz